Rechtsprechung
| VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25 A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29a AsylVfG 1992, § 29b AsylVfG 1992, § 77 Abs 5 AsylVfG 1992
- Informationsverbund Asyl und Migration
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VG Berlin, 11.03.2025 - 31 L 473.24
Georgien: Erhebliche Zweifel an Einstufung als sicherer Herkunftsstaat
Auszug aus VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Bestimmung Georgiens zum sicheren Herkunftsstaat mit Unionsrecht vereinbar ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 11. März 2025 - VG 31 L 473/24 A -).Rn. 7 Soweit die qualifizierte Ablehnung als offensichtlich unbegründet in Ziffer 1. und 3. des Bescheides (also den internationalen Schutz betreffend) heute auf § 29b Abs. 3 AsylG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz (BGBl. 2026 I Nr. 19 vom 26.01.2026) gestützt werden könnte, bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides; denn die Kammer hält es für ernstlich zweifelhaft, dass die Bestimmung Georgiens zum sicheren Herkunftsstaat mit Unionsrecht vereinbar ist (vgl. ausführlich bereits VG Berlin, Beschluss vom 11. März 2025 - VG 31 L 473/24 A -, juris Rn. 19;… Beschluss vom 17. September 2025 - VG 38 L 324/25 A - juris Rn. 18 ff.; ebenso: VG Lüneburg…, Beschluss vom 3. April 2025 - 2 B 62/25 -, juris Rn. 14; VG Leipzig…, Beschluss vom 16. Mai 2025 - 4 L 406/25.A -, juris Rn. 25 ff.; VG Dresden…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 L 592/25.A -, juris Rn. 23 ff.; VG Chemnitz…, Beschluss vom 6. Juni 2025 - 1 L 265/25.A -, juris Rn. 18; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Juli 2025 - A 18 K 4138/25 -, juris Rn. 25).
Es spricht alles dafür, im Hauptsacheverfahren auch die neuen Normen des § 29b Abs. 3 AsylG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs unangewendet zu lassen (vgl. im Hinblick auf Georgien und § 29a AsylG a.F.: VG Berlin…, Urteil vom 6. Oktober 2025 - VG 38 K 57/25 A-, juris Rn. 42 ff. sowie Beschluss vom 11. März 2025 - VG 31 L 473/24 A -, juris Rn. 19).
- BVerfG, 06.10.2025 - 2 BvR 755/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der …
Auszug aus VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25
Wenn unter Beachtung der sich aus dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des EuGH ergebenden Maßstäbe von der Unionsrechtswidrigkeit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat auszugehen ist, muss die zugrundeliegende Norm im Rahmen der Prüfung, ob internationaler Schutz im unionsrechtlichen Sinne zu gewähren ist, unangewendet bleiben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Oktober 2025 - 2 BvR 755/25 -, juris Rn. 23); es ergibt sich aber darüber hinaus die Konsequenz, dass der Asylantrag in seiner Gesamtheit nicht als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden darf.Wenn unter Beachtung der sich aus dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des EuGH ergebenden Maßstäbe von der Unionsrechtswidrigkeit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat auszugehen ist, muss die zugrundeliegende Norm im Rahmen der Prüfung, ob internationaler Schutz im unionsrechtlichen Sinne zu gewähren ist, unangewendet bleiben (siehe oben); es ergibt sich aber darüber hinaus die Konsequenz, dass der Asylantrag in seiner Gesamtheit nicht als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden darf (vgl. zu § 29a AsylG a.F. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Oktober 2025 - 2 BvR 755/25 -, juris Rn. 23); denn eine teilweise Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet kommt nicht in Betracht.
- VG Berlin, 16.04.2024 - 31 L 670.23
Bestimmung der Republik Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Auszug aus VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25
Dies ist nur dann gegeben, wenn der Vortrag des Antragstellers nicht an zu prüfende Tatbestandsvoraussetzungen der Gewährung internationalen Schutzes anknüpft und sein Schutzgesuch bereits aus diesem Grund aussichtslos ist; eine materielle Evidenzprüfung des offensichtlichen Nichtvorliegens vorgetragener Umstände erfolgt bei dieser Fallgruppe hingegen nicht (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. dazu etwa Beschluss der Kammer vom 16. April 2024 - VG 31 L 670/23 A -, juris Rn. 60).
