Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.08.1999 - 3 Ws 393/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streit-fem.de
(Auszüge)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12
Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger; …
Anders als beim Angeklagten (§ 146 StPO) ist beim Nebenkläger eine Mehrfachvertretung grundsätzlich zulässig, da diese hier regelmäßig nicht mit Interessenskonflikten verbunden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10. August 1999, Az.: 3 Ws 393/99 - zitiert nach juris;… Weiner, a.a.O., § 397a Rdn. 13;… Kurth/Weißer, a.a.O., § 397 Rdn. 14;… Stöckel in KMR, StPO, 56. EL, § 397 Rdn. 12). - OLG Düsseldorf, 12.03.2015 - 1 Ws 40/15
Beiordnung eines einzigen Beistands für mehrere Nebenklageberechtigte derselben …
Rn. 15 Anders als bei einem Angeklagten ist bei Nebenklägern eine Mehrfachvertretung grundsätzlich zulässig, da sie regelmäßig nicht mit Interessenskonflikten verbunden ist (OLG Hamburg NStZ-RR 2013, 153; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1999 [3 Ws 393/99] ;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage [2014] § 397 Rdnr. 11). - KG, 06.08.2021 - 5 Ws 171/21
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung trotz persönlicher Differenzen der …
Ein dem Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO entsprechendes Verbot bestand für die Nebenkläger nicht, weil anders als bei der Verteidigung mehrerer Beschuldigter die Vertretung mehrerer Nebenkläger regelmäßig keine Interessenskonflikte birgt (…vgl. BT-Drs. 19/14747, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1999 - 3 Ws 393/99 - juris Rn. 10 ff.;… Velten/Deiters in: SK-StPO 5. Aufl., § 397b Rn. 2; Berger, NStZ 2019, 251, 252).
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Rechtsprechung
| KG, 30.07.1999 - 3 Ws 393/99, 1 AR 786/99 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
Auszug aus KG, 30.07.1999 - 3 Ws 393/99
§ 117 Abs. 2 StPO liegt die Erwägung des Gesetzgebers zugrunde, daß es einem vernünftigen Verfahrensablauf widersprechen würde, wenn der Angeklagte im Wege der Beschwerde beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, da deren Begründungen möglicherweise überholt sein können (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 und 4 zu § 117 StPO; siehe auch OLG Hamburg StV 1994, 323). - KG, 07.07.1999 - 3 Ws 369/99
Auszug aus KG, 30.07.1999 - 3 Ws 393/99
Seine dagegen gerichtete Beschwerde verwarf der Senat am 7. Juli 1999 (3 Ws 369/99) und bejahte dabei das Vorliegen des dringenden Tatverdachts und der Fluchtgefahr.
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