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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2737
VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172 (https://dejure.org/2022,2737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172 (https://dejure.org/2022,2737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 3 ZB 21.2172 (https://dejure.org/2022,2737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 33 Abs. 2; RBestPol Nr. 3 S. 3, Nr. 6.2, Nr. 7.1
    Fehlerhafte Auswahlentscheidung wegen nicht bekannt gegebener Änderung der Verwaltungspraxis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 21.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Rn. 11 Das Verwaltungsgericht stellt jedenfalls entgegen der Zulassungsbegründung weder in Abrede (UA S. 9), dass für die Auslegung einer ermessensbindenden Verwaltungsvorschrift ihre in ständiger Verwaltungspraxis geübte tatsächliche Handhabung ist, noch, dass solche durch eine abweichende Verwaltungspraxis grundsätzlich geändert werden könnten (BVerwG, B.v. 7.4.2000 - 2 B 21.00 - juris Rn. 3).

    Denn Anknüpfungspunkt für die allein maßgebliche materielle Gleichheitsprüfung und damit Vergleichsmerkmal im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG bzw. Art. 33 Abs. 2 GG sind nicht die Verwaltungsvorschriften, sondern die eine Selbstbindung bewirkende ständige Verwaltungspraxis (vgl. VGH BW, B.v. 13.12.1999 - 4 S 2518/97 - juris Rn. 9, bestätigt durch BVerwG, B.v. 7.4.2000 - 2 B 21.00 - juris Rn. 3;… a.A. h. Lit. zu ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften wegen ihrer mittelbaren Außenwirkung: vgl. nur Baßlsperger in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Juni 2021, BayBG, Art. 15 Rn. 15;… Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Juli 2021, § 114 Rn. 75;… Schmidt-Aßmann/Schenk in Schoch/Schneider, Einleitung Rn. 204;… Kiefer, LKRZ 2007, S. 212).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet und welche Kriterien bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber maßgeblich berücksichtigt werden, muss sich aus der Stellenausschreibung ergeben (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Ls. 3, Rn. 49).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Denn die Änderung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift hat grundsätzlich nicht nur in der Form (vgl. BVerwG, B.v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 - juris Ls. 1, Rn. 21), sondern auch in dem Verfahren zu erfolgen, in der die abzuändernde Verwaltungsvorschrift um ihrer Wirksamkeit willen ergehen müsste.
  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727

    Stellt der staatliche Haushaltsplan Fördermittel bereit, so muss der für den …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Denn maßgebend ist dabei nicht die Sicht- und Verfahrensweise der im jeweiligen Einzelfall zuständigen Stelle, sondern die tatsächliche landesweite Vollzugspraxis (…BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 4 BV 15.1830 - juris Rn. 42; U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.727 - juris Rn. 37 ff.;… B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 BV 15.1830

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Denn maßgebend ist dabei nicht die Sicht- und Verfahrensweise der im jeweiligen Einzelfall zuständigen Stelle, sondern die tatsächliche landesweite Vollzugspraxis (BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 4 BV 15.1830 - juris Rn. 42;… U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.727 - juris Rn. 37 ff.;… B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1999 - 4 S 2518/97

    Verwaltungspraxis aufgrund mündlicher Absprachen; Beförderung - Mindestwartezeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Denn Anknüpfungspunkt für die allein maßgebliche materielle Gleichheitsprüfung und damit Vergleichsmerkmal im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG bzw. Art. 33 Abs. 2 GG sind nicht die Verwaltungsvorschriften, sondern die eine Selbstbindung bewirkende ständige Verwaltungspraxis (vgl. VGH BW, B.v. 13.12.1999 - 4 S 2518/97 - juris Rn. 9, bestätigt durch BVerwG, B.v. 7.4.2000 - 2 B 21.00 - juris Rn. 3;… a.A. h. Lit. zu ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften wegen ihrer mittelbaren Außenwirkung: vgl. nur Baßlsperger in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Juni 2021, BayBG, Art. 15 Rn. 15;… Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Juli 2021, § 114 Rn. 75;… Schmidt-Aßmann/Schenk in Schoch/Schneider, Einleitung Rn. 204;… Kiefer, LKRZ 2007, S. 212).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
    Denn maßgebend ist dabei nicht die Sicht- und Verfahrensweise der im jeweiligen Einzelfall zuständigen Stelle, sondern die tatsächliche landesweite Vollzugspraxis (…BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 4 BV 15.1830 - juris Rn. 42;… U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.727 - juris Rn. 37 ff.; B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 - juris Rn. 17).
  • VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.95

    Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Corona-Überbrückungshilfen

    Rn. 69 Folglich ist hier schon mangels Änderung einer bestehenden Verwaltungspraxis die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2022 (BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris) nicht einschlägig, wonach bei Änderungen der Verwaltungspraxis die Änderungen auch in den Verwaltungsrichtlinien in derselben Weise wie zuvor bekannt zu geben seien.

