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   LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08   

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https://dejure.org/2009,8353
LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
LG Köln, Entscheidung vom 09.07.2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bewerbung eines Online-Glücksspielangebots einer juristischen Person nach dem Recht von Gibraltar in deutscher Sprache; Rechtliche Ausgestaltung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ...

  • kanzlei.biz

    Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

  • kanzlei.biz

    Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 GlüStV; § 2 Abs. 1 GlüStV AG (NRW) ; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG
    Das Verbot für Glücksspielwerbung im Internet ist verfassungsgemäß

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verbot von Online-Glücksspielen durch Glücksspielstaatsvertrag gerechtfertigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundrecht der Berufsfreiheit steht Verbot von Online-Glücksspielen nicht entgegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Köln, ZfWG 2009, 311).
  • LG Köln, 22.10.2009 - 31 O 552/08

    Hinweis eines Glücksspielanbieters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur

    (vgl. BVerfG, Urteil v. 28.03.2006, Az: 1 BvR 1054/01, Rn 139; BVerfG, Beschluss v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot in der Rechtssache C- 42/07 "Liga Portuguesa", Rn. 266 ff.; LG Köln, Urteil v. 09.07.2009, Az. 31 O 599/08) Bestätigt wird das Ziel der Suchtprävention durch die weiteren im GlüStV geregelten Beschränkungen (vgl. §§ 4 Abs. 3, 5 - 11 und 21 GlüStV) und die in § 1 GlüStV normierten Zielsetzungen.

    Es kommt alleine auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glückspielrechts an (BVerfG, Beschluss v. 20.03.2009, Az. 1 BvR 2410/08, Rn. 17; LG Köln, Urteil v. 09.07.2009, Az.: 31 O 599/08 m.w.N.) Der EuGH hat wiederholt die Systematik und Kohärenz nur bezüglich einer einzelnen Regelung überprüft.

  • OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09

    Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des

    Wie das Landgericht bereits ausgeführt hat (und entsprechend etwa das OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, a.a.O., Seite 64; LG Köln, Urt. vom 9. Juli 2009, 31 O 599/08, S. 22; LG Hannover, Urt. vom 28. Januar 2009, 21 O 105/08, S. 9), ist aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht für unterschiedliche Glücks- und Geldspiele unterschiedliche Wege der Regulierung festgelegt werden können, solange nur der Zweck der Eindämmung der Spielsucht und der Prävention vor der Spielsucht beachtet wird.
  • LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09

    Angebot von Glücksspielen im Internet bei nachempfundenen typischen

    Urteil Az. 31 O 599/08.

    Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffern 1., 3. und 4. gegen Sicherheitsleistung ∗ http://openjur.de/u/141094.html (= openJur 2011, 69088).

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