- VG Karlsruhe, 17.07.2025 - A 18 K 4138/25
Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat; rein private oder kriminelle …
Auszug aus VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25
Rn. 7 Soweit die qualifizierte Ablehnung als offensichtlich unbegründet in Ziffer 1. und 3. des Bescheides (also den internationalen Schutz betreffend) heute auf § 29b Abs. 3 AsylG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz (BGBl. 2026 I Nr. 19 vom 26.01.2026) gestützt werden könnte, bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides; denn die Kammer hält es für ernstlich zweifelhaft, dass die Bestimmung Georgiens zum sicheren Herkunftsstaat mit Unionsrecht vereinbar ist (vgl. ausführlich bereits VG Berlin…, Beschluss vom 11. März 2025 - VG 31 L 473/24 A -, juris Rn. 19;… Beschluss vom 17. September 2025 - VG 38 L 324/25 A - juris Rn. 18 ff.; ebenso: VG Lüneburg…, Beschluss vom 3. April 2025 - 2 B 62/25 -, juris Rn. 14; VG Leipzig…, Beschluss vom 16. Mai 2025 - 4 L 406/25.A -, juris Rn. 25 ff.; VG Dresden…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 L 592/25.A -, juris Rn. 23 ff.; VG Chemnitz…, Beschluss vom 6. Juni 2025 - 1 L 265/25.A -, juris Rn. 18; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Juli 2025 - A 18 K 4138/25 -, juris Rn. 25). - VG Berlin, 17.09.2025 - 38 L 324.25
Bestimmung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat; Gefährdung von LGBT-Personen; …
Auszug aus VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25
Rn. 7 Soweit die qualifizierte Ablehnung als offensichtlich unbegründet in Ziffer 1. und 3. des Bescheides (also den internationalen Schutz betreffend) heute auf § 29b Abs. 3 AsylG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz (BGBl. 2026 I Nr. 19 vom 26.01.2026) gestützt werden könnte, bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides; denn die Kammer hält es für ernstlich zweifelhaft, dass die Bestimmung Georgiens zum sicheren Herkunftsstaat mit Unionsrecht vereinbar ist (vgl. ausführlich bereits VG Berlin…, Beschluss vom 11. März 2025 - VG 31 L 473/24 A -, juris Rn. 19; Beschluss vom 17. September 2025 - VG 38 L 324/25 A - juris Rn. 18 ff.; ebenso: VG Lüneburg…, Beschluss vom 3. April 2025 - 2 B 62/25 -, juris Rn. 14; VG Leipzig…, Beschluss vom 16. Mai 2025 - 4 L 406/25.A -, juris Rn. 25 ff.; VG Dresden…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 7 L 592/25.A -, juris Rn. 23 ff.; VG Chemnitz…, Beschluss vom 6. Juni 2025 - 1 L 265/25.A -, juris Rn. 18; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Juli 2025 - A 18 K 4138/25 -, juris Rn. 25). - VG Berlin, 06.10.2025 - 38 K 57.25
Auszug aus VG Berlin, 25.02.2026 - 31 L 481.25
Es spricht alles dafür, im Hauptsacheverfahren auch die neuen Normen des § 29b Abs. 3 AsylG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs unangewendet zu lassen (vgl. im Hinblick auf Georgien und § 29a AsylG a.F.: VG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2025 - VG 38 K 57/25 A-, juris Rn. 42 ff. …sowie Beschluss vom 11. März 2025 - VG 31 L 473/24 A -, juris Rn. 19).
- VG Lüneburg, 19.05.2026 - 2 A 514/25
Vorlagebeschluss; Aussetzung des Verfahrens; Georgien; sicherer Herkunfsstaat; …
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einschließlich der der Kammer wurde in der Folge die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat nahezu einhellig für unvereinbar mit Unionsrecht gehalten (Beschl. der Kammer v. 3.4.2025 - 2 B 62/25 - im Anschluss an VG Berlin, Beschl. v. 11.3.2025 - 31 L 473/24 A -, VG Berlin, Beschl. v. 25.2.2026 - 31 L 481/25 A -, juris Rn. 7;… VG Leipzig, Beschl. v. 16.5.2025 - 4 L 406/25.A -, juris Rn. 25 ff., Urt. v. 7.8.2025 - 4 K 1783/25.A -, juris Rn. 76 ff.;… VG Dresden, Beschl. v. 5.6.2025 - 7 L 592/25.A -, juris Rn. 23 ff.;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.11.2025 - A 18 K 4074/25 -, juris Rn. 34 ff.;… VG Osnabrück, Beschl. v. 9.4.2026 - 7 B 39/26 -, juris Rn. 36 ff.). - VG Düsseldorf, 22.05.2026 - 30 L 322/26 Rn. 24 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 2026 - 31 L 481/25 A -, juris Rn. 8.
- VG Stuttgart, 27.03.2026 - 16 K 3655/26
Ausbildungsduldung; Ausbildung zur Pflegefachfrau; Aufnahme der Ausbildung nach …
Für die auf Grundlage des am 01.02.2026 in Kraft getretenen § 29b AsylG durch die Bundesregierung im Wege der Verordnung erfolgte Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat dürfte aller Voraussicht nach nichts anderes geltend (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25.02.2026 - 31 L 481/25 A -, juris Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".