Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Würdigung der Ermittlungen des Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren nach BayDO a.F. durch die für die Ruhestandsversetzung zuständige Behörde;Einholung eines medizinischen Gutachtens durch den Ermittlungsbeamten;Voraussetzungen der Fiktion des Art. 56 Abs. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2219
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 09.09.2005 - 3 CS 05.1883
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Die Anordnung der Ermittlungsbeamtin ergibt sich aus ihren - oben erläuterten - Ermittlungsbefugnissen und stützt sich auf die in Art. 56 Abs. 1 Satz 3 sowie Art. 56 a Abs. 4 Satz 1 BayBG konkret statuierte beamtenrechtliche Pflicht (s. hierzu auch den Beschluss d. Senats vom 9.9.2005, Az. 3 CS 05.1883).Rn. 15 Die Klägerseite weist darauf hin (Bl. 59 d. VGH Akts), dass es sich bei der Aufforderung zur Untersuchung durch die Ermittlungsführerin nicht um eine mit disziplinarrechtlichen Mitteln durchsetzbare Weisung handelt (BayVGH vom 9.9.2005 a.a.O.).
Rn. 22 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass dem Kläger aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 27. Juni 2005 (Az. AN 1 S 05.1725) und des die Beschwerde des Klägers zurückweisenden Beschlusses des Senats vom 9. September 2005 (Az. 3 CS 05.1883) bekannt war, dass der Beweisbeschluss der Ermittlungsbeamtin keine selbstständig anfechtbare Verfahrenshandlung darstellte, er also auch nicht die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht erreichen konnte.
Findet eine Gutachtenerstattung statt (was hier nicht der Fall war), so kann er aus seiner Sicht bestehende Mängel in dem gerichtlichem Verfahren, in dem er sich gegen eine verfügte Zwangspensionierung wendet, geltend machen (vgl. Beschluss d. Senats vom 9.9.2005, Az. 3 CS 05.1883).
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Der Senat verweist außerdem auf die - von der Interessenlage her vergleichbare -Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die fehlende Vorbereitung eines Termins infolge eines Anwaltswechsels kein erheblicher Grund für eine Vertagung ist, es sei denn, der Anwaltswechsel geschah ohne Verschulden der Partei (vgl. BGH vom 3.3.2008 - II ZR 251/06, MDR 2008, 706, rechte Spalte m.w.N.). - BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75
Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Auch aus der von der Klägerseite mehrfach, zuletzt mit Schriftsatz vom 12. Februar 2009, angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 53, 118/121) ergibt sich nichts Abweichendes. - BVerwG, 21.08.1995 - 2 B 83.95
Beamtenrecht - Dienstvorgesetzter - Untersuchung - Anordnung - Delegierung - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Rn. 13 Auch aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 1995 (DÖV 1996, 38), der sich auf eine Regelung des LBG SH bezieht, lässt sich nicht folgern, dass der Ermittlungsbeamte im Zwangspensionierungsverfahren nach bayerischem Landesrecht keinen Beweisbeschluss zur Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens erlassen dürfte. - BVerwG, 04.11.1996 - 6 B 64.96
Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Ferner ist jedoch Voraussetzung, dass eine Prozessverschleppungsabsicht nicht ersichtlich ist (BVerwG vom 4.11.1996, Az. 6 B 64/96, zit. nach juris).
- VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Ruhestandsversetzung eines Lehrers am Gymnasium wegen dauernder …
Rn. 10 Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung vom 23. August 2007 lehnte der Senat mit Beschluss vom 17. März 2009 (Az. 3 ZB 07.2219) zunächst ab.Rn. 11 Aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers vom 3. April 2009 wurde das Verfahren 3 ZB 07.2219 fortgeführt (Beschluss des Senats vom 23.6.2009, Az. 3 ZB 09.826).
Rn. 34 Hinsichtlich des Untersuchungstermins am 30. August 2005 - Annahmeverweigerung des Briefs, der die Ladung vom 19. Juli 2005 enthielt - hält der Senat seine bereits im Beschluss vom 17. März 2009 (Az. 3 ZB 07.2219, RdNr. 19) geäußerte Auffassung, dass der Kläger unentschuldigt nicht zum vorgesehenen Untersuchungstermin erschienen ist, aufrecht.
