Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2885
BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83 (https://dejure.org/1983,2885)
BayObLG, Entscheidung vom 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83 (https://dejure.org/1983,2885)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - BReg. 3 Z 13/83 (https://dejure.org/1983,2885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 938
  • Rpfleger 1983, 345
  • Rpfleger 1983, 404
  • BayObLGZ 1983, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der …

    Das ergibt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des BayObLG vom 2.2.1984 (DB 1984, 870), in der hervorgehoben wird, dass auch bei einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH eine auf einzelne Abwicklungsmaßnahmen beschränkte Nachtragsliquidation entsprechend § 273 Abs. 4 AktG in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1983, 130/137), jedoch eine wegen noch vorhandenen verteilungsfähigen Vermögens anzuordnende Nachtragsliquidation dieser vorgeht.

    Hat somit nach der nicht offensichtlich unhaltbaren Darlegung der Steuerbehörde die GmbH noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen, ist die Bestellung eines Nachtragsabwicklers mit dem auf das Steuerverfahren beschränkten Wirkungskreis gerechtfertigt (vgl. BayObLGZ 1983, 130/136 f. m.w.N. unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum steuerrechtlichen Fortbestehen der gelöschten GmbH).

  • OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07

    Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den …

    Folgte man einer starken Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, welche die bloße Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Abwicklungsmaßnahmen (hier: die Entgegennahme der Kaduzierungserklärung) bei der gelöschten Gesellschaft auch ohne vorhandenes verteilungsfähiges Vermögen ausreichen lässt, um die Wiedereröffnung der Liquidation in analoger Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu begründen (BayObLG ZIP 1985, 33; BayObLG ZIP 1983, 938;… Lutter/Kleindiek aaO., § 74 Rn 20;… Hohner in: Hachenburg, GmbHG , 8. Aufl. 1992, § 74 Rn 32;… Schulze/Osterloh in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 18. Aufl., § 60 Rn 65), so hätte der Antragsteller zunächst einen Antrag gegenüber dem Handelsregister auf Wiedereintragung der GmbH sowie auf Bestellung eines Nachtragsliquidators stellen müssen, um schließlich die erneute Zahlungsaufforderung dem Nachtragsliquidator zuzustellen.
  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten …

    Es genüge insoweit, dass die Gesellschaft an einem Rechtsmittelverfahren beteiligt sei und sich in diesem Verfahren das steuerrechtliche Ergebnis für sie ändern könne (BFH-Urteil vom 26.03.1980 I R 111/79, BStBl II 1980, 587; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 31.05.1983 BReg 3 Z 13/83, ZIP 1983, 938).

    Im Übrigen könne sich aus (potentiellen) Steuererstattungsansprüchen auch noch verteilungsfähiges Vermögen ergeben (Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 31.05.1983 BReg 3 Z 13/83, ZIP 1983, 938).

  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im …

    Es erschließt sich nicht, warum kein wesentlicher Unterschied zwischen der Bestellung eines Nachtragsliquidators analog § 273 Abs. 4 AktG für einzelne, bestimmt zu bezeichnende Maßnahmen (z.B. die Beseitigung formaler Rechtspositionen, vgl. BayObLGZ 1983, 130, 136) und der Bestellung eines Liquidators gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG bestehen soll, die verwertbares Vermögen der Gesellschaft voraussetzt.
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5 …

    bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 Wx 6/11

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit des Rechtspflegers in der …

    Der Beteiligte zu 1) ist als ehemaliger Liquidator befugt, die beschwerdeberechtigte Gesellschaft im Verfahren über die Bestellung eines Nachtragsliquidators zu vertreten; insoweit wird die mit der Löschung der Gesellschaft entfallene Vertretungsbefugnis als weiterhin bestehend unterstellt (OLG München, NJW-RR 2005, 1561 f.; BayObLGZ 1983, 130 f.).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachtragsliquidators

    Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall (vgl. BayObLGZ 1983, 130, 133) die Frage, ob die befristete oder die unbefristete Beschwerde zulässig ist, offengelassen; sie muß auch für den vorliegenden Fall nicht entschieden werden.
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84

    Ablehnung der Bestellung eines Liquidators; Vermögenslosigkeit einer gelöschten …

    "Eine Nachtragsliquidation hat vor allem dann stattzufinden, wenn sich nachträglich verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft herausstellt, das bei der (privatrechtlichen oder konkursmäßigen) Liquidation übersehen worden ist (BayObLGZ 1983, 130/136 ..).
  • BFH, 18.02.1993 - X B 165/92

    Bekanntgabe des Steuerbescheides bei einer in Liquidation befindlichen GmbH …

    Die Gesellschaft besteht deshalb solange fort, als steuerrechtlich Abwicklungsmaßnahmen notwendig werden, auch solche, die ein verteilbares Vermögen gerade nicht voraussetzen (Bayerisches OLG, Beschluß vom 31. Mai 1983 BReg.3 Z 13/83, Betriebs-Berater - BB - 1983, 1303, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1985 - I B 36/83

    Auswirkungen einer Löschung aus dem Handelsregister auf die Beteiligungsfähigkeit …

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß eine GmbH trotz ihrer Löschung im Handelsregister steuerrechtlich fortbesteht, soweit sie gegen sie ergangene Steuerbescheide angreift (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 III R 19/75, BFHE 122, 389, BStBl II 1977, 783 m.w.N., sowie Beschluß des Bayerischen Oberlandesgerichts - BayOblG - vom 31. Mai 1983 BReg. 3 Z 13/83, Der Betrieb - DB - 1983, 1648).
  • OLG Stuttgart, 07.12.1994 - 8 W 311/93

    Liquidationseröffnungsbilanz

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 24/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht