Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung der Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten i.R.d. Festsetzung der Versorgungsbezüge; Statthaftigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung hinsichtlich Begründungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung der Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten i.R.d. Festsetzung der Versorgungsbezüge; Statthaftigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung hinsichtlich Begründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 20.01.2016 - RN 1 K 14.2054
- VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
Rn. 10 Kann das zunächst angegangene Gericht wie vorliegend aber aufgrund der auf dem Briefkuvert befindlichen Adressierung "VGH" ohne weiteres erkennen, für welches Gericht das Schreiben seinem Inhalt nach bestimmt ist, so entspricht es dem Verfassungsprinzip der fairen Verfahrensgestaltung, wenn das Schreiben unmittelbar an das zuständige Gericht weiter geleitet wird (vgl. BVerfG, B. v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - juris Rn. 44 ff. für die bei der Vorinstanz eingereichte Rechtsmittelschrift).Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung, fristgebundene Schriftsätze beim zuständigen Gericht einzureichen, vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (so BVerfG, B. v. 20.6.1995 a. a. O. im Hinblick auf die Abwägung von Parteiverantwortung, gerichtlicher Fürsorgepflicht und Geschäftsbelastung der Gerichte;… s. auch BGH, B. v. 12.6.2013 - XII ZB 394/12 - juris Rn. 20).
Geht nämlich der Schriftsatz so zeitig in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts ein, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerfG, B. v. 20.6.1995 a.a.O Rn. 48).
- BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12
Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung, fristgebundene Schriftsätze beim zuständigen Gericht einzureichen, vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (…so BVerfG, B. v. 20.6.1995 a. a. O. im Hinblick auf die Abwägung von Parteiverantwortung, gerichtlicher Fürsorgepflicht und Geschäftsbelastung der Gerichte; s. auch BGH, B. v. 12.6.2013 - XII ZB 394/12 - juris Rn. 20).Vielmehr muss die Partei, die sich auf eine Unterbrechung der Kausalkette zwischen ihrem schuldhaften Verhalten und dem Eintritt der Fristversäumung beruft, darlegen und glaubhaft machen, dass die bei einer Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verbleibende Zeit für die Fristwahrung ausreichend ist (BGH, B. v. 12.6.2013 - XII ZB 394/12 - juris Rn. 19), wobei allein der Nachweis, dass der Schriftsatz einige Tage vor Fristablauf eingereicht wurde, grundsätzlich nicht als ausreichend zu sehen ist (…vgl. Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 167 Rn. 7 und § 233 Rn. 22 b).
- BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
Soweit die Bevollmächtigte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verweist (B. v. 21.05.1992 - 1 DB 6/92 - juris Rn. 10), in der stillschweigend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden war, weil die Fristversäumung nicht auf einem Allein- oder Mitverschulden des Beamten, sondern ausschließlich auf amtlichen Verschulden, welches dem Kläger nicht zuzurechnen sei, beruhte, so ist diese Entscheidung vorliegend nicht übertragbar.Geschieht dies dann tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. BVerwG, B. v. 21.5.1992 - 1 DB 6/92 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02
Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift, …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
Denn die Versäumung dieser Frist beruht auf einem Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten, das nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO dem Verschulden des Klägers gleichsteht (vgl. BVerwG, B. v. 27.1.2003 - 1 B 92.02 - juris Rn. 7;… BayVGH, B. v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 6). - BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
"Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, B. v. 1.9.2014 - 2 B 93/13 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 28.05.2013 - 10 ZB 13.559
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412
Denn die Versäumung dieser Frist beruht auf einem Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten, das nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO dem Verschulden des Klägers gleichsteht (…vgl. BVerwG, B. v. 27.1.2003 - 1 B 92.02 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39
Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht
Zu dem von einem Verfahrensbeteiligten zu erwartenden ordentlichen Geschäftsgang gehört es nicht, dass auf dem Server eingehende Nachrichten unverzüglich ausgedruckt, der Geschäftsstelle vorgelegt und von dieser sodann an den Vorsitzenden Richter oder Berichterstatter zur sofortigen Bearbeitung weitergeleitet werden (…OLG Frankfurt, B.v. 13.11.2018 - 15 U 96/18 - juris Rn. 13;… vgl. auch OLG Braunschweig, B.v. 30.6.2020 - 8 U 116/19 - RDi 2021, 154 = juris Rn. 15;… BAG, B.v. 5.6.2020 - 10 AZN 53/20 - BAGE 171, 28 = juris Rn. 39;… BGH, B.v. 26.7.2016 - VI ZB 58/14 - NJW 2016, 3667 = juris Rn. 8 zu einer am Tag des Fristablaufs beim falschen Gericht eingegangenen Berufungsbegründung; BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 3 ZB 16.412 - juris Rn. 12;… BGH, B.v. 15.6.2011 - XII ZB 468/10 - NJW 2011, 2887 = juris Rn. 13). - VGH Bayern, 23.01.2017 - 3 ZB 16.2327
Antrag auf Zulassung der Berufung - Fristversäumung mangels Antragsstellung durch …
Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt dann vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (…st. Rspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2014 - 2 B 93/13 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 3 ZB 16.412 - juris Rn. 6). - VG Augsburg, 14.03.2018 - Au 7 S 18.30325
Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Versendung der Antragsschrift
Damit liegt es auf der Hand, dass eine Weiterleitung noch am selben Tag an das Verwaltungsgericht Augsburg (nur dann hätte die Antrags- und Klagefrist gewahrt werden können) im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs nicht zu erwarten war (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 3 ZB 16.412 - juris Rn. 12).
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