    Diese Entscheidung betrifft zudem den vom Fall der Gewährung von Zuwendungen abweichenden Fall einer Dienstpostenbesetzung und damit einer behördlichen Auswahlentscheidung, bei der die das Ermessen bindenden Richtlinien transparent sein und den Bewerbern so rechtzeitig bekanntgegeben sein müssen, dass sie sich darauf einstellen können (BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.2661

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Überbrückungshilfe III

    Rn. 24 Die Klägerin beruft sich demgegenüber auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2022 (3 ZB 21.2172) und führt hierzu aus, für einen Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtssicherheit und -klarheit sowie gegen das Rechtsschutzgebot gemäß Art. 19 Abs. 4 GG sei ausreichend, dass der Subventionsempfänger seinen Antrag im Vertrauen auf eine bestimmte antizipierte Verwaltungspraxis gestellt habe und sich diese Verwaltungspraxis nachträglich als bloßer Rechtsschein erweise.

    Rn. 59 4.3 Die Berufung ist auch nicht wegen einer Divergenz des Urteils des Verwaltungsgerichts zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2022 (3 ZB 21.2172) bezüglich der Frage, ob in einer Abweichung von der antizipierten Verwaltungspraxis, die anlässlich eines beim Vollzug dieser Verwaltungspraxis aufgetretenen Problems erfolgt, eine Änderung der bestehenden Verwaltungspraxis zu sehen ist, die zu publizieren ist, zuzulassen.

  • VG Sigmaringen, 03.03.2022 - 14 K 4018/21

    Ulm-Jungingen: Bauplatzvergaberichtlinie ist voraussichtlich rechtswidrig

    Dies setzt bei staatlichen Auswahlentscheidungen regelmäßig voraus, dass dem Bewerber das Verfahren und die Kriterien zuvor in einer Weise zugänglich gemacht werden müssen, dass er zumutbare Kenntnis hiervon erlangen kann, um seine Chancen für eine Bewerbung abschätzen zu können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20-37, juris, Rn. 49 und Leitsatz 3; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 3 ZB 21.2172 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7).
  • VG München, 10.05.2023 - M 31 K 21.6532

    Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …

    Die zitierte Rechtsprechung bestätigt vielmehr ausdrücklich, dass eine Änderung von Verwaltungsvorschriften bzw. der maßgeblichen Verwaltungspraxis grundsätzlich jederzeit möglich ist (BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris Rn. 6) und Änderungen selbst dann nicht der Schriftform bedürfen, wenn die bisherige Praxis durch Verwaltungsvorschriften schriftlich festgelegt war (…ebd. Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ohne sachlichen Grund

    Der Dienstherr muss sich daher aus rechtsstaatlichen Erwägungen (Rechtssicherheit und Rechtsklarheit) am Wortlaut der Ausschreibung ("insbesondere") festhalten lassen und kann sich nicht auf eine andere Verwaltungspraxis berufen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2026 - 1 A 968/22

    Abweisung der Antrags der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen Abweisung …

    Rn. 26 Vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 2 C 1.21 -, juris, Rn. 23 und Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 -, juris, Rn. 29; Bay VGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 3 ZB 21.2172 -, juris, Rn. 12.
  • VG München, 11.10.2023 - M 18 K 19.3998

    Münchner Förderformel (MFF), Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung, …

    Eine Änderung muss aber so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass sich der Subventionsbewerber darauf einstellen kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172, Rn. 6, juris).
  • VGH Bayern, 31.10.2024 - 3 ZB 23.477

    Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung, Durchführung der …

    Maßgeblich für die Bindungswirkung aufgrund Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht allein der Text der Verwaltungsvorschrift, sondern insbesondere die tatsächliche ständige behördliche Vollzugspraxis (…vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1981 - 2 C 5.79 - juris Rn. 18;… U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 - juris Rn. 21 m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG München, 18.11.2025 - M 3 K 24.2017

    Beurlaubungssemester wegen "Elternzeit", Änderung der bisherigen …

    Rn. 33 Die Besonderheit für das maßgebliche Sommersemester 2024 liegt darin, dass die Änderung der Verwaltungspraxis erst am 7. März 2024 nach Außen bekanntgegeben wurde und zudem die Hinweise im Formular irreführend und falsch waren, da sie in der Sache die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes wiedergegeben haben (vgl. auch BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris Rn. 13).
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