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Rechtsprechung
   LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10433
LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09 (https://dejure.org/2009,10433)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.11.2009 - 30 T 1279/09 (https://dejure.org/2009,10433)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. November 2009 - 30 T 1279/09 (https://dejure.org/2009,10433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Offenlegung, Ordnungsgeld, Personenhandelsgesellschaft, persönlich haftender Gesellschafter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 264a, 325,335 HGB
    Offenlegung, Ordnungsgeld, Personenhandelsgesellschaft, persönlich haftender Gesellschafter

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Beitritt einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beitritt einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen; Ausschluss der Offenlegungspflicht durch Ruhen des Geschäftsbetriebs; Rückwirkender Entfall der Offenlegungspflicht einer Personenhandelsgesellschaft; Beitritt einer natürlichen Person als persönlich haftender ...

Papierfundstellen

  • BB 2010, 306
  • NZG 2010, 36
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …

    Auszug aus LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09
    Ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der Offenlegungsplicht nach § 335 Abs. 3 Satz 4 HGB ist dennoch festzusetzen, wenn der Beitritt erst nach Ablauf einer nach § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzten Nachfrist zur Offenlegung erfolgt ( Vergleich mit BVerfG, NJW 2009, 2588).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme, dass das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 3 Satz 4 HGB Sanktionscharakter hat, gebilligt (NJW 2009, 2588).

  • LG Osnabrück, 01.07.2005 - 15 T 6/05

    Publizitätspflicht einer GmbH & Co. KG gem. § 264a Handelsgesetzbuch (HGB) bei …

    Auszug aus LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09
    Tritt einer Personengesellschaft nach § 264a HGB eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter bei, enthällt rückwirkend die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ( Anschluss an LG Osnabrück, GmbHR 2005, 1618).

    Grundsätzlich entfällt mit dem Beitritt einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter auch rückwirkend die Offenlegungspflicht einer Personenhandelsgesellschaft nach §§ 264a, 325 HGB; mit dem rückwirkenden Wegfall des Haftungsprivilegs auf seiten der Personenhandelsgesellschaft nach §§ 130, 161 HGB fällt auch das der Offenlegungspflicht zugrunde liegende schutzwürdige Informationsinteresse Dritter weg (vgl. LG Osnabrück, GmbHR 2005, 1618).

  • LG Bonn, 30.06.2008 - 11 T 48/07

    § 335 HGB ist verfassungsgemäß - Pflicht einer Gesellschaft in der Insolvenz in …

    Auszug aus LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09
    Das Ordnungsgeld hat (auch) Sanktionscharakter (vgl. LG Bonn, BB 2008, 1728).
  • LG Bonn, 30.09.2009 - 30 T 848/09

    Offenlegung, Ordnungsgeld, Befreiung, Konzernabschluss, Mutterunternehmen, …

    Auszug aus LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09
    Aus diesem Grund ist nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Bonn ein Ordnungsgeld auch dann festzusetzen, wenn die Jahresabschlussunterlagen zwar vor der Ordnungsgeldentscheidung, aber erst nach Ablauf der Nachfrist eingereicht werden oder wenn die Offenlegungspflicht in diesem Zeitraum wegen Befreiung nach § 264b HGB entfällt (vgl. Beschlüsse vom 03.04. und 30.09.2009, 30 T 256/09 und 30 T 848/09, nrwe.de).
  • LG Bonn, 03.04.2009 - 30 T 256/09

    Offenlegung, Ordnungsgeld, Befreiung, Konzernabschluss

    Auszug aus LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09
    Aus diesem Grund ist nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Bonn ein Ordnungsgeld auch dann festzusetzen, wenn die Jahresabschlussunterlagen zwar vor der Ordnungsgeldentscheidung, aber erst nach Ablauf der Nachfrist eingereicht werden oder wenn die Offenlegungspflicht in diesem Zeitraum wegen Befreiung nach § 264b HGB entfällt (vgl. Beschlüsse vom 03.04. und 30.09.2009, 30 T 256/09 und 30 T 848/09, nrwe.de).
  • LG Bonn, 18.06.2013 - 37 T 580/12

    Offenlegungspflicht

    Nach der selbst zitierten Rechtsprechung des LG Bonn (30 T 1279/09) und LG Osnabrück (15 T 6/05) kommt es für die Anwendbarkeit von § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB im Hinblick auf die Versäumung der Nachfrist auf den Zeitpunkt der Nachfrist bzw. den Zeitpunkt der Ordnungsgeldentscheidung an.
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