Rechtsprechung
| LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Hey, Pippi Langstrumpf
§ 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 102 S 2 UrhG
Anspruch auf Schadensersatz, Auskunftserteilung und Rechnungslegung wegen Urheberrechtsverletzung an bekanntem Liedtext - Hey, Pippi Langstrumpf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Liedtext von "Hey, Pippi Langstrumpf″ eine unfreie Bearbeitung
- lto.de (Kurzinformation)
Pippi Langstrumpf: Streit ums berühmte Lied beigelegt
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Lindgren-Erben gewinnen Streit um Pippi-Langstrumpf-Liedtext - Lindgren-Erben gewinnen Streit um Pippi-Langstrumpf-Liedtext
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Lindgren-Erben haben Urheberrecht am bekannten Lied "Hey, Pippi Langstrumpf"
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Pippi Langstrumpf und das Urheberrecht - Astrid Lindgren-Erben als Rechteinhaber des bekannten Liedes
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Pippi-Langstrumpf-Lied: Aussicht auf finanzielle Beteiligung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
- OLG Hamburg - 5 U 175/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2021, 103
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12
Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Erscheinungsbildes wird dafür in aller Regel nicht genügen (zu all dem: BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 24 ff. (m.w.N.) - "Pippi-Langstrumpf-Kostüm").Rn. 102 Für die vorliegend maßgebliche Frage, ob im Falle der Bezugnahme auf die urheberrechtlich geschützte Figur der Pippi Langstrumpf von einer abhängigen Bearbeitung i.S.d. § 23 UrhG oder einer unfreien Bearbeitung i.S.d. § 24 UrhG auszugehen ist, gilt danach folgendes: Da der urheberrechtliche Schutz der Figur Pippi Langstrumpf erst durch die für alle Pippi Langstrumpf-Geschichten charakteristische Kombination ihrer äußeren Merkmale, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen entsteht, ist es für eine nach § 23 UrhG unzulässige Übernahme ihres Charakters nicht ausreichend, wenn lediglich in einem neuen Werk ihre äußeren Gestaltungsmerkmale übernommen werden, denn diese genügen für sich genommen nicht, um den Urheberrechtsschutz an der Figur der Pipi Langstrumpf zu begründen und nehmen daher auch nicht isoliert am Schutz der literarischen Figur teil (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 45 - "Pippi Langstrumpf-Kostüm").
Dadurch werde ein hinreichender innerer Abstand zur Romanvorlage Astrid Lindgrens geschaffen, weil für den Betrachter klar erkennbar sei, dass die abgebildete Person eben nicht Pippi Langstrumpf sei (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 47 - "Pippi Langstrumpf-Kostüm").
Rn. 103 Eine abhängige Bearbeitung einer urheberrechtlich geschützten literarischen Figur liegt nach all dem nur vor, wenn mit der Bezugnahme auf diese Figur auch bereits die Übernahme wesentlicher äußerlicher und charakterlicher eigenpersönlicher Merkmale verbunden ist und daraus für den durchschnittlichen Betrachter folgt, dass auch tatsächlich die vorbekannte literarische Figur abgebildet bzw. beschrieben wird (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258, Rn. 46 - "Pippi Langstrumpf-Kostüm";… BGH, Urt. v. 11.03.1993 - I ZR 263/91; GRUR 1994, 206, 208 - "Alcolix").
- BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12
Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Rn. 187 Anders als beim Unterlassungsanspruch kann zwar bei Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen die für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist bei wiederholten gleichartigen Verletzungen bereits mit der ersten Verletzungshandlung beginnen (BGH, Urt. v. 06.02.2014 - I ZR 86/12, GRUR 2014, 363, Rn. 42 - "Peter Fechter").Die Verwirkung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Schuldner auf Grund eines hinreichend lang andauernden Duldungsverhaltens des Rechtsinhabers darauf vertrauen durfte, dieser werde nicht mehr mit Zahlungsansprüchen wegen solcher Handlungen an ihn herantreten, die er auf Grund des geweckten Duldungsanscheins vorgenommen hat (BGH, Urt. v. 06.02.2014 - I ZR 86/12, GRUR 2014, 363, Rn. 46 - "Peter Fechter").
