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Rechtsprechung
   RG, 24.10.1919 - V 301/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,242
RG, 24.10.1919 - V 301/19 (https://dejure.org/1919,242)
RG, Entscheidung vom 24.10.1919 - V 301/19 (https://dejure.org/1919,242)
RG, Entscheidung vom 24. Oktober 1919 - V 301/19 (https://dejure.org/1919,242)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 36
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr; …

    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2023 - 13 A 10948/22

    Aufhebung eines sogenannten Drittstaatenbescheides, mit dem ein Asylantrag als …

    Ein hiergegen gerichteter Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wurde durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Januar 2019 (7 L 301/19.TR) als unzulässig abgelehnt.

    Rn. 11 Ein weiterer Antrag der Klägerin auf einstweiligen Rechtsschutz wurde durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 2019 abgelehnt (7 L 301/19.TR).

  • VG Berlin, 02.06.2022 - 2 K 64.20
    Rn. 4 Erstmals beantragte der Kläger am 20. Dezember 2019 die Zwangsvollstreckung (VG 2 M 301/19) aus dem Urteil vom 28. August 2019.

    Rn. 6 Hiergegen legte der Kläger am 8. Januar 2020 Widerspruch ein und erklärte am folgenden Tag das Vollstreckungsverfahren VG 2 M 301/19 in der Hauptsache für erledigt.

    Rn. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die Akten in den Verfahren VG 2 K 121/17 (OVG 12 B 36/18), VG 2 M 301/19 und VG 2 M 94/22 verwiesen.

  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78

    Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den …

    Die Frage, ob der Täter aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken über die nach § 32 Abs. 2 StGB erforderliche Abwehr hinausgegangen ist, stellt sich erst, wenn der Tatrichter zuvor eine Notwehrlage des Handelnden bejaht hat (RGSt 54, 36; BGH NJW 1962, 308 Nr. 13).

    Die Vorschrift betrifft nur den sog. intensiven Notwehrexzeß, d.h. die Abwehrhandlungen des Täters gegenüber einem tatsächlichen rechtswidrigen Angriff, die die Grenzen der Erforderlichkeit überschreiten (RGSt 54, 36; BGH NJW 1962, 308 Nr. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 KR 179/20
    Mit Datum vom 23.01.2019 hat der Kläger zudem Klage zum Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG, L 11 KR 301/19) erhoben, die nach entsprechender Anhörung der Beteiligten mit Beschluss vom 14.02.2019 wegen instanzieller Unzuständigkeit an das Sozialgericht Heilbronn (SG) verwiesen worden ist.
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 415/57

    Rechtsmittel

    Falls der Angeklagte dagegen irrtümlich auf Grund der früheren Vorgänge geglaubt hat, ihn drohe ein weiterer, seiner Ansicht nach ungerechtfertigter Angriff, so hätte er in vermeintlicher Notwehr gehandelt, was unter Umständen zur Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und bei Verneinung einer Fahrlässigkeit zum Freispruch führt (RGSt 54, 36).
  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 399/62

    Rechtsmittel

    Wohl aber kann der Vorsatz im Falle der Überschreitung der Grenzen der Notwehr dann ausgeschlossen sein, wenn der Täter irrtümlicherweise der Ansicht war, daß die von ihm gewählte Art der Verteidigung zur Abwehr erforderlich war (RGSt 21, 189; 54, 36).
  • BGH, 06.04.1956 - 2 StR 44/56

    Rechtsmittel

    Schließlich ist zu prüfen, ob der Angeklagte - unter Berücksichtigung seiner geistigen Fähigkeiten - etwa aus Fahrlässigkeit eine tatsächlich nicht vorhandene Notwehrlage und Abwehrnotwendigkeit angenommen oder die Grenzen der Verteidigung in fahrlässiger Annahme, einer Notwehrlage überschritten hat (vgl RGSt 54, 36).
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