Rechtsprechung
| LG Hamburg, 30.08.2007 - 307 S 43/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Der Vermieter wäre somit gezwungen, vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung Zahlungsklage zu erheben, und könnte erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist die Kündigung wegen Zahlungsverzugs aussprechen (LG Hamburg, Urteil vom 30. August 2007 - 307 S 43/07, juris Rn. 3; LG Berlin, GE 1989, 675 ff.; AG Altena, WuM 1988, 25 [zu § 9 Abs. 2 MHG]; LG München I, WuM 1979, 16 f.). - AG Hamburg-Bergedorf, 04.12.2012 - 409 C 174/12 Nachzahlungsbeträge aus Betriebskostenabrechnungen gehören nicht zur Miete im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (so anders noch Blank in Schmidt-Futterer, 8. Aufl., § 543 BGB Rdnr. 83, Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. XII 123 und z. B. Landgericht Hamburg, 307 S 43/07;… z. B. auch Elzer/Riecke, Mietrechtskommentar 2009, Rdnr. 17 zu § 569 BGB und Rdnr. 18 zu § 543 BGB, siehe auch Langenberg, Betriebskostenrecht, 5. Aufl. Rdnr. G 94).
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