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VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 38-IV-08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 42-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 38-IV-08
Dafür ist es u. a. erforderlich, die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. November 2006 - Vf. 42-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von …
Welche gerichtlichen Erwägungen für die Verwerfung der Revision des Beschwerdeführers tragend waren, kann von dem Verfassungsgerichtshof ohne Kenntnis der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft indes nicht vollständig beurteilt werden; der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 - juris; Beschluss vom 7. April 2005, BVerfGK 5, 170 [171]). - VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
Der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar; es ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, von der Beschwerdebegründung offen gelassene Sachverhaltslücken durch beigezogene Akten selbst zu schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04).