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AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie ist ein Einberufungsverlangen gerichtlich geltend zu machen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10
Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
Das folgt bereits daraus, dass ausnahmsweise auch die Eigentümer berechtigt sind, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sofern die Einberufung einvernehmlich durch alle Wohnungseigentümer erfolgt (BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 222/10). - LG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 6a T 50/09
Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer gerichtlichen Ermächtigung …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
Ob daneben die Möglichkeit besteht, sich durch das Gericht zur Einberufung einer Versammlung ermächtigen zu lassen (vgl. etwa LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 01.04.2010 - 6a T 50/09), kann dahinstehen. - LG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 13 T 152/15
§ 49a GKG, § 68 GKG
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16
Dabei hat das Gericht die Sanierungskosten auf Euro 20.000,- und den Wert des Verwaltervertrages auf Euro 5.000,- geschätzt (vgl. dazu LG Frankfurt, Beschluss vom 06.01.2016 - 2-13 T 152/15, 2/13 T 152/15). - LG Frankfurt/Main, 31.07.2013 - 13 S 60/13
Einberufung einer Eigentümerversammlung