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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2023 - I-3 Ws 325/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26633
OLG Hamm, 26.09.2023 - I-3 Ws 325/23 (https://dejure.org/2023,26633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2023 - I-3 Ws 325/23 (https://dejure.org/2023,26633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2023 - I-3 Ws 325/23 (https://dejure.org/2023,26633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Abhandenkommen der Sendung, eigene eidesstattliche Versicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO §§ 35 Abs. 2, 45 Abs. 2 S. 2; 311 Abs. 2; ZPO § 418 Abs. 1
    Zustellung, Nichterhalt eines Schriftstücks, Abhandenkommen, Zustellungsurkunde, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, eidesstattliche Versicherung

  • strafrechtsiegen.de

    Glaubhaftmachung des Nichterhalts eines Schriftstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung; Nichterhalt eines Schriftstücks; Abhandenkommen; Zustellungsurkunde; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de

    Zustellung; Nichterhalt eines Schriftstücks; Abhandenkommen; Zustellungsurkunde; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Vortrag bei Abhandenkommen der Sendung - Eigene eidesstattliche Versicherung reicht nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 3 Ss 425/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2023 - 3 Ws 325/23
    Rn. 12 Ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, muss in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung ohne Verschulden des Verurteilten möglich erscheint (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 Ss 425/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 -, juris Rn. 13).

    Die eigene eidesstattliche Versicherung des Antragstellers ist grundsätzlich kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung (…vgl. nur Cirener in: BeckOK, 48. Edition, Stand: 01.07.2023, § 45 Rn. 11 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 Ss 425/09 -, juris Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2023 - 3 Ws 325/23
    Rn. 12 Ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, muss in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung ohne Verschulden des Verurteilten möglich erscheint (OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 Ss 425/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 -, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2026 - 2 Ws 45/26

    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten in einer …

    Soweit ein Abhandenkommen damit erklärt werden soll, dass es immer wieder zu Entwendungen von Briefen aus den Briefkästen gekommen sei, fehlt es jedenfalls an jeglicher Glaubhaftmachung des Vortrags; die eigene eidesstattliche Versicherung ist kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung (OLG Hamm, Beschluss vom 26.9.2023 - I-3 Ws 325/23, juris; vgl. auch BVerfGE 41, 332 [bei juris Rn. 16, 18].
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