Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.08.1977 - 3 Ws 457/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …
Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff).
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