Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.11.1985 - 3 Ws 252/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §114 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Haftbefels; Haftbefehl; Haftgrund; Dringender Tatverdacht
Papierfundstellen
- MDR 1986, 426
- NStZ 1986, 134
Wird zitiert von ... (3)
- EGMR, 09.07.2009 - 11364/03
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf …
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu dieser Frage (insbesondere auf zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az. 3 Ws 196/00 und 3 Ws 252/85, sowie eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, Az. 5 Ws 344/93, siehe Randnr. 48 unten) hat es den Haftbefehl des Amtsgerichts für rechtsfehlerhaft, aber nicht unwirksam erachtet.Bestimmte Formmängel, insbesondere die unzureichende Darstellung der Tatsachen, aus denen sich nach § 114 Abs. 2 Nr. 4 StPO der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergeben sollen, machen den Haftbefehl zwar rechtsfehlerhaft jedoch nicht unwirksam (siehe u. a. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 1985, Az: 3 Ws 252/85, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1986, S. 134-35, und Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 5. Oktober 1993, Az: 5 Ws 344/93, StV 1994, S. 318).
Diese Mängel können daher durch Aufhebung des fehlerhaften Haftbefehls oder durch Erlass eines neuen Haftbefehls von den Beschwerdegerichten im Haftprüfungsverfahren geheilt werden (vgl. u. a. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 1985, Az: 3 Ws 252/85, NStZ 1986, S. 134-135 mit weiteren Verweisen; Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 23. März 1992, Az: 2 Ws 124/92, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1992, S. 694; Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 5. Oktober 1993, Az: 5 Ws 344/93, StV 1994, S. 318-319; sowie Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 26. September 2000, Az: 3 Ws 196/00, StV 2001, S. 118).
- OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …
Die Einwendungen des Angeklagten gegen die Wirksamkeit des Haftbefehls vom 15.02.2000 gehen fehl, da die Haftgrundlage den Beschuldigten, die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat, die angewendeten Strafvorschriften, den Haftgrund sowie die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergibt, in einer der Vorschrift des § 114 Abs. 2 StPO noch genügenden Weise bezeichnet (zu den Anforderungen vgl. näher Senat NStZ 1986, 134 f.). - KG, 05.10.1993 - 5 Ws 344/93
Haftbefehl; Dringender Tatverdacht; Akte; Gründe; Umstände; Staatsanwaltschaft; …
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