Rechtsprechung
LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Irreführende Werbung eines Vergleichsportals mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch der Werbung mit einer "NIRGENDWO GÜNSTIGER GARANTIE" zur Förderung der Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers für die Bewerbung von Kfz-Versicherungsvergleichen wegen Irreführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Welche Erwartungen weckt Check24 an die Nirgendwo Günstiger Garantie?
- lhr-law.de (Kurzinformation)
HUK Coburg erstreitet Löschung aus Vergleichsportal Check24
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung eines Vergleichsportals mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung des Vergleichsportals check24 mit "Nirgendwo Günstiger Garantie" im Bereich Kfz-Versicherungen wenn es günstigere Angebote gibt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung "Nirgendwo Günstiger Garantie" irreführend
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
HUK-COBURG contra Check24
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Check24-Werbung "Nirgendwo Günstiger Garantie" ist irreführend
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Nirgendwo günstiger? Urteil zu ungünstigen Werbeaussagen bei Preisvergleichen
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Vergleichsportale zwischen irreführender Werbung und zulässiger Versicherungsvermittlung
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
- OLG Köln, 12.04.2019 - 6 U 191/18
Papierfundstellen
- K&R 2019, 65
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.04.2019 - 6 U 191/18
Wettbewerbswidrigkeit der Angaben zu Versicherungen eines bestimmten Anbieters in …
Die Beklagte wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 18.09.2018 - 31 O 376/17 - verurteilt, 1. es unter Androhung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsstrafe bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, zur Förderung der Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers.