Rechtsprechung
| EuGH, 24.02.1987 - 304/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EGKSV Art. 33 Abs. 2
- EU-Kommission
Falck / Kommission
ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG NR . 2320/81, ARTIKEL 8 IN DER DURCH DIE ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG NR . 1018/85 GEÄNDERTEN FASSUNG
1 . EGKS - BEIHILFEN FÜR DIE STAHLINDUSTRIE - GENEHMIGUNG DURCH DIE KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN - RECHTZEITIGE NOTIFIZIERUNG DER BEIHILFEVORHABEN - BEGRIFF DES "VORHABENS" - GENEHMIGUNG VON BEIHILFEN, DIE SICH IHRER NATUR NACH VON DEN FRISTGEMÄSS NOTIFIZIERTEN BEIHILFEN ... - EU-Kommission
Falck / Kommission
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften über Beihilfen für die Stahlindustrie; Rechtmäßigkeit einer Genehmigung zusätzlicher Beihilfen für die Stahlindustrie; Finanzielle Umstrukturierung von Privatunternehmen; Notifizierung eines Beihilfevorhabens nach der in der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGKSV Art. 33 Abs. 2
1. EGKS - BEIHILFEN FÜR DIE STAHLINDUSTRIE - GENEHMIGUNG DURCH DIE KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN - RECHTZEITIGE NOTIFIZIERUNG DER BEIHILFEVORHABEN - BEGRIFF DES "VORHABENS" - GENEHMIGUNG VON BEIHILFEN, DIE SICH IHRER NATUR NACH VON DEN FRISTGEMÄSS NOTIFIZIERTEN BEIHILFEN ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1986 - 304/85
- EuGH, 24.02.1987 - 304/85
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1452
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 03.10.1985 - 214/83
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 24.02.1987 - 304/85
16 WIE BEREITS IN DEM URTEIL VOM 3. OKTOBER 1985 IN DER RECHTSSACHE 214/83 ( DEUTSCHLAND/KOMMISSION, SLG. 1985, 3053 ) IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS ES SICH BEI DEN BEIHILFEVORHABEN, DIE DER KOMMISSION BIS ZUM ABLAUF DER IN DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG NR.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88
Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der …
"Die Kommission konnte... keinesfalls die Gewährung staatlicher Beihilfen gestatten, 30 - Wegen einer ähnlichen Situation siehe Urteilvom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck, Slg. 1987, 871,Randnr. 22.I - die nicht zur Erreichung der im EGKS-Vertrag aufgestellten Ziele unerläßlich sind und die zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem gemeinsamen Stahlmarkt führen würden." 33 Desgleichen haben Sie in Ihrem Urteil Falck festgestellt, daß.
- Rechtssache 304/85, a. a. O., Randnr. 27. I -.
In Ihrem Urteil Falck haben Sie außerdem folgendes entschieden:.
- Rechtssache 304/85, a. a. O., Randnr. 27; Hervorhebung von mir.
- EuG, 07.07.1999 - T-89/96
British Steel / Kommission
Denn bei der Beurteilung öffentlicher Beihilfeprogramme habe die Kommission unter anderem die Aufgabe, darauf zu achten, daß solche Programme nicht diskriminierend seien (vgl. hierzu Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 27).Die Kommission führt, unterstützt von Ispat, weiter aus, daß das Diskriminierungsverbot, wie es im Urteil Falck/Kommission konkretisiert worden sei, hier nicht herangezogen werden könne.
Die Frage der Diskriminierung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf dem Gebiet der Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Vertrages ist im Urteil Falck/Kommission geprüft worden.
Allerdings kann - wie die Kommission geltend macht - das Urteil Falck/Kommission nur in solchen Fällen herangezogen werden, in denen der Staat zwischen möglichen Empfängern der Beihilfe eine Auswahl getroffen und dabei öffentliche Wirtschaftsteilnehmer bevorzugt hat.
- EuG, 24.10.1997 - T-239/94
EGKS
In einem solchen Fall würde die Beihilfegewährung nämlich in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise zu Wettbewerbsverzerrungen führen" (vgl. Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 27).Außerdem gehe eine solche Diskriminierung jedenfalls nicht auf die Kommission zurück, sondern auf die Mitgliedstaaten, die die Kommission um Genehmigung der Beihilfen ersucht hätten (vgl. Urteil Falck/Kommission, a. a. O.).
Was sodann die Auswirkung der fraglichen Beihilfen auf den Wettbewerb betrifft, so kann zwar jede Beihilfe ein Unternehmen gegenüber einem anderen begünstigen, doch darf die Kommission Beihilfen nicht genehmigen, die "in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise zu Wettbewerbsverzerrungen" führen (vgl. Urteil Falck/Kommission, a. a. O., Randnr. 27).
- EuG, 25.06.1998 - T-371/94
British Airways u.a. / Kommission
Damit habe die Kommission eine diskriminierende Unterscheidung vorgenommen, die in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise zu Wettbewerbsverzerrungen führe (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 27). - EuG, 24.10.1997 - T-243/94
British Steel / Kommission
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dürfe die Kommission keine Beihilfen genehmigen, deren Gewährung eine offensichtlich diskriminierende Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bewirken könnte, weil in einem solchen Fall die Beihilfegewährung in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871).Die Frage der Diskriminierung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf dem Gebiet der Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Vertrages ist im Urteil Falck/Kommission (…a. a. O.) geprüft worden.
- EuG, 24.10.1997 - T-244/94
Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission
Im Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85 (Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 27) habe der Gerichtshof entschieden, daß "die Kommission, wenn auch jede Maßnahme auf dem Gebiet der Beihilfegewährung ein Unternehmen gegenüber einem anderen begünstigen kann, Beihilfen nicht genehmigen [darf], deren Gewährung eine offensichtlich diskriminierende Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bewirken könnte.Die Frage der Diskriminierung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf dem Gebiet der Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Vertrages ist im Urteil Falck/Kommission (…a. a. O.) geprüft worden.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98
Salzgitter / Kommission
46 und 47.41: - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85 (Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnrn. 16 und 18). - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06
Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen, …
14 und 15), vom 24. Februar 1987, Falck/Kommission (304/85, Slg. 1987, 871, Randnr. 158), vom 7. März 2002, 1talien/Kommission (C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 102), vom 1. April 2004, Kommission/Italien (C-99/02, Slg. 2004, I-3353, Randnr. 19), und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission (C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 110). - EuG, 05.06.2001 - T-6/99
ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission
Die Kommission weist ergänzend darauf hin, dass sie nicht nachträglich das Wesen der betroffenen Beihilfen verändernde Angaben akzeptieren könne (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 16, und die zitierte Rechtsprechung).Dies erkläre, warum sie sich im vorliegenden Fall an die ihr ursprünglich von Deutschland übermittelten Angaben gehalten und die Beihilfen als Investitionsbeihilfen genehmigt habe. - EuG, 07.07.1999 - T-106/96
Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission
Gleichwohl verschaffe jede Beihilfegewährung als solche dem begünstigten Unternehmen einen Vorteil gegenüber den anderen Unternehmen, was die Wettbewerbsverhältnisse immer beeinflusse (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 24). - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
Banks
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-99/92
Terni SpA und Italsider SpA gegen Cassa conguaglio per il settore elettrico. - …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.07.1985 - 4 Ws 303/85, 4 Ws 304/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 464
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1986 - 304/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Acciaierie e Ferriere Lombarde Falck gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften über Beihilfen für die Stahlindustrie
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1986 - 304/85
- EuGH, 24.02.1987 - 304/85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 03.10.1985 - 214/83
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1986 - 304/85
Das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Slg. 1985, 3053) deutet meines Erachtens jedoch darauf hin, daß nicht formalistisch an das Problem herangegangen werden sollte.In der Rechtssache 214/83 (…a. a. O.) hat der Gerichtshof anerkannt, daß es für die Entscheidung der Kommission über die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Beihilfe gewährt werden soll, keine auf der Erfahrung beruhende Regel gibt.
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Rechtsprechung
| AG Wiesloch, 28.02.1991 - F 304/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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