Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 Abs. 1; BayBeamtVG § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 lit. a
Kindergartenwegeunfall bei Arbeit im Homeoffice - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBeamtVG Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 und 2a)
Dienstunfall; Telearbeit; Homeoffice; Häuslicher Arbeitsplatz; Dienststelle; Kindergartenumweg; Kindergartenwegeunfall; Gleichbehandlungsgrundsatz - rechtsportal.de
BayBeamtVG Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 und 2a)
Dienstunfallschutz von Beamten im Homeoffice beim Weg von und zur Kindertagesstätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kindergartenwegeunfall bei Arbeit im Homeoffice
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 01.06.2021 - W 1 K 21.369
- VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 258
- NZV 2022, 151
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R
Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Der Antritt eines unter Dienstunfallschutz stehendes Weges mit Verlassen der "Familienwohnung" (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG) muss aber vorliegen, damit ausnahmsweise auch ein vom Dienstunfallschutz umfasstes "Abweichen" (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBeamtVG) bejaht werden kann (vgl. auch BSG, U.v. 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - juris Rn. 25 zum vergleichbaren § 8 Abs. 2 SGB VII a.F.).Das LSG Niedersachsen-Bremen (U.v. 26.9.2018 - L 16 U 26/16 - juris) hat ausdrücklich betont, dass in der unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Behandlung von Telearbeit und Arbeit in der Dienststelle gerade kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt und zur Entscheidung darüber, ob der Versicherungsschutz bei der zunehmenden Verlagerung von Bürotätigkeiten auf Telearbeitsplätze in Homeoffice zu erweitern ist, auf die Zuständigkeit des Gesetzebers verwiesen (…juris Rn. 37; bestätigt durch BSG, U.v. 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - juris).
Rn. 11 Eine analoge Anwendung des Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a) BayBeamtVG ist abzulehnen, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht, wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist (vgl. auch BSG, U.v. 30.1.2020 a.a.O. Rn. 28).
- VG Halle, 25.06.2014 - 5 A 136/11
Wegeunfall bei Kindergartenumweg eines im Home Office arbeitenden Beamten
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Der Senat vermag sich daher auch nicht dem Verwaltungsgericht Halle anzuschließen, das der Auffassung ist, bei einem genehmigten Heimarbeitsplatz sei dieser Heimarbeitsplatz die Dienststelle und es erfolge damit tatsächlich ein Weg nach dem morgendlichen Aufstehen aus dem privaten Bereich zur Kindertagesstätte, der dann zur Dienststelle führe, die "zufälligerweise wiederum in Räumlichkeiten der eigenen Wohnung" liege (U.v. 25.6.2014 - 5 A 136/11 - juris Rn. 27). - VG Würzburg, 01.06.2021 - W 1 K 21.369
Kindergartenwegeunfall bei Arbeit im Homeoffice
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Auch die angefochtene Entscheidung geht davon aus, dass der Charakter der Eigenwirtschaftlichkeit der Verbringung des Kindes in Fremdbetreuung in dieser Konstellation stärker als beim Arbeiten in der Dienststelle im Vordergrund steht (VG Würzburg, U.v. 1.6.2021 - W 1 K 21.369 - juris Rn. 26).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
Arbeit 4.0 - LSG kritisiert fehlenden Unfallversicherungsschutz
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Das LSG Niedersachsen-Bremen (U.v. 26.9.2018 - L 16 U 26/16 - juris) hat ausdrücklich betont, dass in der unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Behandlung von Telearbeit und Arbeit in der Dienststelle gerade kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt und zur Entscheidung darüber, ob der Versicherungsschutz bei der zunehmenden Verlagerung von Bürotätigkeiten auf Telearbeitsplätze in Homeoffice zu erweitern ist, auf die Zuständigkeit des Gesetzebers verwiesen (…juris Rn. 37; bestätigt durch BSG, U.v. 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - juris). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16
Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Der Toilettengang im Rahmen der vereinbarten Telearbeit fällt daher nicht unter den Dienstunfallschutz (VG Leipzig, U.v. 16.2.2021 - 8 K 1099/20 - juris; anders der Toilettengang im Dienstgebäude: BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 17.16 - juris). - BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04
Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Rn. 8 Es ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 2 C 7.04 - juris Rn. 12 f.) geklärt, dass ein mit dem Dienst zusammenhängender Weg erst außerhalb des häuslichen Bereichs an der Außentüre des Wohngebäudes des Beamten beginnen kann. - VGH Bayern, 19.03.2012 - 3 B 11.8
Dienstunfall; Wegeunfall; nichtöffentliche (Groß-)Garage mit ca. 450 bis 500 …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Zur Abgrenzung des von der Unfallfürsorge erfassten öffentlichen von dem nicht erfassten privaten Bereich hat sich in der Rechtsprechung mit der Außentür des Wohngebäudes eine räumliche Grenzziehung herausgebildet, die an objektive Merkmale knüpft und im Allgemeinen leicht feststellbar ist (BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 3 B 11.8 - juris Rn. 14). - VG Leipzig, 16.02.2021 - 8 K 1099/20
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907
Der Toilettengang im Rahmen der vereinbarten Telearbeit fällt daher nicht unter den Dienstunfallschutz (VG Leipzig, U.v. 16.2.2021 - 8 K 1099/20 - juris; anders der Toilettengang im Dienstgebäude: BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 17.16 - juris).
- VG Schleswig, 11.11.2025 - 12 A 21/23
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Vereinbarkeit …
Dabei lässt die Kammer ausdrücklich offen, ob nicht durch Auslegung der Norm auch schon nach der vorherigen Rechtslage Schadensereignisse von der Wohnung auf dem Weg zum Kindergarten bzw. umgekehrt als Dienstunfälle anerkennungsfähig gewesen wären, wenn die Wohnung den Dienstort darstellte, weil der Dienstvorgesetzte Homeoffice-Möglichkeiten etwa pandemiebedingt bewilligt oder sogar vorausgesetzt hat (dagegen VGH München, Beschluss vom 16. November 2021 - 3 ZB 21.1907 -, juris Rn. 9). - VG Berlin, 08.09.2022 - 26 K 39.22
Dienstunfall eines Beamten während seiner Pause; Verlassen des Dienstgebäudes
Dann hängt der Dienstunfallschutz davon ab, ob sich der Unfall in Diensträumen zutrug (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG VII C 82.62 -, BVerwGE 17, 67 [für das Aufsuchen der Kantine im Dienstgebäude während der Dienstzeit]; Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 24.06 -, NVwZ-RR 2008, 269 [für den verletzenden Aufbruch zu einer Rettungsaktion zugunsten eines Passanten aus dem Dienstgebäude heraus]; Urteil vom 31. Januar 2008 - BVerwG 2 C 23.06 -, NVwZ-RR 2008, 411 [- ablehnend - für das Tragen befüllter Kohleeimer zum Beheizen des häuslichen Arbeitszimmers]; Urteil vom 17. November 2016 - BVerwG 2 C 17.16 -, NVwZ 2017, 425 [für eine Verletzung an einem weit geöffneten Fenster im Toilettenraum des Dienstgebäudes {im Unterschied dazu Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. November 2021 - 3 ZB 21.1907 -, NVwZ 2022, 258 zum Toilettengang im Homeoffice}]).
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