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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.2016 - I-32 SA 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13169
OLG Hamm, 04.05.2016 - I-32 SA 16/16 (https://dejure.org/2016,13169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2016 - I-32 SA 16/16 (https://dejure.org/2016,13169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - I-32 SA 16/16 (https://dejure.org/2016,13169)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Streitwert einer sog. Attributsklage

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 I Nr. 6, 281; ZPO § 36 I Nr. 6, 281
    Gerichtsstandbestimmung; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; Streitwertfestsetzung; Vollstreckungsaussichten; Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 I Nr. 6, 281 ; ZPO § 36 I Nr. 6, 281
    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderung auf einer unerlaubten Handlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Streitwert einer sog. Attributsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwertbemessung für bestimmte Feststellungsklage im Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderung auf einer unerlaubten Handlung

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2429
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16
    Zum Streitwert trägt sie unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 22.01.2006 - IX ZR 235/08) vor, dass wegen der geringen Aussichten, den Beklagten später erfolgreich in Anspruch zu nehmen, ein Abschlag von 75 % des Nennwerts der Forderung berechtigt sei, weshalb der Streitwert auf 6.944,05 EUR veranschlagt werde.

    Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 22.01.2009 - IX ZR 235/08) weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Mehrzahl der insolventen Verbraucher dann, wenn ein Vollstreckungstitel von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Vollstreckung gegen den Schuldner nicht möglich sein werde, weshalb das wirtschaftliche Interesse an der Feststellung des Anspruchsgrundes als auf unerlaubter Handlung beruhend nicht allzu hoch sei.

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 9 W 47/11

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, dass eine verjährte Forderung aus …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16
    Rn. 17 Ein solcher Rahmen ist auch der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen: Soweit das Amtsgericht J ferner eine Entscheidung des OLG Hamm zitiert, in der dieses den Streitwert mangels Ausführungen der Parteien zu den Vollstreckungsaussichten auf 50 % des Nennwerts festgesetzt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 17.01.2012 - 9 W 47/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 13), kann auch deren Inhalt den Willkürvorwurf nicht begründen, da das Landgericht I vertretbare tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Vollstreckungsaussichten gewählt hat.
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 32 Sa 62/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Streitwert, Schmerzensgeld, Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16
    Ein solcher Ausnahmefall wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn ein Gericht den Sachverhalt oder den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst (vgl. zum Ganzen nur: Senat, Beschl. v. 24.07.2012 - 32 SA 62/12 - zitiert nach NRWE, dort Tz. 24-27 m.w.N.;… Zöller/Greger, 31. Aufl., 2016, § 281 ZPO Rn 17;… Musielak/Voit, 13. Aufl., 2016, § 281 ZPO Rn. 17).
  • OLG Rostock, 14.01.2011 - 10 WF 4/11
    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16
    Das OLG Rostock (OLG Rostock, Beschl. v. 14.01.2011 - 10 WF 4/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 18) vertritt die Auffassung, dass der Streitwert ohne Abschlag in Höhe des vollen Werts der festzustellenden Forderung festzusetzen sei, hat jedoch dennoch eine Verweisung, die auf einer Streitwertfestsetzung in Höhe von "maximal 5 % der Hauptforderung" beruht, für bindend gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO erachtet.
  • LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15

    Barabhebung, Geldautomat, Kreditkarte, Garantiefunktion

    Rn. 46 Streitwert in der Berufungsinstanz: 3.288,52 EUR (80 % von 4.110,65 EUR; es ist lediglich ein Abschlag in dieser Höhe wegen der Feststellungsklage geboten; entscheidend kommt es auf die Vollstreckungsaussichten anhand der voraussichtlichen wirtschaftlichen Lage des Beklagten auch für die Zeit nach der Restschuldbefreiung an, die hier als günstig zu beurteilen sind, da der Beklagte Einkünfte aus unselbständiger Berufstätigkeit erzielt, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2016 - I-32 SA 16/16, juris).
  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 135/22

    Vorenthalten von Arbeitsentgelten; Einzugsstelle; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Wenn die Vollstreckungsaussichten anhand der voraussichtlichen wirtschaftlichen Lage des Schuldners auch für die Zeit nach der Restschuldbefreiung nicht als günstig anzusehen sind, können deutliche Abschläge vom Nominalwert der Forderung gerechtfertigt sein (OLG Hamm Beschl. v. 4.5.2016 - 32 SA 16/16, ZInsO 2016, 2222 Ls. und juris Rn. 10 ff. m. w. N.).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 7 U 35/13

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer Forderung auf einer …

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und weiten Teilen der Obergerichte (BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/09; OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2007 - 7 W 38/07; OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2008 - 9 U 107/07; OLG Rostock, Urteil vom 19.02.2007 - 3 U 65/06; OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2016 - 32 SA 16/16; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 30.04.2008 - 8 U 192/07 - so auch in der Literatur z.B.: Depré in Heidelberger Kommentar zur InsO, 8. Aufl., § 182 Rn. 1;… Pape/Schaltke in Kübler/ Prütting/ Bork, InsO, § 184 Rn. 113;… Sinz in Uhlenbruck, InsO 14. Aufl., § 182 Rn. 5) geht demgegenüber der Senat davon aus, dass sich der Streitwert nicht nach dem Nennwert der Forderung bemisst.
  • AG Köln, 13.02.2018 - 73 IN 113/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfahren über den Antrag auf Versagung …

    In beiden Fällen kann gemäß § 33 Abs. 1, § 28 Abs. 3, § 23 Abs. 3 S. 2 RVG der Wert von 5.000 EUR herangezogen werden, wenn genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des jeweiligen Auftraggebers fehlen (vgl. BGH, Beschl. v. 8.2.2007 - IX ZB 266/05, BeckRS 2007, 03803: 4.000 EUR gemäß § 23 Abs. 3 S. 2 RVG a.F.), soweit nicht die verbleibende Forderung des Versagungsantragstellers bzw. die verbleibende Gesamtverschuldung noch darunter liegen (so insgesamt Siebert, Anm. zu OLG Hamm, Beschl. v. 04.05.2016 - 32 SA 16/16, VIA 2016, 69).
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