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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57228
OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21 (https://dejure.org/2021,57228)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.10.2021 - 3 W 43/21 (https://dejure.org/2021,57228)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 3 W 43/21 (https://dejure.org/2021,57228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Strenge Maßstäbe für die Offensichtlichkeit eines Rechtsmissbrauchs; Einleitender Hinweis auf einen wiederholten Antrag im Rahmen der bei einem Verwerfungsbeschluss nicht gebotenen ...

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 42 ZPO, § 47 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Strenge Maßstäbe für die Offensichtlichkeit eines Rechtsmissbrauchs Einleitender Hinweis auf einen wiederholten Antrag im Rahmen der bei einem Verwerfungsbeschluss nicht gebotenen Begründetheitsprüfung

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Strenge Maßstäbe für die Offensichtlichkeit eines Rechtsmissbrauchs Einleitender Hinweis auf einen wiederholten Antrag im Rahmen der bei einem Verwerfungsbeschluss nicht gebotenen Begründetheitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2022, 50
  • AnwBl Online 2022, 28
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 [BVerfG 24.02.2006 - 2 BvR 836/04] Rn. 48 f.; BGH…, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3;… BGH Beschl. v. 15.2.2018 - I ZB 81/17, BeckRS 2018, 3935 Rn. 7, beck-online).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen für die Verwerfung des Befangenheitsgesuches als unzulässig kann in Einzelfällen dazu führen, ihrerseits die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BVerfG NJW-RR 08, 72 [BVerfG 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06]; OLG Naumburg, 10 W 35/13).
  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen für die Verwerfung des Befangenheitsgesuches als unzulässig kann in Einzelfällen dazu führen, ihrerseits die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BVerfG NJW-RR 08, 72 [BVerfG 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06]; OLG Naumburg, 10 W 35/13).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 [BVerfG 24.02.2006 - 2 BvR 836/04] Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3;… BGH Beschl. v. 15.2.2018 - I ZB 81/17, BeckRS 2018, 3935 Rn. 7, beck-online).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZB 81/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter in klaren Fällen eines unzulässigen oder …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 [BVerfG 24.02.2006 - 2 BvR 836/04] Rn. 48 f.; BGH…, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3; BGH Beschl. v. 15.2.2018 - I ZB 81/17, BeckRS 2018, 3935 Rn. 7, beck-online).
  • OLG Naumburg, 04.06.2009 - 3 WF 76/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 3 W 43/21
    Entgegen dem (ungenauen) Wortlaut der Vorschrift § 46 ZPO gilt dies auch, wenn ein Antrag als unzulässig verworfen wird (OLG Naumburg BeckRS 2009, 25245;… Musielak/Voit/Heinrich Rn. 4;… BeckOK ZPO/Vossler, 41. Ed. 1.7.2021 Rn. 8, ZPO § 46 Rn. 8;… Musielak/Voit/Heinrich, 18. Aufl. 2021 Rn. 4, ZPO § 46 Rn. 4 m. w. N.).
  • KG, 27.12.2024 - 7 W 102/24

    Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot bei der Befangenheitsablehnung

    Rn. 21 c) Auch galt im Hinblick auf das Selbstentscheidungsrecht der abgelehnten Richterin nicht die Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO (…G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 44 ZPO Rn. 18; s. auch BGH…, Beschluss vom 18. August 2016 - III ZR 323/13 -, juris Rn. 3; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 3 W 43/21 -, juris Rn. 33;… Musielak/Voit/Heinrich, 21. Aufl. 2024, ZPO § 47 Rn. 1), so dass mangels Verstoßes gegen diese Norm eine Besorgnis der Befangenheit nicht begründet ist.
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