Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.03.2021 - 3 W 38/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- erbrechtsiegen.de
Testamentsauslegung - Schlusserbeneinsetzung des Enkels zum Alleinerben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 ; BGB § 157
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung des überlebenden Ehegatten als alleiniger Erbe des Vorverstorbenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung des überlebenden Ehegatten als alleiniger Erbe des Vorverstorbenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auslegung eines Ehegattentestaments bei Schlusserbeneinsetzung der Enkel
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ehegatte als Alleinerbe im Falle der Bestimmung von Schlusserben
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 19.07.2019 - 22 VI 313/19
- AG Fürstenwalde, 05.02.2021 - 22 VI 313/19
- OLG Brandenburg, 30.03.2021 - 3 W 38/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.11.2019 - 31 Wx 183/19
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf den ersten Erbfall
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2021 - 3 W 38/21
Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass im Falle der Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge als Schlusserben und fehlender ausdrücklicher Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten die Verwendung der Begriffe "nach unserem Tod" und "wir" keine hinreichende Andeutung für einen Willen zur Erbeinsetzung des Überlebenden abgibt, weil ein derartiger Wille in auf diese Weise formulierten Testamenten nicht einmal "anklingt" (vgl. OLG München FGPrax 2013, 72; OLG München FGPrax 2019, 280).Anders liegt es jedoch in dem Fall, dass die testierte Schlusserbeneinsetzung ohne die für den ersten Erbfall erfolgte Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten rechtlich ausschiede (zutr. Bestelmeyer, FGPrax 2019, 280).
- OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12
Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2021 - 3 W 38/21
Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass im Falle der Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge als Schlusserben und fehlender ausdrücklicher Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten die Verwendung der Begriffe "nach unserem Tod" und "wir" keine hinreichende Andeutung für einen Willen zur Erbeinsetzung des Überlebenden abgibt, weil ein derartiger Wille in auf diese Weise formulierten Testamenten nicht einmal "anklingt" (vgl. OLG München FGPrax 2013, 72; OLG München FGPrax 2019, 280).
- OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 67/22
Feststellung der Tatsachen zur Erteilung eines beantragten Erbscheins; Auslegung …
Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Erblasser in ihrem gemeinschaftlichen Testament Schlusserben eingesetzt haben und die testierte Schlusserbeneinsetzung ohne die für den ersten Erbfall erfolgte Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten rechtlich ausschiede (vom Senat bejaht im Beschluss vom 20.03.2021, 3 W 38/21; Bestelmeyer, FGPrax 2019, 280; dagegen OLG München Beschluss vom 12.11.2019, 31 Wx 183/19), kann hier dahinstehen. - OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 3 W 67/22
Auslegung gemeinschaftliches Testament - Begriff der Erbeinsetzung
Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Erblasser in ihrem gemeinschaftlichen Testament Schlusserben eingesetzt haben und die testierte Schlusserbeneinsetzung ohne die für den ersten Erbfall erfolgte Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten rechtlich ausschiede (vom Senat bejaht im Beschluss vom 20.03.2021, 3 W 38/21; Bestelmeyer, FGPrax 2019, 280; dagegen OLG München Beschluss vom 12.11.2019, 31 Wx 183/19), kann hier dahinstehen.
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