So muss der Verletzer spätestens nach einer Abmahnung durch den Verletzten wieder damit rechnen, wegen künftiger Verletzungshandlungen auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urt. v. 06.02.2014 - I ZR 86/12, GRUR 2014, 363, Rn. 49 - "Peter Fechter").
- BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16
Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Denn der unselbständige Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch verjähren, dessen Vorbereitung er dient (BGH, Urt. v. 25.07.2017 - VI ZR 222/16, NJW 2017, 2755, Rn. 8).Im Ergebnis überwiegt somit nach dem Willen des Gesetzgebers das Interesse des Schuldners am Eintritt der Verjährung hinsichtlich des Auskunftsanspruchs dasjenige des Gläubigers an der Durchsetzung seines Hauptanspruchs erst nach Eintritt der für den letztgenannten Anspruch bestimmten Verjährung (zu all dem: BGH, Urt. v. 25.07.2017 - VI ZR 222/16, NJW 2017, 2755, Rn. 9 ff.).
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16
Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Rn. 99 Insoweit ist mit Blick darauf, dass für Nutzungshandlungen ab dem 22.12.2002 die InfoSoc-RL (RL 2001/29/EG) zur Anwendung kommt (vgl. dazu Art. 10 InfoSoc-RL), nach Nutzungshandlungen vor und nach diesem Zeitpunkt zu unterscheiden (vgl. zu einer insoweit ähnlichen Fallgestaltung: BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 115/16, GRUR-RS 2020, 12924, Rn. 12 - "Metall auf Metall IV"):.Rn. 139 bb) Für Nutzungshandlungen ab dem 22.12.2002 kommt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei europarechtskonformer Auslegung des § 24 UrhG unter Berücksichtigung der Regelungen der InfoSoc-RL eine immanente Beschränkung des Veröffentlichungs- und Verwertungsrechts des Urhebers nur noch für Übernahmen fremder Werke in Betracht, die in Ausübung der Kunstfreiheit sowie in geänderter und beim Betrachten nicht wiedererkennbarer Form erfolgen (BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 115/16, GRUR-RS 2020, 12924, Rn. 32 ff. - "Metall auf Metall IV").
- BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13
Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung …
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 15.01.2015 - I ZR 148/13, GRUR 2015, 780, Rn. 42 (m.w.N.) - "Motorradteile") ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Umstandsmoment). - BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07
marions-kochbuch.de
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH, Urt. v. 12.11.2009, GRUR 2010, 616, Rn. 40 - "marions-kochbuch.de"). - BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11
Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Rn. 166 Soweit es in dem oben beschriebenen Umfang bereits zu rechtswidrigen Verletzungshandlungen gekommen ist, wird die Wiederholungsgefahr im Sinne des § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG vermutet (zur Vermutungswirkung der rechtswidrigen Erstbegehung: BGH, Urt. v. 27.11.2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 627, Rn. 39 - "Videospiel-Konsolen II"). - BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12
Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen …
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Im Vergleich zu der gemäß § 894 S. 1 ZPO vollstreckbaren bloßen Zustimmungserklärung würde den Beklagten hierdurch ein zeitlicher und unter Umständen auch Kosten auslösender Mehraufwand auferlegt (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 16.04.2015 - I ZR 225/12, GRUR 2015, 1189, Rn. 84 - "Goldrapper"). - BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19
Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer …
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Die Beklagte zu 2) haftet daher insoweit als Mittäterin i.S.d. § 830 Abs. 1 BGB (vgl. insoweit zur Übertragbarkeit der strafrechtlichen Grundsätze zur Täterschaft und Teilnahme: BGH, Urt. v. 05.03.2020 - I ZR 32/19, GRUR 2020, 738, Rn. 42 - "Internet-Radiorecorder"). - BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16
Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des …
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Dieser Anspruch erfasst auch den Verletzergewinn (BGH, Urt. v. 26.03.2019 - X ZR 109/16, GRUR 2019, 496, Rn. 22 - "Spannungsversorgungseinrichtung"), so dass auch insoweit die begehrten Auskünfte zu erteilen sind. - BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09
Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
- OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
Urheberrecht: Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs
- BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15
auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: …
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91
Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix
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