Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
KCanG, Katalogtat, SkyECC-Daten, Verwertbarkeit der Daten, Maßgeblichkeit des Verwendungszeitpunktes
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
KCanG: Verwertbarkeit von "alten" SkyECC-Daten - KCanG reicht nicht für Online-Durchsuchung
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 14.09.2023 - 41 Gs 1957/23
- LG Mannheim, 17.06.2024 - 5 KLs 804 Js 36278/22
- OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Denn die Frage, ob im Wege der Rechtshilfe erlangte Beweise verwertbar sind, richtet sich ausschließlich nach dem nationalen Recht des um Rechtshilfe ersuchenden Staates, soweit - wie hier - der um Rechtshilfe ersuchte Staat die unbeschränkte Verwendung der von ihm erhobenen und übermittelten Beweisergebnisse gestattet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21 -, juris, Rn. 25 ff.).Hierfür kann auf die in strafprozessualen Verwendungsbeschränkungen verkörperten Wertungen zurückgegriffen werden, mit denen der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln Rechnung trägt (vgl. BGH Beschluss vom 02.03.2022, aaO., Rn. 68).
Allerdings können aufgrund des Gewichts der Maßnahme zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - auch um jede denkbare Benachteiligung auszuschließen - die Grundgedanken des § 100e Abs. 6 StPO als Verwendungsschranke mit dem höchsten Schutzniveau fruchtbar gemacht werden (vgl. BGH Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 65 f.).
Hierbei sind auch die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisierenden einschränkenden Voraussetzungen in § 100b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO in den Blick zu nehmen, wonach die Straftat auch im Einzelfall besonders schwer wiegen und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein muss (vgl. BGH Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 68-69).
Für die Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist auf den Zeitpunkt der Verwertung der Beweisergebnisse abzustellen (BGH, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 70).
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist daher bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften für die Beurteilung der prozessualen Zulässigkeit die neue Rechtslage maßgebend (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68 -, juris, Rn. 11; BGH…, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 342/08 -, juris, Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, aaO., Rn. 45; BGH, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 70).
Denn eine Prüfung durch den ersuchenden Staat, ob der ersuchte Staat dort vorhandene Beweismittel nach dem Maßstab seiner eigenen nationalen Verfahrensregeln rechtmäßig erlangt hat, ist nicht vorgesehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024, 2 Ws 251/24; BGH, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 26).
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Ob für diesen eine gesetzliche Grundlage besteht, kann und muss daher nach der für den Verwendungs- bzw. Verwertungszeitpunkt geltenden Rechtslage beurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12 -, juris, Rn. 45).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist daher bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften für die Beurteilung der prozessualen Zulässigkeit die neue Rechtslage maßgebend (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68 -, juris, Rn. 11; BGH…, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 342/08 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, aaO., Rn. 45; BGH…, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 70).
- OLG Köln, 06.06.2024 - 2 Ws 251/24
Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe übermittelten, ursprünglich bei einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Rn. 22 Gemessen an den genannten Grundsätzen wäre eine Verwertbarkeit der über den Krypto-Messenger SkyECC erlangten Erkenntnisse nur dann zu bejahen, wenn die betreffenden Taten im Verwertungszeitpunkt noch den Anforderungen des § 100b StPO genügten, insbesondere wenn sie auch nach Inkrafttreten des CanG noch Katalogtaten im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO darstellten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024 - 2 Ws 251/24 -, n.v.; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2024 - 5 Ws 67/24 - 121 GWs 38/24 -, juris zu EncroChat; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24 - Burhoff online zu Anom).Denn eine Prüfung durch den ersuchenden Staat, ob der ersuchte Staat dort vorhandene Beweismittel nach dem Maßstab seiner eigenen nationalen Verfahrensregeln rechtmäßig erlangt hat, ist nicht vorgesehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024, 2 Ws 251/24; BGH…, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 26).
- BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08
Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist daher bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften für die Beurteilung der prozessualen Zulässigkeit die neue Rechtslage maßgebend (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68 -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 342/08 -, juris, Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, aaO., Rn. 45; BGH…, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 70). - OLG Hamburg, 13.05.2024 - 1 Ws 32/24
Rechtmäßigkeit der Verwertung von EncroChat-Daten vor dem 1. April 2024 in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Rn. 25 Soweit im Hinblick auf die Verwertung von im Ausland erhobenen und nach Deutschland zum Zwecke der Strafverfolgung übermittelten Daten von Krypto-Messengern vertreten wird, für die Frage der Verwertbarkeit sei allein auf den Zeitpunkt der Erhebung abzustellen, da rechtliche Veränderungen ebenso zu behandeln seien wie Veränderungen der Verdachtslage, für die anerkannt sei, dass es für die Prüfung der Verwertbarkeit auf den Zeitpunkt der Anordnung der Eingriffsmaßnahme oder der Verwendung in einem anderen Strafverfahren ankommt (vgl. - nicht tragend - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. Mai 2024 - 1 Ws 32/24 - Rn. 72 juris), überzeugt dies nicht. - OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Da die örtliche Unzuständigkeit einer sachlichen Entscheidung über das Vorliegen der Eröffnungsvoraussetzungen entgegensteht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 2 Ws 376/98, NStZ-RR 1999, 16;… KK-StPO/Geilhorn, 9. Aufl. 2023, StPO § 16 Rn. 8;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, § 16 Rn. 4 m.w.N.), war es dem Landgericht verwehrt, die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich dieser Taten abzulehnen. - BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist daher bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften für die Beurteilung der prozessualen Zulässigkeit die neue Rechtslage maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68 -, juris, Rn. 11; BGH…, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 342/08 -, juris, Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, aaO., Rn. 45; BGH…, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, aaO., Rn. 70). - BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16
Revision des Nebenklägers (erstrebte Feststellung der besonderen Schwere der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Auf diese Verdachtsprognose in Gestalt der strafprozessualen Reproduzierbarkeit der im Ermittlungsverfahren erarbeiteten Erkenntnisse in der Hauptverhandlung können auch Beweisverwertungsverbote Einfluss gewinnen (vgl. BGH, Beschl. v. 01.12.2016 - 3 StR 230/16, NStZ 2017, 593;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl. 2023, StPO § 203 Rn. 9 m.w.N.). - KG, 30.04.2024 - 5 Ws 67/24
Strafbarkeit des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge nach …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Rn. 22 Gemessen an den genannten Grundsätzen wäre eine Verwertbarkeit der über den Krypto-Messenger SkyECC erlangten Erkenntnisse nur dann zu bejahen, wenn die betreffenden Taten im Verwertungszeitpunkt noch den Anforderungen des § 100b StPO genügten, insbesondere wenn sie auch nach Inkrafttreten des CanG noch Katalogtaten im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO darstellten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024 - 2 Ws 251/24 -, n.v.; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2024 - 5 Ws 67/24 - 121 GWs 38/24 -, juris zu EncroChat; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24 - Burhoff online zu Anom). - OLG Stuttgart, 22.04.2024 - 4 Ws 123/24
KCanG, EncroChat, Verwertbarkeit der Daten, Katalogtat
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
Rn. 22 Gemessen an den genannten Grundsätzen wäre eine Verwertbarkeit der über den Krypto-Messenger SkyECC erlangten Erkenntnisse nur dann zu bejahen, wenn die betreffenden Taten im Verwertungszeitpunkt noch den Anforderungen des § 100b StPO genügten, insbesondere wenn sie auch nach Inkrafttreten des CanG noch Katalogtaten im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO darstellten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024 - 2 Ws 251/24 -, n.v.; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2024 - 5 Ws 67/24 - 121 GWs 38/24 -, juris zu EncroChat; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24 - Burhoff online zu Anom). - OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04
Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Rn. 18 In Fällen wie dem vorliegenden ergibt sich für von Frankreich an Deutschland übermittelte EncroChat-Daten (vgl. zum insoweit identischen Verfahrenssachverhalt BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29) kein Beweisverwertungsverbot daraus, dass zur Tatzeit nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbare Taten des Handeltreibens mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 lediglich nach § 34 Abs. 1 und 3 KCanG strafbar sind, diese Strafvorschrift aber nicht vom Katalog des § 100b Abs. 2 StPO erfasst wird (ebenso HansOLG, Beschluss vom 13. Mai 2024 - 1 Ws 32/24; KG, Beschluss vom 28. Oktober 2024 - 2 Ws 146/24; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Schleswig, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2024 - 7 Ws 29/24; Schubert, DRiZ 2024, 230; ders., jurisPR-Strafrecht 8/2024 Anm. 3; ders. jurisPR-Strafrecht 23/2024 Anm. 1; gegen eine Verwertbarkeit KG, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24; OLG Köln, Beschlüsse vom 25. Oktober 2024 - 2 Ws 589/24; vom 6. Juni 2024 - 2 Ws 251/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 3 Ws 221/24; Oppermann, jurisPR-Strafrecht 22/2024 Anm. 3; Meyer-Mews, HRRS 2024, 191). - OLG Hamm, 08.10.2024 - 4 Ws 154/24
Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung des über den …
Um jede denkbare Benachteiligung auszuschließen und auch in Anbetracht der vorliegend hohen Eingriffsintensität, ist daher auf den Grundgedanken des § 100e Abs. 6 StPO als Verwendungsschranke mit dem höchsten Schutzniveau zurückzugreifen (…vgl. BGH, a. a. O., zu "EncroChat";… OLG Stuttgart, a. a. O.;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 04.01.2024, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.07.2024, a. a. O.;… OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.08.2024, a. a. O.; OLG Köln Beschl. v. 06.06.2024 - 2 Ws 251/24, BeckRS 2024, 21463 zu "SkyECC").Rn. 138 Dies zugrunde gelegt besteht hinsichtlich der (zum Nachweis der Tatvorwürfe derzeit allein zur Verfügung stehenden) "ANOM-Chatverläufe" ein - nach Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) vom 27.03.2024 (BGBl. Teil I, 2024 Nr. 109) anzunehmendes - Beweisverwertungsverbot, dass der Verurteilungswahrscheinlichkeit entgegensteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.07.2024, 3 Ws 221/24, BeckRS 2024, 18048).
Bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften ist daher grundsätzlich die neue Rechtslage maßgebend (…vgl. BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 310/12, NStZ 2013, 596 Rn. 45;… OLG Saarbrücken Beschl. v. 13.08.2024, a. a. O., Rn. 18; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.07.2024, a. a. O.).
Rn. 142 Gemessen hieran ist - wie von der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu "ANOM" und anderen Krypto-Messengerdiensten vertreten - eine Verwertbarkeit der im Zuge der Überwachung der "ANOM"-Chats erlangten Erkenntnisse nur dann zu bejahen, wenn die betreffenden Delikte im Verwertungszeitpunkt noch den Anforderungen des § 100e Abs. 6 StPO genügen, also, wenn sie auch nach Inkrafttreten des CanG noch als Katalogtaten i. S. v. § 100b Abs. 2 StPO einzustufen sind (vgl. OLG Karlsruhe, 24.07.2024, a. a. O. und OLG Köln, Beschl. v. 06.06.2024 - 2 Ws 251/24; BeckRS 2024, 21463 zu "SkyECC"; KG, Beschl. v. 30.4.2024 - 5 Ws 67/24 - 121 GWs 38/24, NStZ 2024, 548 zu "EncroChat", OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24, BeckRS 2024, 15596 und OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.08.2024 - 1 Ws 152/24, BeckRS 2024, 21038, jeweils zu "ANOM").
Zeitgleich mit Inkrafttreten des KCanG durch Art. 13a CanG vom 27.03.2024 wurden auch § 100b StPO und andere strafprozessuale Befugnisnormen geändert (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.07.2024, a. a. O.) Das i. S. v. § 2 Abs. 1 KCanG verbotene - gewerbsmäßige - Handeltreiben mit Cannabis stellt demzufolge nach der gesetzgeberischen Wertung nunmehr zwar noch eine "schwere Straftat" i. S. v. § 100a Abs. 2 Nr. 7a Var. a) StPO, aber keine "besonders schwere Straftat" i. S. v. § 100b Abs. 2 StPO mehr dar.
- OLG Saarbrücken, 13.08.2024 - 1 Ws 152/24
Verwertbarkeit von über Kryptomessengerdienst ANOM gewonnen Daten bei Tatverdacht …
Rn. 16 cc) Da durch die im vorliegenden Fall in Rede stehende Verwendung von Daten, die durch einen ohne Wissen des Angeschuldigten mit technischen Mitteln erfolgten Eingriff in das von ihm genutzte informationstechnische System, nämlich mittels einer Falltür (master key), die in das Verschlüsselungssystem des von ihm verwendeten Messengerdienstes ANOM eingebaut war (vgl. zur Funktionsweise nur: OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Januar 2024 - 3 Ws 353/23 -, juris Rn. 6 f.), gewonnen wurden, in vergleichbarer Weise in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angeschuldigten in Gestalt des Rechts auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 und 595/07 -, BVerfGE 120, 274), eingegriffen würde, ist § 100e Abs. 6 StPO als Verwendungsschranke mit dem höchsten Schutzniveau auch hier heranzuziehen (so zur Verwendung von ANOM-Daten ausdrücklich: OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Januar 2024 - 3 Ws 353/23 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2024 - H 4 Ws 123/24 -, https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschlüsse/inhalte/8522.htm;… Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 100e Rn. 23j; ebenso für den Messengerdienst SKyECC: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 3 Ws 221/24 -, https://burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8649.htm).Soweit demgegenüber das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 13. Mai 2024 (1 Ws 32/24), auf den die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde stützt, mit seine Entscheidung nicht tragenden Erwägungen meint, es sprächen "gute Gründe" dafür, dass es für die Verwertbarkeit nach § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die betroffenen Beweismittel Eingang in das Strafverfahren gefunden haben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 13. Mai 2024 - 1 Ws 32/24 -, juris Rn. 68 ff.), da rechtliche Veränderungen ebenso zu behandeln seien wie nachträgliche Veränderungen der tatsächlichen Verdachtslage, weicht es damit nicht nur ausdrücklich von der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der übrigen Oberlandesgerichte ab, sondern diese Auffassung überzeugt auch nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 3 Ws 221/24 -, https://burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8649.htm).
