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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,87093
LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19 (https://dejure.org/2020,87093)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2020 - 30 O 206/19 (https://dejure.org/2020,87093)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 30 O 206/19 (https://dejure.org/2020,87093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 826 BGB, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007
    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Mercedes E 220d mit einem Dieselmotor Typ OM 654 Euro 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Thermofensters bei einem Motor vom Typ OM654

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 34/19

    Rückabwicklung des Kaufvertrages bei temperaturabhängiger Steuerung der …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Rn. 20 aa) Wie das Gericht bereits in zahlreichen gegen die Beklagte gerichteten Parallelstreitigkeiten entschieden hat (siehe etwa LG Stuttgart, Urteile vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , juris; vom 17. Oktober 2019 - 30 O 28/19 [Hinweis: Aktenzeichen zur Veröffentlichung korrigiert], juris), folgt bereits aus dem (auch vorliegend gehaltenen) Vorbringen der Beklagten selbst, dass die Steuerung des Abgassystems in Abhängigkeit von der Außentemperatur erfolgt.

    Auch wenn die Einzelheiten dieser temperaturabhängigen Steuerung letztlich streitig bleiben, handelt es sich hierbei jedenfalls um eine Abschaltvorrichtung, die nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABI. L 171/1 vom 29. Juni 2007; nachfolgend: VO 715/2007/EG) unzulässig ist und aufgrund derer das streitgegenständliche Fahrzeug bei Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet war (ausführlich zum Ganzen LG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , aaO Rn. 29 ff.; offen gelassen von OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , juris Rn. 75, 91; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

    Rn. 22 b) Allerdings hat das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung zunächst lediglich zur Folge, dass ein entsprechendes Fahrzeug einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB aufweist, welcher - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer begründen kann (vgl. hierzu ausführlich LG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , aaO Rn. 17 ff.).

    Denn die Klagepartei vermag nicht ansatzweise darzulegen, inwiefern ihr die Beklagte durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs oder sonst in einer gegen die Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt haben könnte (vgl. auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , aaO Rn. 76 ff.; siehe zum Ganzen auch bereits LG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 0 34/19, aaO Rn. 51 ff.).

    Dies lässt zwar im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer das Vorliegen eines Sachmangels im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB nicht entfallen ( LG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , aaO Rn. 32, 56).

    Auch ein deliktischer Ersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB wegen Verletzung von Schutzgesetzen käme hier von vornherein nicht in Betracht (vgl. hierzu ausführlich LG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , aaO Rn. 46 ff.).

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Auch wenn die Einzelheiten dieser temperaturabhängigen Steuerung letztlich streitig bleiben, handelt es sich hierbei jedenfalls um eine Abschaltvorrichtung, die nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABI. L 171/1 vom 29. Juni 2007; nachfolgend: VO 715/2007/EG) unzulässig ist und aufgrund derer das streitgegenständliche Fahrzeug bei Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet war (ausführlich zum Ganzen LG Stuttgart…, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , aaO Rn. 29 ff.; offen gelassen von OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , juris Rn. 75, 91; OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

    Die Mangelhaftigkeit des streitgegenständlichen Fahrzeugs allein rechtfertigt aus den genannten Gründen nicht die Annahme einer sittenwidrigen Schädigung und eine daraus resultierende Haftung des Herstellers gegenüber (sämtlichen) späteren Erwerbern betreffender Fahrzeuge (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

    Vielmehr beschränkt sich die Klagepartei auf seitenweise wörtliche Wiedergaben aus Urteilen anderer Gerichte in gegen die V. AG gerichteten Verfahren beziehungsweise der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 17. Januar 2019 - 23 O 180/18 , juris; ablehnend etwa Wessel, DAR 2019, 277; OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6 f.).

    Rn. 29 cc) Da ein sittenwidriges Handeln der Beklagten bereits in objektiver Hinsicht nicht erkennbar ist, kommt es auf die weitere Frage, ob die Beklagten zudem mit dem für eine Haftung nach § 826 BGB erforderlichen Schädigungsvorsatz gehandelt hat - was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf die Verwendung einer (temperaturabhängigen) Steuerung der Abgasrückführung mit zustimmungswürdiger Begründung bislang einhellig abgelehnt wird (siehe etwa OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134, aaO Rn. 81 ff.; OLG Schleswig…, Urteil vom 18. September 2019 - 12 U 123/18, juris Rn. 44 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6) - gar nicht mehr an.

