Rechtsprechung
| LG Hamburg, 22.10.2010 - 308 O 78/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 16, 17, 97 Abs. 1, 14 UrhG
Vertragliches Änderungsrecht; Grenzen der freien Benutzung; Grenzen des Bearbeitungsrechts eines Verlags; Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes - stefan-niggemeier.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Auszüge)
§§ 14, 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG
Verlag darf nicht ohne Zustimmung des Autors dessen Beitrag verändern - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzung durch Presse bei Abdruck einer bearbeiteten Reportage
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Grenzen des Redigierens von Autorenbeiträgen
- ecovis.com (Kurzinformation)
Grenzen des redaktionellen Bearbeitungsrechts
Besprechungen u.ä. (3)
- stefan-niggemeier.de (Entscheidungsbesprechung)
Gericht erklärt "Geo”: Autoren haben Rechte
- magda.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Handschrift des Reporters - Gibt es ein Recht auf den eigenen Stil?
- freischreiber.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Christian Jungblut: "Was dem einen seine Eule, ist dem anderen seine Nachtigall"
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 460
- ZUM 2011, 264
- afp 2010, 610
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/69
Bühnenauffassung
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2010 - 308 O 78/10
In keinem Fall darf dadurch der Sinn oder die Tendenz des Werkes berührt werden (BGHZ 55, 1, 4 - Maske in Blau). - BGH, 08.07.1960 - I ZR 36/59
Drogistenlexikon
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2010 - 308 O 78/10
Mängel der literarischen Güte eines Werkes kann der Verleger grundsätzlich nicht rügen (BGH, GRUR 1960, 642 Drogistenlexikon).
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …
Rn. 46 Richtig ist, dass bei mehreren möglichen Deutungen für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr als ausreichend erachtet werden kann, wenn eine Klarstellung der Äußerung gegenüber dem von ihr Betroffenen erfolgt (LG Hamburg, AfP 2010, 610)).
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