Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 3 WF 44/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1600 BGB, § 640 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
Prozesskostenhilfe: Erfordernis der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit - Judicialis
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1600 ff., ZPO 640, 121 Abs. 2
Vaterschaftsanfechtung, Beiordnung eines Anwalts, PKH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Grundsätzliche Beidordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen; Beiordnung eines Anwalts in Kindschaftssachen auf Grund des verfassungsrechtlich gewährten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 22.02.2006 - 534 F 689/05
- OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 3 WF 44/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1376
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 08.06.2000 - 4 WF 44/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 3 WF 44/06
Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Ausnahme von dieser Regel in besonders einfach gelagerten Fällen angezeigt ist (vgl. OLG Ffm, B.v. 08.06.2000, 4 WF 44/00).
- OLG Frankfurt, 09.10.2006 - 5 WF 175/06
Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Rechtsanwalts in …
Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des 3. Senats für Familiensachen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.02.2006, 3 WF 44/06, OLG-Report Frankfurt 2006, 827) an, der zu Recht darauf abgestellt hat, dass einem Laien in der Regel nicht bekannt ist, welche Voraussetzungen vorliegen und eingehalten werden müssen, damit eine Vaterschaftsanfechtungsklage Aussicht auf Erfolg hat (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 241).Der Senat folgt insbesondere der weiteren Argumentation des 3. Senats, dass der verfassungsrechtlich gewährte Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit die beantragte Beiordnung regelmäßig gebietet, weil auch im Amtsermittlungsverfahren die arme Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine, die in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen (vgl. BVerfG, FamRZ 2002, 531 f.; hinsichtlich der Zitatstelle liegt in 3 WF 44/06 nur ein Schreibversehen vor).
- OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 5 WF 267/09
Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung eines …
Jedenfalls gebietet regelmäßig bereits der verfassungsrechtlich gewährte Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit die beantragte Beiordnung (OLG-Report Frankfurt 2006, 827), weil auch im Amtsermittlungsverfahren die arme Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine, die in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens aufzubringen (vgl. BVerfG, FamRZ 2002, 531 f.), zumal einem Laien in der Regel nicht bekannt ist, welche Voraussetzungen vorliegen und eingehalten werden müssen, damit eine Abstammungssache Aussicht auf Erfolg hat.
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