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges: …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Auch wenn die Einzelheiten dieser temperaturabhängigen Steuerung letztlich streitig bleiben, handelt es sich hierbei jedenfalls um eine Abschaltvorrichtung, die nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABI. L 171/1 vom 29. Juni 2007; nachfolgend: VO 715/2007/EG) unzulässig ist und aufgrund derer das streitgegenständliche Fahrzeug bei Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet war (ausführlich zum Ganzen LG Stuttgart…, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 34/19 , aaO Rn. 29 ff.; offen gelassen von OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , juris Rn. 75, 91; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

    Denn die Klagepartei vermag nicht ansatzweise darzulegen, inwiefern ihr die Beklagte durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs oder sonst in einer gegen die Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt haben könnte (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , aaO Rn. 76 ff.; siehe zum Ganzen auch bereits LG Stuttgart…, Urteil vom 25. Juli 2019 - 30 0 34/19, aaO Rn. 51 ff.).

    Im Gegenteil ist vielmehr zu bedenken, dass sogar bis heute in der landgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung verschiedene Auffassungen zu der Frage vertreten werden, ob es sich bei einer entsprechenden temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung überhaupt um eine nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässige Abschalteinrichtung handelt (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , aaO Rn. 82 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 12. August 2019 - 16 U 25/19 unter 1 2 b mwN, nicht veröffentlicht; OLG München…, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19, juris Rn. 164).

  • AG Bad Urach, 13.03.2019 - 1 C 354/18

    Deliktshaftung des Herstellers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Rn. 32 Zu Recht wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof den deliktischen Schadensersatzanspruch bei wegen arglistiger Täuschung bei der Vertragsanbahnung oder -abwicklung am negativen Interesse orientiere, da sich nur so vermeiden lasse, dass das Deliktsrechts dazu instrumentalisiert werde, vertraglich begründete Erwerbserwartungen an den Wertungen des Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrechts vorbei durchzusetzen (…MünchKomm-BGB/Wagner, 7. Aufl., S 826 Rn. 69 mwN; zutreffend hierzu auch AG Bad Urach, Urteil vom 13. März 2019 - 1 C 354/18 , juris).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Auch hier müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 28. Juni 2016 - VI ZR 526/15, NJW 2017, 250 Rn. 16;… vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, NJW 2019, 2164 Rn. 8; jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Auch hier müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (…vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 28. Juni 2016 - VI ZR 526/15, NJW 2017, 250 Rn. 16; vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, NJW 2019, 2164 Rn. 8; jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 180/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Vielmehr beschränkt sich die Klagepartei auf seitenweise wörtliche Wiedergaben aus Urteilen anderer Gerichte in gegen die V. AG gerichteten Verfahren beziehungsweise der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 17. Januar 2019 - 23 O 180/18 , juris; ablehnend etwa Wessel, DAR 2019, 277; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Weiterhin gibt es vorliegend auch keinerlei stichhaltigen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer "Prüfstanderkennung mit Umschaltlogik" wie im Fall des von der V. AG entwickelten Dieselmotors EA 189, bei deren Vorhandensein zwischenzeitlich die meisten Oberlandesgerichte von einer Schädigungshandlung des Herstellers im Sinne von § 826 BGB ausgehen (vgl. zuletzt etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 1 1/19, BeckRS 2019, 23215 Rn. 49 mwN).
  • OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18

    Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer …

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Rn. 29 cc) Da ein sittenwidriges Handeln der Beklagten bereits in objektiver Hinsicht nicht erkennbar ist, kommt es auf die weitere Frage, ob die Beklagten zudem mit dem für eine Haftung nach § 826 BGB erforderlichen Schädigungsvorsatz gehandelt hat - was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf die Verwendung einer (temperaturabhängigen) Steuerung der Abgasrückführung mit zustimmungswürdiger Begründung bislang einhellig abgelehnt wird (siehe etwa OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134, aaO Rn. 81 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 18. September 2019 - 12 U 123/18, juris Rn. 44 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6) - gar nicht mehr an.
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 206/19
    Im Gegenteil ist vielmehr zu bedenken, dass sogar bis heute in der landgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung verschiedene Auffassungen zu der Frage vertreten werden, ob es sich bei einer entsprechenden temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung überhaupt um eine nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässige Abschalteinrichtung handelt (vgl. hierzu OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 , aaO Rn. 82 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 12. August 2019 - 16 U 25/19 unter 1 2 b mwN, nicht veröffentlicht; OLG München, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19, juris Rn. 164).
  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 3 U 416/19

    Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit einem Dieselmotor: Geltendmachung eines …

  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 28/19

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag eines von Rückruf des …

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