- VGH Bayern, 23.06.2009 - 3 ZB 09.827
Anhörungsrüge; Gehörsverletzung (hier: verneint)
4 und 5 in zulässiger Weise durch Bezugnahme (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., RdNr. 16 zu § 117) auf den Beschluss des Senats vom 17. März 2009 im Verfahren 3 ZB 07.2219, der - bei gemeinsamer Verhandlung - dasselbe klägerische Vorbringen betraf, dargelegt.4 und 5 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom gleichen Tage im Verfahren 3 ZB 07.2219 auseinandergesetzt.
Rn. 8 Ebenso hat sich der Senat mit dem klägerischen Vorbringen, dass seinem Bevollmächtigten Akteneinsicht, adäquate Vorbereitungszeit und eine Terminsverlegung verweigert worden seien, im Beschluss vom 17. März 2009 (unter RdNr. 5 durch Bezugnahme auf den Beschluss vom gleichen Tage im Verfahren 3 ZB 07.2219) befasst.
- OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12
Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im …
Auch diese Voraussetzung liegt nicht vor; denn ausweislich der vorliegenden Unterlagen hat die Klägerin selbst einen Tag vor dem angesetzten Verhandlungstermin ihrem Anwalt das Mandat entzogen (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 17.3.2009 - 3 ZB 07.2219 -, juris).
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2220
Widerruf der - in der mündlichen Verhandlung erklärten - Klagerücknahme; …
Hierzu wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 17. März 2009, Az. 3 ZB 07.2219 (S. 14 - 16) Bezug genommen.Rn. 5 Hinsichtlich des weiteren Vertagungsantrags, der mit der vom Kläger nunmehr begehrten Beiziehung eines Rechtsanwalts begründet wurde, sowie hinsichtlich des weiteren Verhandlungsablaufs wird ebenfalls auf den o.g. Beschluss im Verfahren 3 ZB 07.2219 Bezug genommen.
- OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben …
Zum anderen stellt die fehlende Vorbereitung eines Termins infolge eines Anwaltswechsels nur dann einen erheblichen Grund für eine Vertagung dar, wenn der Anwaltswechsel ohne Verschulden der Partei erfolgte (vgl. hierzu Sen., Beschl. v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - BayVGH, Beschl. v. 17.3.2009 - 3 ZB 07.2219 -, juris; BGH, Beschl. v. 3.3.2008 - II ZR 251/01 -, NJW-RR 2008, 876). - VGH Bayern, 23.06.2009 - 3 ZB 09.826
Anhörungsrüge (begründet); Aussetzung der Vollziehung (gegenstandslos)
{ABSCHNITT:Tenor} Das Verfahren 3 ZB 07.2219 wegen Versetzung in den Ruhestand wird fortgeführt.{ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Mit seiner - zulässigen - Anhörungsrüge vom 3. April 2009, eingegangen am gleichen Tage, gegen den am 20. März 2009 zugestellten Nichtzulassungsbeschluss vom 17. März 2009 (Az. 3 ZB 07.2219) hat der Kläger geltend gemacht, dass er sich dem (dritten) Untersuchungstermin beim Gutachter am 15. September 2005 nicht ohne hinreichenden Grund entzogen habe, weil er sich nach seiner Krankmeldung mit Schreiben vom 18. September 2005 an Prof. Dr. … als gesund zurückgemeldet habe (Anlagen zum Schriftsatz vom 3.4.2009, Bl. 11 und 13 d. VGH-Akts).
- VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 B 19.2054
Versetzung in den Ruhestand aufgrund gutachterlich festgestellter …
Vereitelt eine Partei der anderen die Benutzung eines Beweismittels - hier: die Erstellung des ärztlichen Gutachtens - so kann in freier Beweiswürdigung auf die Wahrheit des gegnerischen Vorbringens (hier: die Annahme der Dienstunfähigkeit) geschlossen werden, wenn sich die Partei "vorwerfbar, missbilligenswert" verhält und der beamtenrechtlichen Gehorsamspflicht nicht nachkommt (BayVGH, B.v. 17.3.2009 - 3 ZB 07.2219 - juris Rn. 15). - VG München, 22.11.2011 - M 2 K 11.4305
Allgemeinverfügung; Gülleausbringungsverbot; Terminsverlegung
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Beteiligter darauf verwiesen werden kann, sich im Termin durch einen anderen der Sozietät angehörenden Anwalt vertreten zu lassen, zumal der Kläger hier nicht einen speziellen Anwalt, sondern die gesamte Kanzlei bevollmächtigt hat (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., zu § 102, RdNr. 4 m.w.N.; vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998, 6 B 18/98, NVwZ-RR 1998, 568; BayVGH, Beschl. v. 28.09.1998, 19 ZB 98.34323; v. 15.01.2009, 7 ZB 06.3284; v. 17.03.2009, 3 ZB 07.2219;… Urt. v. 29.01.2002, 21 B 98.1583; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.1998, A 12 S 157/98, jew. ). - VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Mitwirkung von Richtern bei früheren Eilverfahren derselben Partei; kein …
Da nach dem Schreiben vom 23. März 2009 aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers das - die Ruhestandsversetzung betreffende -Verfahren (3 ZB 07.2219) auf Grund des Beschlusses des Senats vom 23. Juni 2009 (Az. 3 ZB 09.826) unter dem Az. 3 ZB 09.1843 fortgeführt wurde, war zunächst weiterhin keine Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte eingetreten. - VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche …
Rn. 12 Diese Prognoseentscheidung ist mithin vordringlich bzw. alleine aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens vorzunehmen, was sich bereits aus § 44 Abs. 1 Satz 1 BG LSA [a. F.] (…vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2008, 5 A 60/08 MD;… VG Saarland, Urt. v. 08.04.2008, 2 K 699/07;… VG Berlin, Urt. v. 26.02.2008, 28 A 134.05; Bay. VGH, Beschluss v. 17.03.2009, 3 ZB 07.2219; alle juris) ergibt. - VGH Bayern, 18.06.2009 - 3 ZB 09.1286
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft); Beschluss über Befangenheit keine …
- VGH Bayern, 18.06.2009 - 3 ZB 09.1284
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft); Beschluss über Befangenheit keine …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2219 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mitwirkung von Richtern bei früheren Eilverfahren derselben Partei; kein Befangenheitsgrund; rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; Entbehrlichkeit einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2219
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97
Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden, Wertungen ohne Tatsachensubstanz genügen hierzu nicht (vgl. BVerwG v. 7.8.1997, BayVBl 1998, 59). - BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84
"Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Ein verständiger Anlass zu einem aus einer solchen Vorbefassung hergeleiteten Misstrauen eines Richters besteht jedoch erst dann, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters aufdrängt (BVerwG Buchholz 310, § 54 VwGO Nr. 27; BGH NJW-RR 1986, 738).
- VGH Bayern, 18.06.2009 - 3 ZB 09.1285
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft); Beschluss über Befangenheit keine …
Rn. 1 Mit Beschluss vom 12. März 2009, Az. 3 ZB 07.2219, zugestellt am 20. März 2009, hat der Senat in dem Verfahren 3 ZB 07.2219 (das die Versetzung in den Ruhestand betrifft) das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen Mitglieder des 3. Senats zurückgewiesen.Rn. 6 Soweit der Kläger auf einen "primären Ablehnungsantrag" vom 10. April 2006 (Bl. 188 ff. d. VG-Akts Az. AN 1 K 06.1147 wegen Ruhestandsversetzung) abstellt, den er persönlich, ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten, gestellt hatte, ist lediglich darauf hinzuweisen, dass zum damaligen Zeitpunkt weder das Verfahren 3 ZB 07.2218 noch die Verfahren 3 ZB 07.2219 und 3 ZB 07.2220 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren und dass darüber hinaus Befangenheitsanträge beim Verwaltungsgerichtshof dem Anwaltszwang (§ 67 VwGO) unterliegen.
Rn. 7 Da die Anhörungsrüge nicht statthaft ist, ist auch für einen Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses vom 17. März 2009 im Verfahren 3 ZB 07.2219 gemäß § 152 a Abs. 6 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO kein Raum.
- VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2220
Mitwirkung von Richtern bei früheren Eilverfahren derselben Partei; kein …
Rn. 1 Mit Schriftsatz vom 12. Februar 2009 (S. 49/50 = Bl. 180/181 d. VGH-Aktes im Verfahren 3 ZB 07.2219) hat der Kläger den Vorsitzenden Richter T. sowie die Richter Dr. W1 und W2 und die Richterin Dr. B. wegen Ausschlusses kraft Gesetzes und wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt mit der Begründung, diese Richter hätten in Beschlüssen über verschiedene Anträge des Klägers nach §§ 123 und 80 Abs. 5 VwGO in den Jahren 2002 und 2005 mitgewirkt.
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