Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2084, 2247
Auslegung der Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen" Todes - erbrechtsiegen.de
Gemeinschaftliches Testament - Auslegung - Bei einem gemeinsamen Tod
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2084
Auslegung eines Testaments - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung eines Ehegattentestaments
- anwalt.de (Kurzinformation)
Testament: Auslegung der Formulierung bei einem gemeinsamen Tod
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung eines Ehegattentestaments
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 06.02.2018 - 51 VI 541/17
- OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 554
- FamRZ 2019, 1366
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).Wenn hingegen die Schlusserbeneinsetzung nur für den Fall des gleichzeitigen Versterbens bzw. des Versterbens in kurzem zeitlichem Abstand hätte gelten sollen, gäbe es für den Fall des Überlebens eines Ehegatten keine Verfügung, die von diesem hätte geändert werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, 3 Wx 91/16, ErbR 2017, 674).
Angesichts des auslegungsbedürftigen Wortlautes des Testaments und der kontroversen Rechtsfragen erscheint es aber angemessen, die Gerichtskosten zwischen den obsiegenden Beteiligten zu 1. und 3. einerseits und dem Beteiligten zu 2. andererseits hälftig aufzuteilen und die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, 3 Wx 91/16, ErbR 2017, 674).
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 06.01.2011, 15 Wx 484/10, ZEV 2011, 427) ausgeführt, die Andeutungstheorie setze auch bei der Formulierung "Für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben sollten, soll unser Nachlass fallen an unsere gemeinsame Nichte..." der richterlichen Auslegung des Testaments im Hinblick auf die Möglichkeit, dass diese Erbeinsetzung auch für den Fall des in zeitlich größerem Abstand aufeinanderfolgenden Versterbens der Ehegatten gewollt sei, keine Grenze (dagegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2018, 21 W 38/18, derzeit anhängig beim BGH).
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (…Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736; BGHZ 86, 41 Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rdn. 4). - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (…Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736;… BGHZ 86, 41 Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rdn. 4). - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85
Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476;… Palandt/Weidlich, BGB, 77. Aufl. 2018, § 2084 Rn. 1). - OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10
Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444). - OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444). - OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10
Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 06.01.2011, 15 Wx 484/10, ZEV 2011, 427) ausgeführt, die Andeutungstheorie setze auch bei der Formulierung "Für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben sollten, soll unser Nachlass fallen an unsere gemeinsame Nichte..." der richterlichen Auslegung des Testaments im Hinblick auf die Möglichkeit, dass diese Erbeinsetzung auch für den Fall des in zeitlich größerem Abstand aufeinanderfolgenden Versterbens der Ehegatten gewollt sei, keine Grenze (dagegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2018, 21 W 38/18, derzeit anhängig beim BGH). - OLG Hamm, 01.07.2011 - 15 W 327/10
Begriff des gleichzeitigen Versterbens
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444). - OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des …
- BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
- KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95
Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen …
- OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
Ausgehen von einer gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung der Kinder der Ehegatten …
Die Formulierung "Bei einem gemeinsamen Tod" stellt auch im Hinblick auf das Formerfordernis des § 2247 BGB eine hinreichende Andeutung im Testamentstext dar, die ein Auslegungsergebnis zulässt, nach dem die Ehegatten eine Schlusserbenregelung auch für den Fall getroffen haben, dass sie in zeitlich größerem Abstand voneinander versterben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 22, juris). - OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines …
Gemeint sein kann daher auch der "gemeinsame" Zustand nach dem Versterben beider Ehegatten (OLG Brandenburg FamRZ 2019, 1366; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 327; FamRZ 1988, 879; aA OLG Jena FamRZ 2016, 412). - OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 3 W 29/19
Beschwerde im Erbscheinverfahren
Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (…Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736; BGHZ 86, 41; Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 - Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rdn. 4).
- KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament
Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald). - OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
Nichterteilung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens einer testamentarischen …
Denn "gemeinsamer Tod" kann als gleichzeitiger Tod verstanden werden, aber auch den Zeitpunkt bezeichnen, in dem beide Eheleute "gemeinsam", d. h. beide tot sind (Senat, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18, ZEV 2019, 278 Rn. 22 m. w. N.).Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 - zugrunde lag.
- OLG Brandenburg, 16.09.2025 - 3 W 16/25
Einziehung eines Erbschein wegen materieller Unrichtigkeit durch Ausweisung drt …
Der Senat ist entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Jena allerdings der Auffassung, dass jedenfalls die hier gewählte Formulierung "Bei einem gemeinsamen Tod", auch im Hinblick auf das Formerfordernis des § 2247 BGB eine hinreichende Andeutung im Testamentstext darstellt, die ein Auslegungsergebnis zulässt, nach dem die Ehegatten eine Schlusserbenregelung auch für den Fall getroffen haben, dass sie in zeitlich größerem Abstand voneinander versterben (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18). - OLG Brandenburg, 11.09.2025 - 3 W 57/25
Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament der …
Die hier gewählte Formulierung "Im Falle eines gemeinsamen Todes", stellt dagegen auch im Hinblick auf das Formerfordernis des § 2247 BGB eine hinreichende Andeutung im Testamentstext dar, die ein Auslegungsergebnis zulässt, nach dem die Ehegatten eine Schlusserbenregelung auch für den Fall getroffen haben, dass sie in zeitlich größerem Abstand voneinander versterben (Senatsbeschluss vom 31.01.2019, 3 W 37/18). - OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 W 261/24
Auslegung Ehegattentestament
Somit stellt sich zunächst nicht die vielfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob die bloße Wortwahl "gemeinsam" schon nach dem Wortsinn bzw. bei nächstliegender Auslegung den Fall eines "gleichzeitigen" Versterbens meint (so etwa Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.1987, Az. 11 W 152/86 - dort: "Für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens …" -, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27.10.1986, Az. BReg 1 Z 23/86, jeweils zitiert nach beck-online) oder aber bereits nach allgemeinem Sprachverständnis auch ein zeitlich, etwa auch über mehrere Jahre versetztes Versterben der Ehegatten umfasst (so etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2021, Az. 3 Wx 193/20, Kammergericht, Beschluss vom 15.01.2020, Az. 6 W 45/19, Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2019, Az. 3 W 37/18, jeweils zitiert nach beck-online). - AG Wipperfürth, 18.10.2022 - 8 VI 113/22 Vielmehr meint eine solche Erbeinsetzung das Ereignis und "Ergebnis", dass beide Eheleute "gemeinsamen tot" sind (OLG Brandenburg, ZEV 2019, 278).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/18 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
ZPO § 308 Abs. 1 ; ZPO § 922 Abs. 2
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung nach Erlass einer über den Antrag des Gläubigers hinausgehenden einstweiligen Verfügung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.05.2017 - 406 HKO 93/17
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/18
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 105/17
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/18
So wird dann, wenn ein Kläger, dem erstinstanzlich mehr zugesprochen wurde, als er beantragt hat, in der Berufungsinstanz den Antrag stellt, das Rechtsmittel des Beklagten zurückzuweisen, durch die darin liegende Genehmigung der Mangel geheilt, denn im Sichzueigenmachen der gegen § 308 ZPO verstoßenden Entscheidung liegt eine - noch in der Berufungsinstanz mögliche - Klageerweiterung (BGH, Urteil vom 20.04.1990, V ZR 282/88, BGHZ 111, 158 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 31. Aufl., § 308 Rn. 7 m.w.N.).
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