Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.04.1971 - 3 W 309/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 2192 (Ls.)
- MDR 1972, 59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1971 - 3 W 309/70
Diese Differenzierung verstößt gegen GG Art. 3 Abs. 1 und gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.Soweit das BVerfG in seiner Entscheidung BVerfG 1960-07-25 1 BvL 5/59 = AP Nr. 45 zu Art. 3 GG den gegenteiligen Standpunkt eingenommen hat, haben die vom BVerfG für seine Ansicht angeführten Gründe durch die soziale Entwicklung der letzten 10 Jahre an Gewicht so verloren, daß die Gültigkeit von RVO § 119 AVG § 76 gemäß GG Art. 100 dem BVerfG erneut zur Prüfung vorgelegt wird.
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
Erneute Vorlage
in den Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 76 des Angestelltenversicherungsgesetzes in Verbindung mit § 119 der Reichsversicherungsordnung, Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse a) des Amtsgerichts Deggendorf vom 1. September 1969 (M 392/69) -- 1 BvL 21/69 -- , b) des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. April 1972 (3 W 309/70) -- 1 BvL 18/71 --. - BVerfG - 1 BvL 18/71 (anhängig) 1 BvL 18/71 Oberlandesgericht ob § 76 des Angestelltenversicherungsgesetzes Düsseldorf (AVG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes 16.4.1971 zur Neuregelung des Rechts , der Rentenversiche 3 W 309/70 rung der Angestellten (Angestelltenversicherungs Neuregelungsgesetz - AnVNG) vom 23. Februar 1957 (BGBl. I S. 88) mit Artikel 3 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist.
- OLG Frankfurt, 02.01.1978 - 20 W 836/77
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlegung einer Sache zur Entscheidung der Frage …
Diese Regelung wurde vielfach als unbefriedigend empfunden, weil die Sozialrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Folge ihrer kontinuierlichen Steigerung sich von einem Zuschuß zum Lebensunterhalt zu einer Lebensgrundlage gewandelt und ihre Bezieher aus der Nähe des Fürsorgeempfänger in die Nachbarschaft des Lohnempfängers gerückt hatten (vgl. beispielsweise OLG Hamburg, MDR 1970, 151 [OLG Hamburg 18.11.1969 - 6 W 99/69] und OLG Düsseldorf, MDR 1972, 59 [OLG Düsseldorf 16.04.1971 - 3 W 309/70] und dazu Schreiber, NJW 1977, 279).
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