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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.2006 - 3 WF 295/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38233
OLG Frankfurt, 31.01.2006 - 3 WF 295/05 (https://dejure.org/2006,38233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2006 - 3 WF 295/05 (https://dejure.org/2006,38233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 3 WF 295/05 (https://dejure.org/2006,38233)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2006 - 3 WF 295/05 -, b) die Verfahrensdauer im Verfahren 14 F 302/06 UG des Amtsgerichts Königstein im Taunus .

    Die Dauer des Verfahrens - 14 F 302/06 UG - vor dem Amtsgericht Königstein sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2006 - 3 WF 295/05 - haben den Beschwerdeführer in seinem durch Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzt.

  • OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06

    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Während dies teilweise bejaht wird (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.12.2006, Az. 10 B 68/06; LSG Berlin, Beschl. vom 9.11.2006, Az. L 10 B 934/06), hat der Senat unter anderem mit Beschluss vom 31.1.2006 (Az 3 WF 295/05) die Möglichkeit der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde dann gesehen, wenn besondere Umstände vorliegen, insbesondere Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt (… so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2009 - 5 WF 154/09

    Gerichtliche Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung bzw. einer Art stillschweigender Aussetzung des Verfahrens gleichkommt (Vgl. OLG Frankfurt vom 31.1.2006 Az 3 WF 295/05, vom 30.1.2007 FamRZ 2007, 1030 vom 10.8.2007 4 WF 72/07 …und vom 20. November 2008 5 WF 199/08, so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
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