Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 31.08.2021 - 32 C 6169/20 (88)) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 675u BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675l Abs 1 BGB, § 675v Abs 3 BGB
- IWW
§ 675u BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 675l Abs. 1 BGB, § 675v Abs. 3 BGB
Verlust der EC-Karte
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung der Bank bei Diebstahl der EC-Karte
- Betriebs-Berater
AG Frankfurt a. M.:: Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein
- RA Kotz
Wiedergutschriften von Barauszahlungen: Bankkartendiebstahl mit PIN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Verlust einer Debitkarte - Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Telefonische Kartensperre 30 Minuten nach Bemerken des Verlusts kann zu spät sein - dann kein Anspruch gegen Bank auf Erstattung von unbefugten Verfügungen
- lto.de (Kurzinformation)
Verlust von EC-Karte: Kartensperrung muss sofort erfolgen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein - Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
EC-Karte weg! - Gericht wertet eine Verlustmeldung nach 30 Minuten als "Sorgfaltspflichtverletzung" der Bankkundin
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten ist verspätet
- wbs.legal (Kurzinformation)
Kartensperrung - Verlust der EC-Karte muss sofort gemeldet werden
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 129
- WM 2022, 182
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10
Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 31.08.2021 - 32 C 6169/20
Wie die Beklagte zutreffend geltend macht, spricht auf dieser Tatsachengrundlage ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Klägerin pflichtwidrig entgegen Ziffer 6.3 der zwischen den Parteien vereinbarten AGB und § 6751 Abs. 1 S. 1 BGB die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2011, Az. XI ZR 73/10 = MDR 2012, 239).
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