Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 809; ZPO § 926
Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO bei Erledigung der Hauptsache durch Besichtigung in einem Verfahren nach § 809 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fallvarianten des Rechtsschutzbedürfnisses bei einem Verfahren nach § 926 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzung für die ausnahmsweise Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage bei Interesse des Schuldners an einer Entscheidung ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2004 - 3 O 2524/04
- LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2005 - 3 O 2524/04
- OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
- LG Nürnberg-Fürth, 23.11.2005 - 3 O 2524/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91
Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
In derartigen Fällen ist in der Aufhebungsentscheidung auch über die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Verfügung zu entscheiden (BGH NJW 1993, 2685). - BGH, 27.11.1973 - VI ZR 171/72
Zulässigkeit einer auf die Feststellung der Begründetheit einer auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein das Interesse des Schuldners an einer vom Anordnungsverfahren abweichenden Kostenentscheidung die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage nicht rechtfertigt (BGH NJW 1973, 1329; BGH NJW 1974, 503; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1122;… Harte/Henning/Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 553). - OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97
Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
b) Jedoch kann die Klage darauf gerichtet werden, dass der Verfügungsanspruch zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung begründet war (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 404), bzw. dass sie im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (Kammergericht, NJW 2001, 233).
- OLG Köln, 09.09.2004 - 6 W 91/04
Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
Die Verfügungsbeklagten haben wegen der Belastung mit den Kosten ein fortbestehendes Interesse daran, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird und damit ihre Pflicht zur Kostentragungspflicht entfällt (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 101). - BGH, 28.05.1973 - II ZR 135/71
Antrag auf Abänderung einer Erledigungserklärung - Anordnung der Klageerhebung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein das Interesse des Schuldners an einer vom Anordnungsverfahren abweichenden Kostenentscheidung die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage nicht rechtfertigt (BGH NJW 1973, 1329; BGH NJW 1974, 503; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1122;… Harte/Henning/Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 553). - KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/90
Beweissicherung bei vermuteter Urheberverletzung an Computerprogrammen; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
b) Jedoch kann die Klage darauf gerichtet werden, dass der Verfügungsanspruch zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung begründet war (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 404), bzw. dass sie im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (Kammergericht, NJW 2001, 233). - OLG Hamburg, 28.02.1986 - 3 W 32/86
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein das Interesse des Schuldners an einer vom Anordnungsverfahren abweichenden Kostenentscheidung die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage nicht rechtfertigt (BGH NJW 1973, 1329; BGH NJW 1974, 503; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1122;… Harte/Henning/Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 553).
- OLG Karlsruhe, 02.07.2026 - 14 W 55/26 Rn. 15 (1) Dieses ergibt sich hier schon daraus, dass der Antragssteller weiterhin ein Kosteninteresse an der einstweiligen Verfügung vom 16.05.2025 hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05, juris Rn. 16 ff.;… OLG Köln, Beschlüsse vom 04.03.2026 - I-6 W 13/26, juris Rn. 4;… vom 09.09.2004 - 6 W 91/04, juris Rn. 7).
Unabhängig davon, dass die Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Antrages nach §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO ohne Bedeutung sind (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 926 Rn. 14), bleibt dem Antragsteller - auch wenn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zwischenzeitlich möglicherweise nicht mehr besteht - jedenfalls die Möglichkeit der Erhebung einer Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, dass die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung ursprünglich gegeben waren (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 17.06.2013 - I-5 U 46/13, juris Rn. 47 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05, juris Rn. 20;… vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 926 Rn. 12 aE, 31).
- OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12
Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der …
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg (vom 25.04.2005 - 3 W 482/05, OLGR Nürnberg 2005, 521 = BeckRS 2005, 30355058, juris) soll schon bei bestehendem Kosteninteresse des Antragstellers das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO gegeben sein. - OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16 Die in diesem Zusammenhang von diversen mit Patentstreitigkeiten betrauten Gerichten vertretene Trennung der als solcher gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht angreifbaren Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens von der gleichzeitig erlassenen einstweiligen Verfügung (…vgl. BGH GRUR 2010, 318 Rdnr. 14 - Lichtbogenschnürung), deren Gegenstand sich mit der Besichtigung durch den Sachverständigen erledigt haben soll (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2015 - I-2 W 13/15 - BeckRS 2016, 01681; a.A.: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05 - Rdnr. 11, wonach der Verfügungsanspruch aus § 809 BGB erst nach Durchführung der Besichtigung und Erstellung des Gutachtens als erfüllt angesehen wurde, ein Aushändigungsanspruch aber nicht streitgegenständlich war), erscheint nicht zweifelsfrei.
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 5 W 27/07
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Fristsetzung zur Hauptsacheklage im …
Allerdings könnte der Verfügungsklägerin die Möglichkeit bleiben, nach entsprechender Fristsetzung eine Klage auf Feststellung dahin zu erheben, dass der Verfügungsanspruch im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (vgl. OLG Nürnberg, OLGReport Nürnberg 2005, 521). - LG Frankfurt/Main, 18.09.2025 - 6 OH 6/25
Keine untrennbare Verbindung von einstweiliger Verfügung und Beweisbeschluss im …
Damit hat der Bundesgerichtshof einen zuvor bestehenden Streit über die Anwendbarkeit von § 490 Abs. 2 S. 2 ZPO im Düsseldorfer Verfahren entschieden (vgl. OLG Düsseldorf (20. Zivilsenat), GRUR-RR 2016, 224;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.2015 - I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1681 Rn. 11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 25.4.2005 - 3 W 482/05, BeckRS 2005, 30355058; dazu Eck/Dombrowski, GRUR 2008, 387, 389).
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