Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.02.1993 - 3 WF 27/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 519
- FamRZ 1993, 816
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 73/03
Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Unterhaltsrecht
Es gilt der Grundsatz, dass das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt und sich die Feststellungsklage mit sofortiger Wirkung als unzulässig darstellt, sobald eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1532; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1999, 1210, jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 816).Auch ist die negative Feststellungsklage nicht erforderlich, um dem Kläger einstweiligen Rechtsschutz zu ermöglichen, denn diesen kann er in analoger Anwendung des § 769 ZPO auch im Rahmen der bereits rechtshängigen Leistungsklage erhalten (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 816, m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 4 UF 151/15
Negativer Feststellungswiderantrag - doppelte Rechtshängigkeit
Dem steht nicht der Einwand doppelter Rechtshängigkeit, §§ 113 I 2 FamFG, 261 II Nr. 1 ZPO, entgegen: Denn trotz des Umstandes, dass die zwischen 18.03.2015 und 07.04.2015 (ein genaues Zustelldatum ist mangels Zustellung des Schriftsatzes vom 18.03.2015 an die Antragsteller nicht dokumentiert) eingetretene Rechtshängigkeit des negativen Feststellungswiderantrages der des zunächst unbeziffert gebliebenen Leistungsantrages der Antragsteller, die am 26.01.2015 eintrat, nachfolgte, verfängt dieses von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernis nicht, da die Rechtsverfolgung insoweit nicht in getrennten, sondern in einem einheitlichen Verfahren erfolgte (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 816f., OLG Koblenz BeckRS 2004, 03182). - OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 UF 671/03
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung …
Das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit hätte dadurch überwunden werden können, dass die Prozesse gemäß § 147 ZPO miteinander verbunden worden wären (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 816 ). - OLG Brandenburg, 17.09.1998 - 10 WF 93/98
Entfallen des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung des …
Allerdings wird die Auffassung vertreten, daß der allgemein geltende Grundsatz, wonach gegenüber einer Leistungsklage auf Unterhalt das Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage fehle, insoweit nicht gelte, als mit der negativen Feststellungsklage (auch) eine nach § 620 Nr. 6 ZPO ergangene einstweilige Anordnung bekämpft werden soll (KG, FamRZ 1985, 951, 952; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 816, 817 [OLG Düsseldorf 24.02.1993 - 3 WF 27/93], jeweils im Hinblick auf eine Feststellungswiderklage). - OLG Köln, 30.12.2024 - 10 UF 64/24
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte Beschwerdeverfahren
Rn. 11 6. Insoweit kann auch dahinstehen, ob die amtsgerichtliche Entscheidung, trotz Erhebens eines Widerantrags dem negativen Feststellungsantrag der Antragstellerin stattzugeben, korrekt gewesen ist (so für den - hier einschlägigen - Sonderfall einer negativen Feststellungsklage aufgrund einer einstweiligen Anordnung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.1993 - 3 WF 27/93, FamRZ 1993, 816; a.A. OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.09.1998 - 10 WF 93/98, FamRZ 1999, 1210; OLG Köln, Beschl. v. 13.03.2003 - 14 WF 5/03, FamRZ 2004, 39;… Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl. (2019), § 10, Rn. 330).
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