Rn. 20 (3) Liegt demnach aufgrund der zum 1. April 2024 durch das Cannabisgesetz in Kraft getretenen Neuregelungen zum jetzigen Zeitpunkt keine Katalogtat nach § 100b Abs. 2 StPO mehr vor, scheidet die Verwertbarkeit der ANOM-Chatprotokolle aus und dürfen diese zur Begründung eines dringenden Tatverdachts nicht herangezogen werden (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2024 - H 4 Ws 123/24 -, https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschlüsse/inhalte/8522.htm; KG Berlin…, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24 -, juris Rn. 22 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 3 Ws 221/24 -, https://burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8649.htm).
- OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Verwertbarkeit von Daten eines Kryptierdienstes weitgehend anerkannt
Rn. 46 cc) Insoweit haben zuletzt einige Obergerichte unter direkter Anwendung der in der zitierten ...[L]-Rechtsprechung des BGH aufgestellten Grundsätze die Zulässigkeit der Verwertung von Daten aus Kryptierdiensten beim Vorliegen von "nur" Vergehen, auch bei Verwirklichung besonders schwerer Fälle, nach dem KCanG verneint, da der seitens des BGH fruchtbar gemachte Schutzbereich von §§ 100e Abs. 6, 100b StPO insoweit mangels Vorliegens von Katalogtaten nicht (mehr) eröffnet sei (so OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2024 - 1 Ws 175/24 für ...[B]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2024 - 3 Ws 221/24 für ...[B]; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2024 - 5 Ws 67/24 für ...[L], jew. n. juris; OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024 - 2 Ws 251/24 (nicht veröffentlicht)). - OLG Zweibrücken, 12.12.2024 - 1 Ws 141/24
Beweisverwertungsverbot für "Anom"- Chat Protokolle
Rn. 11 Demzufolge kann auch die fehlende Kenntnis von den Einzelheiten der Ermittlungsmaßnahme - hier der EU-Mitgliedsstaat, in welchem die Daten auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses originär erhoben und auf Grundlage eines Rechtshilfevertrags an die Behörden der Vereinigten Staaten übermittelt wurden - nicht grundsätzlich und einzelfallunabhängig zur Unverwertbarkeit der bereits erhobenen Beweismittel führen (siehe dazu: OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 21.11.2021 - 1 HEs 427/21 in NJW 2022, 710 und vom 14.02.2022 - 1 HEs 509-514/21 in BeckRS 2022, 5572; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22 in MMR 2023, 697; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2023 - 2 Ws 304/23 in BeckRS 2023, 45073; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2024 - 3 Ws 221/24 in BeckRS 2024, 18048; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24 in BeckRS 2024, 15596; OLG Koblenz Beschluss v. 26.8.2024 - 5 Ws 489/24 in BeckRS 2024, 25270, die (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) von einer Verwertbarkeit der "ANOM"-Chatprotokolle ausgehen; a.A. OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 1 Ws 525/23 in BeckRS 2023, 30017). - OLG Köln, 25.10.2024 - 2 Ws 589/24
Verwertbarkeit der bei dem Krypto-Dienstanbieter EncroChat gesicherten und den …
Außer dem Senat und dem Kammergericht (Beschluss vom 30.04.2024, 5 Ws 67/24) entspricht dies - soweit ersichtlich - auch der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 13.06.2024, 1 Ws 175/24) und Karlsruhe (Beschluss vom 24.07.2024, 3 Ws 221/24).
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