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| BayObLG, 22.02.1985 - BReg. 3 Z 16/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anmeldung; Satzungsänderung; Satzung; Änderung; GmbH
Papierfundstellen
- DNotZ 1986, 52
- BB 1985, 1218
- DB 1985, 1223
- Rpfleger 1985, 184
- Rpfleger 1985, 241
- BayObLGZ 1985, 82
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 20 W 448/10
Ermächtigung des Notars nach § 378 II FamFG
Rn. 29 Insoweit besteht heute weitestgehend Einigkeit darüber, dass der handelsregisterlichen Anmeldung in erster Linie eine verfahrensrechtliche Bedeutung als Eintragungsantrag zukommt (…Koch in Großkommentar zum HGB, 5.Auflage, § 12, Rn. 5; BayOblG, Beschluss vom 22.02.1985, Az. BReg 3 Z 16/85 in BayObLGZ 1985, 82, 83;… Krafka, in MüKo zum HGB, 3. Auflage, 2010, § 12, Rn 4 ff;… Schaub in Ebenroth/Boujong/Josst/Strohn, aaO, § 12 Rn. 29). - BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Erfordernisse der Anmeldung einer Satzungsänderung
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. - KG, 05.09.2018 - 22 W 53/18
Handelsregistersache: Auslegung einer Anmeldung zum Handelsregister
Bei dieser Auslegung ist aber zu berücksichtigen, dass eine an das Registergericht gerichtete Anmeldung Grundlage einer Eintragung sein soll und damit wegen des Publizitätsgrundsatzes des Registers klar und eindeutig sein muss (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 02. Juli 1997 - 3 Wx 94/97 -, juris Rdn. 14; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 1985 - BReg 3 Z 16/85 -, juris; Beschluß vom 1. Dezember 1977 - BReg. 3 Z 127/77, MittBayNot 1978, 17;… Ebenroth/Boujong/Schaub, HGB, 3. Aufl., § 12 Rdn. 37;… Röhricht/Westphalen/Ries, HGB, 4. Aufl., § 12 Rdn. 4;… Schmidt-Kessel/ Leutner/Müther, Handelsregisterrecht, 2010, § 12 HGB Rdn. 13).
- BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94
Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion …
Es entspricht allgemeiner Ansicht, daß das Gericht auf Beseitigung von Mängeln hinzuwirken hat, wenn ein Antrag inhaltlich unklar oder unvollständig ist (vgl. BayObLGZ 1985, 82/85; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 5/6;… Keidel/Amelung § 12 Rn. 11, 26 und 163;… Jansen Vorbem. §§ 8 bis 18 Rn. 11;… Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 14 und 24;… Staudinger/Firsching § 2359 Rn. 5;… MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 77 und 105;… Firsching/Graf Nachlaßrecht 7. Aufl. Rn. 4.258). - BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86
Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung einer GmbH
In den Gründen ist u.a. ausgeführt: "Wird eine Anmeldung durch Zwischenverfügung beanstandet oder wird diese zurückgewiesen, so ist nur der anmeldende Geschäftsführer als Antragsteller, nicht dagegen die Gesellschaft selbst berechtigt, sich hiergegen mit einem Rechtsmittel zu wenden ( § 20 Abs. 2 FGG ; vgl. BayObLGZ 1985, 82/83). - BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 3 Z 20/88
Verwechslungsgefahr und Gefahr der Irreführung bei Firmen
Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Rechtsanwalt oder ein Notar Beschwerde nur für denjenigen einlegt, der hierzu auch berechtigt ist (vgl. BayObLGZ 1985, 82/83; 1987, 314/316). - BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87
Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Notar ein Rechtsmittel nur für den dazu Berechtigten einlegt (BayObLGZ 1985, 82/83; 1987 Nr. 50). - BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 60/87 Aus dem Grundsatz der Amtsermittlung (§ 12 FGG ) folgt die Verpflichtung des Gerichts, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, Mängel des Antrags zu beseitigen und sachgerechte Anträge zu stellen (BayObLGZ 1985, 82/85; 1980, 87/89;… Keidel/Kuntze/Winkler/ Amelung aaO § 12 RdNr.23, 26;… Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 19 II 2).
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