Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren durch einen Beigeladenen.
- Judicialis
VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; SGB IX § 91 Abs. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmungsverfahren - Erstattung von Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entstanden sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Beigeladenen auf Erstattung der ihm durch die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; Anwaltliche Vertretung Dritter im Vorverfahren
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 05.10.2005 - 10 K 40/05
- VG Saarlouis, 25.11.2005 - 10 K 40/05
- OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - beschränkte sachliche …
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05
Eine solche Sondersituation ist vorliegend indes im Hinblick darauf anzuerkennen, dass zum einen über die für einen Nichtjuristen nicht ohne weiteres überschaubare verfahrensrechtliche Frage des Beginns der Antragsfrist des § 91 Abs. 2 SGB IX gestritten wurde und zum anderen die Entscheidung dieser Frage für den Beigeladenen eine weit reichende wirtschaftliche Bedeutung hatte vgl. zu dem letztgenannten Aspekt in einem Verfahren betreffend die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages eines Schwerbehinderten VGH Mannheim, Urteil vom 4.3.2002 - 7 S 1651/01 - zitiert nach Juris. - OVG Saarland, 11.12.1998 - 2 Y 7/98
Beigeladener; Entscheidung; Urteil; Kostenerstattungsanspruch; …
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05
Dem Verwaltungsgericht ist zunächst darin beizupflichten, dass sich ein Anspruch des Beigeladenen auf Erstattung der ihm durch die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten nicht gleichsam automatisch als Folge der zu seinen Gunsten ergangenen Entscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO im Urteil vom 5. Oktober 2005 ergibt, sondern davon abhängt, dass die Voraussetzungen des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erfüllt sind vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.12.1998 - 2 Y 7/98 -. - OLG Zweibrücken, 25.09.1987 - 2 W 15/87
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05
In vergleichbaren Konstellationen müssen nach der ständigen Rechtsprechung des zweiten Senates des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 28.1.1987 - 2 W 15/87 - und vom 13.6.2000 - 2 Z 1/00 - jeweils zu baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten, besondere Gründe vorliegen, um eine anwaltliche Vertretung bereits im Vorverfahren zu rechtfertigen.
- VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren in einer …
Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).Beide Aspekte, die bereits für sich genommen geeignet sein können, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren zu rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.2002 - 7 S 1651/01 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris), machen auch im vorliegenden Verfahren die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren erforderlich.
- VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 1829/11
Verneinte Nachbarrechtswidrigkeit der Baugenehmigung für einen Stall für zwei …
Rn. 68 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.12.1998 - 2 Y 7/98 -, vom 30.03.1999 - 2 Y 1/99 -, vom 13.06.2000 - 2 Z 1/00- und vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, zit. nach juris. - VGH Baden-Württemberg, 07.03.2012 - 3 S 2452/10
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten des Beigeladenen für das …
§ 162 VwGO Nr. 83; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 162 Rn. 111; Olbertz, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 162 Rn. 88; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 162 Rn. 17; differenzierend OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; a. A. BayVGH, Beschluss vom 12.06.2002 - 1 C 02.925 -, BayVBl. 2003, 476). - VG Freiburg, 14.08.2019 - 3 K 6647/17
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch einen …
Denn die Auffassung, dass eine anwaltliche Vertretung eines Beigeladenen im Widerspruchsverfahren regelmäßig als nicht erforderlich anzusehen sei bzw. besondere Gründe für deren Rechtfertigung vorliegen müssten (st.Rspr. des OVG des Saarlandes: vgl. u. a. Urteil vom 27.05.2014 - 2 A 2/14 - sowie Beschlüsse vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 - und vom 11.12.1998 - 2 Y 7/98 -, jeweils m.w.N. bei juris; vgl. wohl auch VG Freiburg…, Beschluss vom 03.07.2015, a. a. O.; s.a. Kunze, in: BeckOK, VwGO, 49. Edition Stand 01.01.2019, § 162 Rn 86c;… Bader, a.a.O., § 162 Rn. 17), ist nicht überzeugend.
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