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   LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17   

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LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17 (https://dejure.org/2020,46286)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.12.2020 - 308 O 431/17 (https://dejure.org/2020,46286)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 308 O 431/17 (https://dejure.org/2020,46286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Hey, Pippi Langstrumpf

    § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 102 S 2 UrhG
    Anspruch auf Schadensersatz, Auskunftserteilung und Rechnungslegung wegen Urheberrechtsverletzung an bekanntem Liedtext - Hey, Pippi Langstrumpf

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hey, Pippi Langstrumpf

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 10, 23, 24, 97, 102 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pippi Langstrumpf: Streit ums berühmte Lied beigelegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lindgren-Erben haben Urheberrecht am bekannten Lied "Hey, Pippi Langstrumpf"

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Lindgren-Erben gewinnen im Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Pippi Langstrumpf und das Urheberrecht - Astrid Lindgren-Erben als Rechteinhaber des bekannten Liedes

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Pippi-Langstrumpf-Lied: Aussicht auf finanzielle Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12

    Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Erscheinungsbildes wird dafür in aller Regel nicht genügen (zu all dem: BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 24 ff. (m.w.N.) - "Pippi-Langstrumpf-Kostüm").

    Für die vorliegend maßgebliche Frage, ob im Falle der Bezugnahme auf die urheberrechtlich geschützte Figur der Pippi Langstrumpf von einer abhängigen Bearbeitung i.S.d. § 23 UrhG oder einer unfreien Bearbeitung i.S.d. § 24 UrhG auszugehen ist, gilt danach folgendes: Da der urheberrechtliche Schutz der Figur Pippi Langstrumpf erst durch die für alle Pippi Langstrumpf-Geschichten charakteristische Kombination ihrer äußeren Merkmale, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen entsteht, ist es für eine nach § 23 UrhG unzulässige Übernahme ihres Charakters nicht ausreichend, wenn lediglich in einem neuen Werk ihre äußeren Gestaltungsmerkmale übernommen werden, denn diese genügen für sich genommen nicht, um den Urheberrechtsschutz an der Figur der Pipi Langstrumpf zu begründen und nehmen daher auch nicht isoliert am Schutz der literarischen Figur teil (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 45 - "Pippi Langstrumpf-Kostüm").

    Dadurch werde ein hinreichender innerer Abstand zur Romanvorlage Astrid Lindgrens geschaffen, weil für den Betrachter klar erkennbar sei, dass die abgebildete Person eben nicht Pippi Langstrumpf sei (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 47 - "Pippi Langstrumpf-Kostüm").

    Eine abhängige Bearbeitung einer urheberrechtlich geschützten literarischen Figur liegt nach all dem nur vor, wenn mit der Bezugnahme auf diese Figur auch bereits die Übernahme wesentlicher äußerlicher und charakterlicher eigenpersönlicher Merkmale verbunden ist und daraus für den durchschnittlichen Betrachter folgt, dass auch tatsächlich die vorbekannte literarische Figur abgebildet bzw. beschrieben wird (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 46 - "Pippi Langstrumpf-Kostüm"; BGH, Urt. v. 11.03.1993 - I ZR 263/91; GRUR 1994, 206, 208 - "Alcolix").

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12

    Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Anders als beim Unterlassungsanspruch kann zwar bei Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen die für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist bei wiederholten gleichartigen Verletzungen bereits mit der ersten Verletzungshandlung beginnen (BGH, Urt. v. 06.02.2014 - I ZR 86/12, GRUR 2014, 363, Rn. 42 - "Peter Fechter").

    Die Verwirkung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Schuldner auf Grund eines hinreichend lang andauernden Duldungsverhaltens des Rechtsinhabers darauf vertrauen durfte, dieser werde nicht mehr mit Zahlungsansprüchen wegen solcher Handlungen an ihn herantreten, die er auf Grund des geweckten Duldungsanscheins vorgenommen hat (BGH, Urt. v. 06.02.2014 - I ZR 86/12, GRUR 2014, 363, Rn. 46 - "Peter Fechter").

