Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2102 Abs. 1; BGB § 2270 Abs. 2; BGB § 2069
Anforderungen an den Nachweis der Existenz und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments; Verhältnis der Zweifelsfragen der §§ 2270 Abs. 2 , 2102 Abs. 1 und 2069 BGB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grundbucheintrag kann auch ohne Originaltestament zum Nachweis des durch eine Kopie ausgewiesenen Erbrechts dienen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundbucheintrag kann auch ohne Originaltestament zum Nachweis des durch eine Kopie ausgewiesenen Erbrechts dienen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis der Existenz und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments; Grundsätze zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments mit Trennungslösung ohne ausdrückliche Erbeinsetzung nach dem Letztversterbenden
Verfahrensgang
- AG Norderstedt, 30.07.2012 - 33 VI 636/10
- OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 73
- FamRZ 2014, 695
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (14)
- OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Rn. 49 Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG …Insoweit kann von Bedeutung sein, wie der jeweilige Überlebende das Testament verstanden hat (so auch im Fall des OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff bei juris Rn. 25).
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Rn. 65 Damit aber kommt es hinsichtlich des Beteiligten zu 2. zu einer Kumulation der beiden Auslegungsregeln aus § 2270 Abs. 2 BGB und § 2069 BGB, die nach der Rechtsprechung des BGH nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 1126;… ebenso OLG Schleswig a.a.O.;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2270 Rn. 10 m.w.N.). - OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10
Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
- OLG Hamm, 29.03.2011 - 10 U 112/10
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Rn. 32 Die Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2. haben im Beschwerdeverfahren unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Hamm vom 29. März 2011, 10 U 112/10, erklärt, es bestehe eindeutig eine Bindungswirkung der Erblasserin an ihr ursprünglich am 19. März 1975 errichtetes Testament. - OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Das OLG Hamm hat zwar (in FamRZ 2004, 662 f) für eine individuelle Auslegung ausreichen lassen, dass es eine besondere Intensität der familiären Bindungen zwischen den testierenden Großeltern und den Enkelkindern festgestellt hat. - OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Rn. 34 Über die Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. Senat Beschluss vom 14. Januar 2010, 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG…, Beschluss vom 29. Juni 2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff) worauf die Beteiligten mit Verfügung vom 1. März 2013 hingewiesen worden sind, ohne dass sie Bedenken erhoben haben. - OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00
Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff). - OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04
Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Rn. 49 Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG … - OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
Rn. 49 Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG … - BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
Nachweis der Existenz eines Testaments
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff). - OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10
Erbscheinverfahren: Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament
- OLG Celle, 31.10.2002 - 6 W 122/02
Ehegattentestament; Vor- und Nacherbschaft; Auslegung des Berliner Testaments; …
- OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben
- KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des …
- OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16
Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments
Es besteht im Falle der Unauffindbarkeit eines Testamentes auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76;… MüKo-BGB/Hagena, 6. Aufl. 2013, § 2255 Rn. 16;… Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2012, § 2255 Rn. 34).An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff.).
- OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments
Das Beschwerdegericht geht, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17.8.2016 des OLG Naumburg in FamRZ 2014, 2029 sowie FamRZ 2013, 246-248, OLG München, Aktenzeichen 31 Wx 111/15 des OLG Schleswig, Aktenzeichen 3 Wx 27/13, des OLG Köln, Aktenzeichen 2 Wx 550/16 sowie des OLG Karlsruhe zum Aktenzeichen 11 Wx 78/14 davon aus, dass die bloße Vorlage einer Kopie zur Begründung eines Erbrechts nach einem verschwundenen Testament nicht ausreicht und sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen sind.Rn. 24 Des Weiteren besteht im Falle der Unauffindbarkeit eines Testamentes auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76;… MüKo-BGB/Hagena, 6. Aufl. 2013, § 2255 Rn. 16;… Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2012, § 2255 Rn. 34).
- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20
Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB
Eine Kumulation der Auslegungsregel des § 2069 BGB mit derjenigen des § 2270 Abs. 2 BGB ist nicht gerechtfertigt (BGH NJW 2002, 1126; OLG Schleswig NJW-RR 2014, 73; OLG Frankfurt/Main FamRZ 2016, 1012).
