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VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 31-IV-04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Dresden, 16.02.2004 - 13 S 227/03
- VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 31-IV-04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 70-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 31-IV-04
Insbesondere muss sie den Lebenssachverhalt, aus dem sie die Verletzung von Grundrechten ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben, und es muss eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 70-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von …
Welche gerichtlichen Erwägungen für die Verwerfung der Revision des Beschwerdeführers tragend waren, kann von dem Verfassungsgerichtshof ohne Kenntnis der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft indes nicht vollständig beurteilt werden; der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 - juris; Beschluss vom 7. April 2005, BVerfGK 5, 170 [171]). - VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
Der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar; es ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, von der Beschwerdebegründung offen gelassene Sachverhaltslücken durch beigezogene Akten selbst zu schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04).