Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam - 5 T 553/06
- OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 592
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (§ 234 EGV) ist entbehrlich, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage für den betreffenden Streitfall kein Raum bleibt (EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430f.; BGH, Urteil vom 15.01.1990 - II ZR 164/88, juris-Tz. 35 m.w.N. = BGHZ 110, 47).16 bb) Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (§ 234 EGV) ist entbehrlich, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage für den betreffenden Streitfall kein Raum bleibt (EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430f.; BGH, Urteil vom 15.01.1990 - II ZR 164/88, juris-Tz. 35 m.w.N. = BGHZ 110, 47).
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88
Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (§ 234 EGV) ist entbehrlich, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage für den betreffenden Streitfall kein Raum bleibt (…EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430f.; BGH, Urteil vom 15.01.1990 - II ZR 164/88, juris-Tz. 35 m.w.N. = BGHZ 110, 47).16 bb) Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (§ 234 EGV) ist entbehrlich, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage für den betreffenden Streitfall kein Raum bleibt (…EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430f.; BGH, Urteil vom 15.01.1990 - II ZR 164/88, juris-Tz. 35 m.w.N. = BGHZ 110, 47).
- BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
Er ist - wie ein Insolvenzverwalter oder ein Vormund - zusammengefasst Träger eines privaten Amtes (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 Juris Tz. 8, 9 = MDR 2004, 716), zu dessen Übernahme er verpflichtet und dessen vertragliche Ausgestaltung ihm entzogen ist.Für den Fall der schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses oder seiner Vergütung durch das Nachlassgericht kommt überdies ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 Juris Tz. 21 = MDR 2004, 716).
- BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
So steht etwa die Rechtstellung des Nachlasspflegers, beispielsweise als gesetzlicher Vertreter der Erben (BGHZ 94, 312, 314; BGHZ 49, 1, 4), weder zur Disposition des Nachlassgerichtes noch zu der des Nachlasspflegers. - BGH, 14.05.1985 - IX ZR 142/84
Rückforderung einer den Erben nicht zustehenden Leistung im Nachlaßkonkurs
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
So steht etwa die Rechtstellung des Nachlasspflegers, beispielsweise als gesetzlicher Vertreter der Erben (BGHZ 94, 312, 314; BGHZ 49, 1, 4), weder zur Disposition des Nachlassgerichtes noch zu der des Nachlasspflegers. - OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04
Betreuervergütung und Aufwendungsersatz nach altem Recht: Ausschlussfrist für den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
Rn. 8 a) Zinsansprüche unterliegen der Ausschlussfrist des §§ 1835 Abs. 1 S. 3 BGB (vergleiche OLGR Frankfurt 2006, 437) und kommen hier unter Berücksichtigung der 15-monatigen Ausschlussfrist bei einer erstmaligen Antragstellung mit Schriftsatz vom 10.08.2005 für einen Zeitraum vor dem 10.05.2004 ohnedies nicht in Betracht. - OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02
Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07
Rn. 19 Aus der Entscheidung des hiesigen OLG vom 22.04.2002 - 11 Wx 11/02 zur Betreuervergütung ergibt sich nichts anderes.
- OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
Anspruch auf Schadensersatz gegen unbekannte Erben bei bestehender …
Über § 1915 BGB sind insbesondere auch die §§ 1812, 1821, 1822 (Genehmigungspflicht des Nachlassgerichts, § 1962) bei Verfügungen über Grundstücke zu beachten (§ 1821 Ziff. 1 BGB, vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2010, 592 Rn 13 bei juris;… BeckOK/Siegmann/Höger a.a.O., Rn 11 zu § 1960;… Müko/Leipold a.a.O., Rn 55 zu § 1960). - LG Lübeck, 02.10.2025 - 7 T 283/25
Festsetzung von Verzugszinsen bzw. einer Verzugskostenpauschale zugunsten des …
Die Regelung gibt damit einen abschließenden Katalog von Ansprüchen vor, die im Verfahren nach § 292 FamFG festgesetzt werden können (vgl. so zum früheren Recht OLG Celle, Beschluss vom 11. März 2002 - 10 W 1/02, FamRZ 2002, 1431; a.A.: OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 2002 - 15 W 150/02, FGPrax 2003, 73; OLG Brandenburg zur Vergütung des Nachlasspflegers, Beschluss vom 23. März 2009 - 3 Wx 6/07, FamRZ 2010, 592; BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 3Z BR 216/01, FamRZ 2002, 767).
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