Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4; ZPO § 287; GG Art. 33 Abs. 2
Kein Rechtsschutzinteresse für die Aufhebung einer Beurteilung nach Eintritt in den Ruhestand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Aufhebung der dienstlichen Beurteilung einer Beamtin nach Eintritt in den Ruhestand; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen Mangel an Erreichbarkeit des Ziels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.09.2020 - M 5 K 18.5741
- VG München, 29.09.2020 - M 5 K 19.6034
- VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79
Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
Diese Zweckbestimmung der dienstlichen Beurteilung kann mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand nicht mehr erreicht werden, weshalb sich die dienstliche Beurteilung damit erledigt (BVerwG, U.v. 11.2.1982 - 2 C 33.79 - juris Rn. 19).Soweit es im Falle der - verschuldeten - Rechtswidrigkeit der angegriffenen dienstlichen Beurteilung in einem Schadensersatzprozess darauf ankäme, wie die Beurteilung bei rechtmäßigem Vorgehen des Beklagten im Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung voraussichtlich ausgefallen wäre und ob die Klägerin dann voraussichtlich befördert worden wäre, wären diese Fragen von dem damit befassten Gericht nach Maßgabe des § 287 ZPO zu prüfen und zu entscheiden (BVerwG, U.v. 11.2.1982 - 2 C 33.79 - juris Rn. 19).
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob das berechtigte Interesse in den genannten Vorschriften identischen Voraussetzungen unterliegt oder ob die an das Vorliegen des berechtigten Interesses zu stellenden Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO geringer sind als die des § 43 Abs. 1 VwGO (dazu BVerwG, U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - juris Rn. 9). - BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.08
Dienstliche Beurteilung; Quote; Quotierung; Richtwerte; Herabsetzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
Ihr kommt die entscheidende Bedeutung bei der Auswahlentscheidung des Dienstherrn und der dabei erforderlichen "Klärung einer Wettbewerbssituation" zu (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 27.03.2014 - 15 ZB 12.1562
(Hilfsweise) Umstellung einer Verpflichtungs- in eine …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
Die bloße unsubstantiierte oder nur aus prozesstaktischen Gründen aufgestellte Behauptung, einen Schadensersatzprozess führen zu wollen, genügt hierfür nicht (BayVGH, B.v. 27.3.2014 -15 ZB 12.1562 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 24.10.2011 - 8 ZB 10.957
Erledigung des Rechtsstreits während des Berufungszulassungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
Ist - wie hier - das erledigende Ereignis nach Ablauf der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags eingetreten, kann - und muss - das Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch nach Fristablauf im Berufungszulassungsverfahren dargelegt werden (BayVGH, B.v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957- juris Rn. 12). - VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2243
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Ruhestandsversetzung für eine Klage gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2021 - 3 ZB 20.2670
Ein solcher manifestiert sich erst im Fall einer konkreten Auswahlentscheidung, die dann fehlerhaft ist, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat und dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2243 - juris Rn. 8).
- VG Ansbach, 30.10.2023 - AN 1 K 22.02005
Rechtsschutzbedürfnis (verneint) für Klage gegen Einschätzung während der …
Rn. 33 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass einer Klage gegen eine Beurteilung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die angegriffene Beurteilung ihre Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu dienen, nicht mehr erfüllen kann (…vgl. BVerwG, U.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 14;… U.v. 28.8.1986 - 2 C 26.84 - juris Rn. 10;… U.v. 11.2.1982 - 2 C 33.79 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.2.2021 - 3 ZB 20.2670 - juris Rn. 7 f.;… VG München, U.v. 29.9.2020 - M 5 K 18.5741 - juris Rn. 18).Soweit es im Falle der - verschuldeten - Rechtswidrigkeit der angegriffenen dienstlichen Beurteilung in einem Schadensersatzprozess darauf ankäme, wie die Beurteilung bei rechtmäßigem Vorgehen der Beklagten im Rahmen ihrer Beurteilungsermächtigung voraussichtlich ausgefallen wäre und ob die Klägerin dann voraussichtlich (früher) befördert worden wäre, wären diese Fragen von dem damit befassten Gericht nach Maßgabe des § 287 ZPO unter Berücksichtigung der tatsächlichen Praxis der Beklagten zu prüfen und zu entscheiden (…BVerwG, U.v. 11.2.1982 - 2 C 33.79 - juris Rn. 19 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.2.2021 - 3 ZB 20.2670 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen …
Die Zulassung der Berufung kann deshalb nur noch zu dem Zweck beantragt werden, im Berufungsverfahren die Feststellung zu erreichen, dass der Beklagte zu der begehrten Zuverlässigkeitsfeststellung verpflichtet war (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2021 - 3 ZB 20.2670 - juris Rn. 9;… B.v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rn. 11). - VG München, 09.02.2023 - M 5 K 20.298
Dienstliche Beurteilung, Probezeitbeurteilung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis …
Ein - gewissermaßen isolierter - auf finanziellen Ausgleich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beurteilung scheidet aus, weil eine fehlerhafte Beurteilung für sich gesehen noch keinen derartigen Schaden darstellt (BayVGH, B.v. 18.2.2021 - 3 ZB 20.2670 - juris Rn. 14). - VG Berlin, 22.11.2021 - 36 K 566.19 Für das besondere Feststellungsinteresse genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Es wird insbesondere dann bejaht, wenn die Rechtswidrigkeitsfeststellung der Vorbereitung einer konkret ins Auge gefassten Schadensersatz- oder Amtshaftungsklage in der Zukunft dient (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 ZB 20.2670 -, juris Rn. 10 - 11).
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