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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2016 - I-32 SA 55/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37980
OLG Hamm, 26.09.2016 - I-32 SA 55/16 (https://dejure.org/2016,37980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2016 - I-32 SA 55/16 (https://dejure.org/2016,37980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2016 - I-32 SA 55/16 (https://dejure.org/2016,37980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 37, 281
    Gerichtsstandbestimmung; Antragsrecht; Bindungswirkung; Aufhebung des Verweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 37, 281
    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung eines Erfüllungsorts übersehen: Verweisungsbeschluss bindend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; Bindungswirkung einer Verweisung bei formularmäßiger Vereinbarung eines Erfüllungsortes; Aufhebung des Verweisungsbeschlusses nach Ablehnung der Übernahme

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Das kann der Fall sein, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9, m.w.N.).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch Beschlüsse, in denen die örtliche Zuständigkeit ersichtlich fehlerhaft nur unter einer zuständigkeitsbegründenden Norm geprüft und in denen andere tatsächlich zuständigkeitsbegründende Normen nicht erörtert worden sind, als bindend angesehen (z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660, beck-online; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, BeckRS 2011, 19094, beck-online).

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Dafür reicht es nicht, dass ein Verweisungsbeschluss von einer "überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht (BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02, juris Rn. 8 und 10; BGH…, Beschluss vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03, juris Rn. 1).

    Sofern es in Ausnutzung der Bindungswirkung zu einer missbräuchlichen Anwendung von Verfahrensvorschriften kommt, muss diese im Einzelfall festgestellt werden (BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02, juris Rn. 10).

  • OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15

    Zuständigkeitssystem bei Verweisungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht deshalb, weil ein Rechtsirrtum vom Ausgangsgericht erkannt und/oder offensichtlich wäre (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).

    Einer Rücknahme widerspricht im Übrigen, dass der Rechtsstreit gem. § 281 Abs. 2 S. 3 ZPO mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das (bindend) verwiesen worden ist, dort als anhängig gilt und dort fortzusetzen ist (BGH, Urteil vom 06.06.1951 - II ZR 16/51, NJW 1951, 802, beck-online;… BGH, XII ARZ 2/93, a.a.O.; OLG München, 34 AR 220/15, a.a.O.).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Ein Verweisungsbeschluss kann nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und daher auch nicht bindend im Sinne von § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (…BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634, 3635, beck-online).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch Beschlüsse, in denen die örtliche Zuständigkeit ersichtlich fehlerhaft nur unter einer zuständigkeitsbegründenden Norm geprüft und in denen andere tatsächlich zuständigkeitsbegründende Normen nicht erörtert worden sind, als bindend angesehen (z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660, beck-online; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, BeckRS 2011, 19094, beck-online).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Dafür reicht es nicht, dass ein Verweisungsbeschluss von einer "überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht (BGH…, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02, juris Rn. 8 und 10; BGH, Beschluss vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Die Bindungswirkung entfällt mit den oben dargestellten Grundsätzen bei fehlerhafter Beurteilung der Voraussetzungen einer zuständigkeitsbegründenden Norm - hier § 38 Abs. 1 ZPO - nur dann, wenn der Verweisungsbeschluss sich bei Auslegung und Anwendung so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG, Beschluss vom 30.06.1970 - 2 BvR 48/70, juris Rn. 18).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Im Verfahren nach § 36 ZPO ist schon bei Vorliegen von mehreren einander widersprechenden Verweisungsbeschlüssen innerhalb einer Gerichtsbarkeit der zeitlich erste maßgeblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 28.03.1995 - X ARZ 1088/94, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, juris Rn. 24;… Greger in Zöller, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 19).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Es wird also eine Regelung hinsichtlich des gesetzlichen Richters getroffen, auf den eine Partei nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG Anspruch hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.1982 - 1 BvR 787/81, NJW 1982, 2367, beck-online).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ARZ 2/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Berichtigung wegen offenbarer …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
    Einer Rücknahme widerspricht im Übrigen, dass der Rechtsstreit gem. § 281 Abs. 2 S. 3 ZPO mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das (bindend) verwiesen worden ist, dort als anhängig gilt und dort fortzusetzen ist (BGH, Urteil vom 06.06.1951 - II ZR 16/51, NJW 1951, 802, beck-online; BGH, XII ARZ 2/93, a.a.O.;… OLG München, 34 AR 220/15, a.a.O.).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • OLG Düsseldorf, 21.03.1989 - 19 Sa 5/89
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen …

    Rn. 35 Soweit einzelne Gerichte eine Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel als wirksam behandelt haben (OLG Bremen…, Beschluss vom 3. Juni 2021, 3 AR 6/21, juris Rn. 3, 13;… OLG Nürnberg, Urt. v. 21. Oktober 2010, 13 U 2409/09, juris Rn. 57, 59), haben deren Entscheidungen für die hier aufgeworfene Frage keine Aussagekraft, weil sie die gesetzlichen Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht thematisieren (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2016, 32 SA 55/16, juris Rn. 32).

    Das Oberlandesgericht Hamm seinerseits musste in dem genannten Beschluss vom 26. September 2016 die Wirksamkeitsfrage nicht beantworten (32 SA 55/16, juris Rn. 29 ff.).

  • BayObLG, 18.11.2021 - 102 AR 151/21

    Zuständigkeitsbestimmung in Abgasfällen

    Selbst eine bloße Abweichung von einer höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung kann nicht schon allein aus diesem Grund als willkürlich in Sinne des § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO angesehen werden (BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2002, X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498, juris Rn. 8;… Beschluss vom 10. Juni 2003, X ARZ 92/03, juris Rn. 1; OLG Köln…, Beschluss vom 21. April 2021, 8 AR 11/21, NJW-RR 2021, 642, [juris Rn. 22]; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. Juni 2016, 3 AR 5/16, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2016, 32 SA 55/16, juris Rn. 31), da eine Präjudizienbindung dem deutschen Recht grundsätzlich fremd ist.
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 69/16

    Gerichtsstandbestimmung; Unterbrechung; Insolvenz; Antrag; Bindungswirkung; …

    Antragsberechtigt ist im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht nur der Kläger, sondern auch der Beklagte (Senat, Beschluss vom 26.09.2016 - 32 SA 55/16, BeckRS 2016, 19236, beck-online, m.w.N.;… Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 37 ZPO, Rn. 3, beck-online m.w.N.).

    Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht deshalb, weil das Ausgangsgericht bereit ist, das Verfahren zurückzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.09.2016 - 32 SA 55/16, juris; OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).

  • BayObLG, 05.06.2024 - 101 AR 63/24

    Unwirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen das …

    Im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts ist nach einhelliger Ansicht nicht nur der Kläger oder eines der beteiligten Gerichte, sondern auch die beklagte Partei berechtigt, die Zuständigkeitsfrage in einem Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO klären zu lassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2016, 32 SA 55/16, juris Rn. 22;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 37 Rn. 1;… Toussaint in BeckOK ZPO, 52. Ed. Stand: 1. März 2024, § 37 Rn. 2;… Becker in Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, § 37 Rn. 4;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 37 Rn. 2;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 37 Rn. 2).
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