Rechtsprechung
| LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
- OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens …
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Rn. 5 In der Folgezeit hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung der Kläger gegen die Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 mit Urteil vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - mit der Begründung zurückgewiesen, das Angebot und die Bewerbung von Sportwetten verstoße gegen § 284 StGB in Verbindung mit § 1 SportwettenG NW.Rn. 14 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären,.
Rn. 15 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - einstweilen, notfalls gegen Sicherheitsleistung, einzustellen.
- LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen …
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Rn. 3 Auf die Klage der Beklagten ist den Klägern mit Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt worden, in der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Glücksspiele und/oder Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis anzubieten und/ oder zu bewerben.Rn. 14 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären,.
Rn. 15 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - einstweilen, notfalls gegen Sicherheitsleistung, einzustellen.
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Entsprechendes gilt nach Sinn und Zweck des § 79 BVerfGG, wenn die in Rede stehende Entscheidung auf der Auslegung einer vom BVerfG für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Norm beruht (vgl. BVerfGE 115, 51, 65 f.).§ 79 BVerfGG ist insoweit der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass eine Entscheidung des BVerfG grundsätzlich keine Auswirkungen auf unanfechtbar gewordene fehlerhafte Entscheidungen der öffentlichen Gewalt haben soll, dass aber für die Zukunft die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidungen ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 115, 51, 62 f.; 20, 230, 236;… Lechner/Zuck, 5. Auflage, § 79 BVerfGG Rn. 3).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 13/06 - (GRUR 2008, 438 ff. - "ODDSET") entschieden, dass die private Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten vor dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 nicht wegen Verstoßes gegen § 284 StGB als unlautere Wettbewerbshandlungen zu bewerten sei.Ein geltend gemachter wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch besteht bei einer Änderung der Rechtslage nur, wenn das beanstandete Verhalten nicht nur nach dem damals gültigen Recht, sondern auch nach dem im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung gültigen Recht wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH GRUR 2008, 438, 439/441 - "ODDSET").
- BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Der BGH hat es in seiner Entscheidung vom 09.07.1998 - IX ZR 272/96 (NJW 1998, 2972) unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO zwar zugelassen, dass der Beklagte des Erkenntnisverfahrens die Einrede der Verjährung (die in prozessual relevanter Weise noch im Revisionsverfahren hätte erhoben werden können) erstmals im Rahmen der dem Revisionsverfahren nachfolgenden Vollstreckungsabwehrklage erhoben hat. - BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
§ 79 BVerfGG ist insoweit der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass eine Entscheidung des BVerfG grundsätzlich keine Auswirkungen auf unanfechtbar gewordene fehlerhafte Entscheidungen der öffentlichen Gewalt haben soll, dass aber für die Zukunft die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidungen ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 115, 51, 62 f.; 20, 230, 236;… Lechner/Zuck, 5. Auflage, § 79 BVerfGG Rn. 3). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Rn. 4 Nach Verkündung des - von den Klägern nachfolgend mit der Berufung angefochtenen - Urteils des Landgerichts Köln hat das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde mit Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - (GRUR 2006, 688 ff. - "Oddset") ein im bayerischen Staatslotteriegesetz geregeltes staatliches Monopol für Sportwetten für unvereinbar mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit erklärt. - BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Rn. 7 Nach Verkündung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Köln hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - (NVwZ 2008, 301 ff.) seine Rechtsprechung in einem weiteren Verfassungsbeschwerdeverfahren dahin ergänzt, dass jedenfalls bis zu seinem Urteil vom 28.03.2006 eine ordnungsbehördliche Untersagungsverfügung nicht auf einen Verstoß gegen die verfassungswidrigen Vorschriften über das staatliche Wettmonopol in Verbindung mit dem mit jenen Regelungen zusammen wirkenden Repressivverbot nach § 284 StGB gestützt werden dürfe. - BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 13/06 - (GRUR 2008, 438 ff. - "ODDSET") entschieden, dass die private Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten vor dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 nicht wegen Verstoßes gegen § 284 StGB als unlautere Wettbewerbshandlungen zu bewerten sei. - BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Sportwettenvermittlung
Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht sodann mit Beschluss vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - (WM 2006, 1646 f.) entschieden, dass die im vorgenannten Urteil vorgenommene Beurteilung auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen wegen der dort vergleichbaren damaligen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols gleichermaßen zutreffe. - BGH, 13.03.2008 - I ZR 156/07
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
- OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08
Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung
4.) Ohne Erfolg berufen sich die Schuldner auch auf ihr Vorbringen in der Sache 31 O 209/08 LG Köln = 6 U 181/08 OLG Köln, in der sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage Einwände gegen den Titel geltendgemacht haben. - OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
Rechtsfolgen der Verfassungswidrigerklärung einer Norm durch das …
1.) Die Berufung der Kläger gegen das am 11.9.2009 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 209/08 - wird zurückgewiesen. - LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
Verstoß eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen Gemeinschaftsrecht bei …
Zur Begründung wird auf das am heutigen Tag gegen die hiesigen Schuldner und dortigen Kläger ergangene Urteil der Kammer - 31 O 209/08 - Bezug genommen, in dem die Kammer ausgeführt hat:.
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