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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.04.2010 - 3 WF 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21166
OLG Naumburg, 01.04.2010 - 3 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,21166)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,21166)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,21166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Kostengrundentscheidungen in Familienstreitsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Kostengrundentscheidungen in Familienstreitsachen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.04.2010 - 3 WF 60/10
    Rn. 3 Eine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen ( BGH , NJW 1979, 2040; derselbe, NJW-RR 2005, 1005, 1006, derselbe, NJW 2006, 2490 ff.).

    Die insoweit zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH , Beschluss vom 30.05.2009, Az.: VI ZB 64/05 = BGH , FamRZ 2006, 1189 ff.) vermag im Entscheidungsfall nicht zu tragen, lag doch dem vom Bundesgerichtshof zu beurteilenden Sachverhalt die abweichende Tatsache zugrunde, dass der dortige Kläger, ohne vorherige Aufforderung an den Beklagten, unmittelbar Klage erhoben hatte, die alsdann noch nach Verteidigungsanzeige binnen der gerichtlich gesetzten Erwiderungsfrist vom Beklagten anerkannt worden war.

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.04.2010 - 3 WF 60/10
    Rn. 3 Eine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen ( BGH , NJW 1979, 2040; derselbe, NJW-RR 2005, 1005, 1006, derselbe, NJW 2006, 2490 ff.).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.04.2010 - 3 WF 60/10
    Rn. 3 Eine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen ( BGH , NJW 1979, 2040; derselbe, NJW-RR 2005, 1005, 1006, derselbe, NJW 2006, 2490 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 94/11

    Kostenentscheidung in einer Unterhaltsfamilienstreitsache: Statthaftes …

    Rn. 12 Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist gegen eine - wie hier - in einer Unterhaltsfamilienstreitsache erstinstanzlich getroffene Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde nach § 113 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO und nicht die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG eröffnet (Senatsbeschlüsse vom 24. September 2010 - 6 UF 70/10 - und vom 11. Oktober 2010 - 6 UF 72/10 -, NJW-RR 2011, 369 m.z.w.N.; ebenso Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. Juni 2011 - 9 UF 33/11 - KG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 19 UF 28/10 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 11 WF 172/10 - OLG Naumburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - 8 WF 269/09 - und vom 1. April 2010 - 3 WF 60/10 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 4 WF 226/10 - OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 749; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 15. Januar 2011 - 15 WF 2/11 - und vom 26. April 2011 - 15 UF 86/11 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 2. Februar 2011 - 8 WF 262/10 - und vom 30. März 2011 - 8 UF 62/11 - OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 2 WF 320/10 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. März 2011 - 6 WF 224/10 - wohl auch - obiter dictum - OLG Celle, Beschluss vom 26. April 2010 - 15 UF 40/10 - a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 14 UF 45/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 WF 249/10 - KG, Beschluss vom 1. März 2011 - 13 UF 263/10 - OLG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 4 WF 23/11 - OLG München, Beschluss vom 18. April 2011 - 33 WF 469/10 - [mit dem Hinweis, dass der Senat damit von der Rechtsprechung der übrigen Familiensenate des OLG München abweiche]).
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