Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 13.07.1989 - 3 W 74/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2289
Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen bei später eintretender Gegenstandslosigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erreichtung eines Ehevertrages und eines Erbvertrages mit einer Wiederverheiratungsklausel; Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins über eine Erbfolge; Folgen eines Erbvertrages mit einer Verwirkungsklausel auf einen zweiten Erbvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 2289 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen - 8a VI 699/87
- LG Frankenthal, 12.04.1989 - 1 T 91/89
- OLG Zweibrücken, 13.07.1989 - 3 W 74/89
Papierfundstellen
- DNotZ 1990, 814
- FamRZ 1989, 1355
- Rpfleger 1989, 459
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über …
- OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02
Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht; …
Dieses führt dazu, dass die vom Erblasser nach Abschluss des Erbvertrages getroffene abweichende Verfügung von Todes wegen voll wirksam wird (OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 1355, 1356;… Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2289 Rdnr. 3). - OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden …
Daran treffe auch der Umstand, dass ein Erblasser durch den Erbvertrag nicht in seiner Testierfähigkeit beschränkt, sondern nur in seiner Testierfreiheit eingeschränkt sei, keine Änderung [vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 3 W 74/89, zit. nach Juris, Rn. 12 und 13 m. w. N.].
- OLG Celle, 30.07.2026 - 6 W 92/26
Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten
Eine Beeinträchtigung im Sinne von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt dann nicht mehr vor (…Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 zu IV ZR 135/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16, in Verbindung mit dem Urteil des Senats vom 8. Mai 2003 zu 6 U 208/02, zitiert nach juris, dort Rn. 29, und Beschluss des OLG Zweibrücken vom 13. Juli 1989 zu 3 W 74/89, zitiert nach juris, dort Rn. 12, vgl. auch Grüneberg/Weidlich, BGB, 85. Auflage 2026, § 2271 Rn. 13 und § 2289 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).Eine Beeinträchtigung im Sinne von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt dann nicht mehr vor (…Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 zu IV ZR 135/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16, in Verbindung mit dem Urteil des Senats vom 8. Mai 2003 zu 6 U 208/02, zitiert nach juris, dort Rn. 29, und Beschluss des OLG Zweibrücken vom 13. Juli 1989 zu 3 W 74/89, zitiert nach juris, dort Rn. 12, vgl. auch Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2271 Rn. 13 und § 2289 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21
Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in …
Diese Verfügung der Erblasserin im Einzeltestament hatte nämlich entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten zu 2 zum einen nicht deren formelle Nichtigkeit zur Folge (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2004, Az. IV ZR 135/03, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 6 W 4/18, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.07.2017, Az. 31 Wx335/16, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 5 W 18/12, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 3 W 74/89, jeweils zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 04.03.1999 - 3 W 29/99
Voraussetzung für die Einziehung eines Erbscheins, wenn er aufgrund eines …
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