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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 30.06.2025

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,21803
OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24 (https://dejure.org/2025,21803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2025 - 3 W 79/24 (https://dejure.org/2025,21803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2025 - 3 W 79/24 (https://dejure.org/2025,21803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
    Erst wenn die Ermittlung des Erblasserwillens weder die gegenseitige Abhängigkeit noch die gegenseitige Unabhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen ergibt, ist gemäß § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel Wechselbezüglichkeit anzunehmen, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken oder wenn dem einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten eine Zuwendung gemacht und für den Fall des Überlebens des Bedachten eine Verfügung zugunsten einer Person getroffen wird, die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist oder ihm sonst nahe steht (OLG München, FamRZ 2011, 679, 680 m. w. N.).

    Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür im Übrigen nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (OLG München, FamRZ 2011, 679, 680).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
    Ist die Wechselbezüglichkeit - wie hier - nicht ausdrücklich im Testament geregelt, so folgt sie in Bezug auf die Einsetzung des gemeinsamen Sohnes als Schlusserben jedenfalls aus der Regel des § 2270 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2002 - IV ZB 20/01, Rn. 8, juris).
  • OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17

    Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
    Denn ob die Ehegatten eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (vgl. dazu OLG München, FamRZ 2010, 1846 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 24.04.2017 - 31 Wx 128/17, BeckRS 2017, 107873 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06

    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
    Es muss auch bedacht werden, dass die Ehegatten die Beerbung des Längstlebenden von ihnen häufig nur vorsorglich regeln wollen, ohne den längstlebenden Ehegatten in seiner Freiheit, eine anderweitige Regelung zu treffen, beeinträchtigen zu wollen (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.12.2006 - 2 U 80/06, Rn. 5, juris).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
    Denn ob die Ehegatten eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (vgl. dazu OLG München, FamRZ 2010, 1846 m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 24.04.2017 - 31 Wx 128/17, BeckRS 2017, 107873 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2025 - 3 W 79/24
    Maßgeblich ist daher, ob aufgrund der festgestellten Umstände des Einzelfalles enge persönliche Beziehungen und Bindungen bestanden, die deutlich über das normale Maß hinausgehen und den unter normalen Verhältnissen üblichen Beziehungen zu den nächsten Verwandten gleichkommen (OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001 - 15 W 218/00, FamRZ 2001, 1647, 1649).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,23077
OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24 (https://dejure.org/2025,23077)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2025 - 3 W 79/24 (https://dejure.org/2025,23077)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2025 - 3 W 79/24 (https://dejure.org/2025,23077)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270 Abs. 1
    Richten der Erbfolge nach dem notariellen Testament hinsichtlich Erbscheinserteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1416
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
    Erst wenn die Ermittlung des Erblasserwillens weder die gegenseitige Abhängigkeit noch die gegenseitige Unabhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen ergibt, ist gemäß § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel Wechselbezüglichkeit anzunehmen, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken oder wenn dem einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten eine Zuwendung gemacht und für den Fall des Überlebens des Bedachten eine Verfügung zugunsten einer Person getroffen wird, die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist oder ihm sonst nahe steht (OLG München, FamRZ 2011, 679, 680 m. w. N.).

    Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür im Übrigen nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (OLG München, FamRZ 2011, 679, 680).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
    Ist die Wechselbezüglichkeit - wie hier - nicht ausdrücklich im Testament geregelt, so folgt sie in Bezug auf die Einsetzung des gemeinsamen Sohnes als Schlusserben jedenfalls aus der Regel des § 2270 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2002 - IV ZB 20/01, Rn. 8, juris).
  • OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17

    Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
    Denn ob die Ehegatten eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (vgl. dazu OLG München, FamRZ 2010, 1846 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 24.04.2017 - 31 Wx 128/17, BeckRS 2017, 107873 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06

    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
    Es muss auch bedacht werden, dass die Ehegatten die Beerbung des Längstlebenden von ihnen häufig nur vorsorglich regeln wollen, ohne den längstlebenden Ehegatten in seiner Freiheit, eine anderweitige Regelung zu treffen, beeinträchtigen zu wollen (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.12.2006 - 2 U 80/06, Rn. 5, juris).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
    Denn ob die Ehegatten eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (vgl. dazu OLG München, FamRZ 2010, 1846 m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 24.04.2017 - 31 Wx 128/17, BeckRS 2017, 107873 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2025 - 3 W 79/24
    Maßgeblich ist daher, ob aufgrund der festgestellten Umstände des Einzelfalles enge persönliche Beziehungen und Bindungen bestanden, die deutlich über das normale Maß hinausgehen und den unter normalen Verhältnissen üblichen Beziehungen zu den nächsten Verwandten gleichkommen (OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001 - 15 W 218/00, FamRZ 2001, 1647, 1649).
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