- OLG Zweibrücken, 07.08.2025 - 8 W 66/24
Eine Kopie ist nun mal kein Original
Kann nach der Durchführung der gebotenen Ermittlungen im Erbscheinsverfahren die Errichtung bzw. die Existenz eines formgültigen Testaments des behaupteten Inhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, so trägt derjenige die Feststellungslast, der seine behauptete Erbenstellung aus diesem Testament ableitet (…Senatsbeschluss vom 19.07.2022, a.a.O.; OLG Köln…, Beschluss vom 02.12.2016, Az.: 2 Wx 550/16, bei juris Rn. 34 und 36; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013, Az.: 3 Wx 27/13, bei juris Rn. 43). - OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 261/18
Folgen der Unauffindbarkeit eines Testaments
Es besteht im Fall der Unauffindbarkeit eines Testaments insbesondere auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gemäß § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76;… Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2018, § 2255 Rn. 34). - OLG München, 07.10.2025 - 33 Wx 25/25
Erblasser, Nachlaßgericht, Testamentserrichtung, Privatschriftliche Testamente, …
Allerdings sind sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen (OLG Hamburg, 2 W 49/16, BeckRS 2016, 15994; OLG Naumburg, 2 Wx 41/12, FamRZ 2014, 2029; OLG Naumburg, 2 Wx 60/11, FamRZ 2013, 246; OLG Schleswig, 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73; OLG Köln, 2 Wx 550/16, ErbR 2017, 342; OLG Karlsruhe, 11 Wx 78/14, BeckRS 2015, 18616).Für die Vernichtung eines Testaments im Falle der Unauffindbarkeit spricht keine Vermutung, auch nicht dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (OLG Schleswig, 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73;… MüKoBGB/Sticherling, 9. Aufl. 2022, § 2255 Rn. 20;… Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2022, § 2255 Rn. 43 ff. m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21
Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag
Der Senat hat dort unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung unter Anschluss an die Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13, zitiert nach beck-online) dargelegt, dass der Satz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der davon ausgegangen werden könne, dass ohne ausdrückliche Regelung ein Testierender, der eines seiner Kinder als Erben einsetzt, im Zweifel für den Fall, dass dieses wegfällt, an dessen Stelle auch dessen Abkömmlinge als Erben einsetzen wolle (dies jedenfalls als naheliegend bezeichnend: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 01.07.2019, Az. 2 Wx 168/19, zitiert nach juris), kein Kriterium darstelle, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden könne; vielmehr sei diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 BGB als Auslegungsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bleibe. - OLG Saarbrücken, 09.01.2024 - 5 W 71/23
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
1 Z 64/91">NJW-RR 1992, 653; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 73; OLG Köln, NJW-RR 2019, 71 sowie - jüngst - Gehrlein, ZEV 2023, 651) führt bei Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände hier nicht zu der Annahme, dass damit die Anordnung einer Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB), d.h. eine - nach Maßgabe des § 2292 BGB zulässige - Beschränkung der dem Überlebenden durch den vorangegangenen Erbvertrag uneingeschränkt eingeräumten Rechtsstellung, beabsichtigt gewesen wäre. - OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21
Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in …
So hat der Senat bereits unter Anschluss an die Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13, zitiert nach beck-online) entschieden, dass der Satz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der davon ausgegangen werden kann, dass ohne ausdrückliche Regelung ein Testierender, der eines seiner Kinder als Erben einsetzt, im Zweifel für den Fall, dass dieses wegfällt, an dessen Stelle auch dessen Abkömmlinge als Erben einsetzt, kein Kriterium darstelle, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden könne; vielmehr sei diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 BGB als Auslegungsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bleibe (Senat, Beschluss vom 20.02.2014, Az. 20 W 303/12, n. v.; vgl. auch Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.04.2017, Az. 31 Wx 128/17, zitiert nach juris, das diese Frage aufgrund des dortigen Vorliegens von tragfähigen Anhaltspunkten für eine Ersatzberufung offen lassen konnte). - LG Köln, 06.05.2021 - 19 O 86/20 Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (…Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 2255 Rn. 9), wobei an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. August 2013 - I-3 Wx 134/13, NJW-RR 2013, 1420 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73 Rn. 43; OLG München…, Beschluss vom 16. April 2008 - 31 Wx 94/07, NJW-RR 2009, 305 Rn. 9).
Rn. 42 Die Beweislast für die formgültige Errichtung und den Inhalt des unauffindbaren Testaments, aus dem sie Rechte herleiten, tragen die Beklagten (…vgl. zur Darlegungs- und Beweislast: Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 2255 Rn. 9; vgl. für das Erbscheinsverfahren und die Feststellungslast: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73 Rn. 43).
- OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 20 W 303/12
Auslegung eines Ehegattentestaments
- OLG Brandenburg, 03.04.2025 - 3 W 53/24
Tragen der Feststellungslast für das Testament bei Berufen zur Begründung der …
- OLG Köln, 26.02.2018 - 2 Wx 115/18
Unwirksamkeit eines unauffindbaren Testaments
- OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 99/20
Feststellung von Tatsachen zur Begründung eines Antrags auf Erteilung eines …
- OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16
Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament
- OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 266/18
Unauffindbarkeit Testament - Ungültigkeit
- OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 261/18 Wx 266/18
Beschwerde gegen die Einziehung eines erteilten Erbscheins
- KG, 17.09.2021 - 19 W 20/21
Erbscheinssache: Erbvertragliche Bindungswirkung bei Vor- und …
- KG, 16.09.2021 - 19 W 20/21
Umfang der Bindungswirkung eines Erbvertrages hinsichtlich einer …
- AG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 51 VI 4443/18
Vernichtungsvermutung bei Testamentsvorlage in Kopie?
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".