    So muss der Verletzer spätestens nach einer Abmahnung durch den Verletzten wieder damit rechnen, wegen künftiger Verletzungshandlungen auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urt. v. 06.02.2014 - I ZR 86/12, GRUR 2014, 363, Rn. 49 - "Peter Fechter").

  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16

    Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Denn der unselbständige Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch verjähren, dessen Vorbereitung er dient (BGH, Urt. v. 25.07.2017 - VI ZR 222/16, NJW 2017, 2755, Rn. 8).

    Im Ergebnis überwiegt somit nach dem Willen des Gesetzgebers das Interesse des Schuldners am Eintritt der Verjährung hinsichtlich des Auskunftsanspruchs dasjenige des Gläubigers an der Durchsetzung seines Hauptanspruchs erst nach Eintritt der für den letztgenannten Anspruch bestimmten Verjährung (zu all dem: BGH, Urt. v. 25.07.2017 - VI ZR 222/16, NJW 2017, 2755, Rn. 9 ff.).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Insoweit ist mit Blick darauf, dass für Nutzungshandlungen ab dem 22.12.2002 die InfoSoc-RL (RL 2001/29/EG) zur Anwendung kommt (vgl. dazu Art. 10 InfoSoc-RL), nach Nutzungshandlungen vor und nach diesem Zeitpunkt zu unterscheiden (vgl. zu einer insoweit ähnlichen Fallgestaltung: BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 115/16, GRUR-RS 2020, 12924, Rn. 12 - "Metall auf Metall IV"):.

    bb) Für Nutzungshandlungen ab dem 22.12.2002 kommt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei europarechtskonformer Auslegung des § 24 UrhG unter Berücksichtigung der Regelungen der InfoSoc-RL eine immanente Beschränkung des Veröffentlichungs- und Verwertungsrechts des Urhebers nur noch für Übernahmen fremder Werke in Betracht, die in Ausübung der Kunstfreiheit sowie in geänderter und beim Betrachten nicht wiedererkennbarer Form erfolgen (BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 115/16, GRUR-RS 2020, 12924, Rn. 32 ff. - "Metall auf Metall IV").

  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Dieser Anspruch erfasst auch den Verletzergewinn (BGH, Urt. v. 26.03.2019 - X ZR 109/16, GRUR 2019, 496, Rn. 22 - "Spannungsversorgungseinrichtung"), so dass auch insoweit die begehrten Auskünfte zu erteilen sind.
  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Die Beklagte zu 2) haftet daher insoweit als Mittäterin i.S.d. § 830 Abs. 1 BGB (vgl. insoweit zur Übertragbarkeit der strafrechtlichen Grundsätze zur Täterschaft und Teilnahme: BGH, Urt. v. 05.03.2020 - I ZR 32/19, GRUR 2020, 738, Rn. 42 - "Internet-Radiorecorder").
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Im Vergleich zu der gemäß § 894 S. 1 ZPO vollstreckbaren bloßen Zustimmungserklärung würde den Beklagten hierdurch ein zeitlicher und unter Umständen auch Kosten auslösender Mehraufwand auferlegt (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 16.04.2015 - I ZR 225/12, GRUR 2015, 1189, Rn. 84 - "Goldrapper").
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH, Urt. v. 12.11.2009, GRUR 2010, 616, Rn. 40 - "marions-kochbuch.de").
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Auch im Fall der Übertragung eines umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechts bleibt der Urheber für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Rechtsverletzung neben dem Nutzungsberechtigten aktivlegitimiert, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen (BGH, Urt. v. 17.06.1992 - I ZR 182/90, GRUR 1992, 697, 698 - "ALF").
  • OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03

    Urheberrecht: Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (HansOLG, Urt. v. 03.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599, Ziffer II.2.c.bb.ccc (m.w.N.)).
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

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