Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; BGB § 138 Abs. 1
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft/Haftungsübernahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 488, 138
Anwendbarkeit der Grundsätze der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften wegen krasser finanzieller Überforderung auch auf Darlehensverträge privater Kreditgeber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens eines privaten Kreditgebers; Nichtigkeit der Mithaftungserklärung an einer Kreditgewährung durch einen Angehörigen; Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Machtstellung eines Kreditgebers mit der eines Kreditinstitutes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Sittenwidrigkeit der Mithaftung von Angehörigen auch bei privaten Gelegenheitskreditgebern
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sittenwidrige finanzielle Überforderung durch privaten Kreditgeber
Verfahrensgang
- LG Potsdam - 10 O 500/05
- OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1596
- FamRZ 2007, 2070
- WM 2007, 1021
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01
Zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Auch der BGH bejaht die Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Machtstellung eines Kreditgebers mit der eines Kreditinstitutes durchaus, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer in dessen auswegloser wirtschaftlichen Lage unter nicht verhandelbaren Bedingungen einer unbeschränkten Mithaftung der Familienmitglieder ein auf dem freien Kapitalmarkt nicht mehr zu erhaltendes Darlehen zur Erfüllung seiner gewerblichen Verpflichtungen anbietet (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2001 - XI ZR 82/01 = NJW 2002, 746).Dass derartige Konstellationen bei Verbraucherkreditverträgen typisch sein können, lässt keinen Schluss dahin zu, dass sie in anderen Konstellationen atypisch wären (vgl. ähnlich Medicus, EWiR 2002, 793).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 19.10.1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 = BVerfGE 89, 214) muss die Zivilrechtsordnung reagieren und Korrekturen ermöglichen, bei typisierbaren Fallgestaltungen, die eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen lassen und bei denen die Folgen des Vertrages für den unterlegenen Vertragsteil ungewöhnlich belastend sind. - BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Vielmehr spricht vieles dafür, die angesprochenen Grundsätze auf jeden entgeltlichen Kreditvertrag anzuwenden, unabhängig von der Rechtsform des Kreditgebers (vgl. Gehrlein, BGHReport 2002, 161).
- BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89
Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Auch Gelegenheitsdarlehen privater Kreditgeber können sittenwidrig sein, mag auch die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines nicht gewerbsmäßig handelnden Darlehensgebers größere Schwierigkeiten bereiten (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 19.06.1990 - XI ZR 280/89 = NJW-RR 1990, 1199;… BGH, Urt. v. 01.02.1994 - XI ZR 105/93 = NJW 1994, 1056). - BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93
Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Auch Gelegenheitsdarlehen privater Kreditgeber können sittenwidrig sein, mag auch die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines nicht gewerbsmäßig handelnden Darlehensgebers größere Schwierigkeiten bereiten (…vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 19.06.1990 - XI ZR 280/89 = NJW-RR 1990, 1199; BGH, Urt. v. 01.02.1994 - XI ZR 105/93 = NJW 1994, 1056). - BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
Durchsetzung einer Pachtzinsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung; Prüfung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Mit Urteil vom 29.09.2004 (XII ZR 22/02 = GuT 2005, 6) hat der BGH auch im Rahmen eines gewerblichen Miet- oder Pachtvertrages die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf Bürgschafts- und Mithaftungsverträge zwischen dem (privaten) Vermieter oder Verpächter einerseits und einem privaten Sicherungsgeber andererseits regelmäßig entscheidend vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abhängig gemacht.
- OLG Schleswig, 08.05.2026 - 7 U 1/26
Geltungserhaltende Reduktion auf marktüblichen Zinssatz bei wucherischen privaten …
Gelegenheitsdarlehen privater Kreditgeber können nämlich ebenfalls sittenwidrig sein, wenn auch die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines nicht gewerbsmäßig handelnden Darlehensgebers größere Schwierigkeiten bereitet (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.04.2007, Az. 3 W 37/06, juris Rn. 13 m.h.a. BGH, Urteil vom 19.06.1990, Az. XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199; BGH, Urteil vom 01.02.1994, Az. XI ZR 105/93, NJW 1994, 1056).. - OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 1/16
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag
Vor diesem Hintergrund ist der notwendige Bezug der Darlehensgewährung zur beruflichen Tätigkeit der Klägerin gegeben und es kann offen bleiben, ob und wann die betreffenden Grundsätze auch auf rein private Darlehensgeber anzuwenden sind (vgl. dazu OLG Brandenburg EWiR 2007, 487). - OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 3 U 63/07 Der Senat hat jüngst in einer Einzelrichterentscheidung, die auf eine sofortige Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren ergangen ist (vgl. OLGBrandenburg, Beschl. v. 02.04.2007 -3 W 37/06, WM 2007, 1021 = OLG-Rp 2007, 849), eine entsprechende Tendenz erkennen lassen, was in der Literatur auf Kritik gestoßen ist (vgl. Büchler, OLG Brandenburg EWiR § 138 BGB 3/07, 488).
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