Rechtsprechung
| OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1
Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch Verschlechterung des Trittschallschutzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 12/03
- LG München I - 1 T 11870/04
- OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05
Papierfundstellen
- NZM 2005, 509
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14
Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Rn. 11 (1) Dass ein besonderes Gepräge der Wohnanlage die Schallschutzanforderungen erhöhen kann, entspricht allerdings einer verbreiteten Auffassung (OLG München, NZM 2005, 509, 510; NJW 2008, 592 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 14 Rn. 13;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 110;… Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 22;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 10).Gestützt wird dies im Kern auf die Überlegung, dass ein im Zeitpunkt der Errichtung vorhandener Ausstattungsstandard nicht unterschritten werden dürfe und die maßgeblichen DIN-Normen daher nur ergänzend herangezogen werden könnten (so etwa OLG München, NZM 2005, 509 f.; NJW 2008, 592, 593; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.).
Das Schallschutzniveau bestimmt sich grundsätzlich nach den Werten der maßgeblichen DIN 4109 und nicht nach der Lästigkeit der Geräusche (aA OLG München, NZM 2005, 509, 510; OLG Köln, ZMR 2004, 462, 463).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Rn. 16 dd) Soweit das Berufungsgericht - auf der Grundlage einer Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit - angenommen hat, dass die auf das Sondereigentum der Kläger einwirkenden Geräuschimmissionen auch unter dem Gesichtspunkt ihrer Lästigkeit (dazu etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 683; OLG Köln, ZMR 2004, 462, 463; OLG München, NZM 2005, 509, 510) nicht geeignet sind, einen gegen die Beklagten gerichteten Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes in deren Wohnung zu begründen, erheben die Kläger keine Einwände. - OLG München, 24.10.2007 - 34 Wx 23/07
Erörterung eines Sachverständigengutachtens
b) Nach der Rechtsprechung der Wohnungseigentumssenate des Oberlandesgerichts München (zuletzt DWE 2007, 105; FGPrax 2006, 111; grundlegend NZM 2005, 509) ist die Beurteilung, ob durch bauliche Maßnahmen ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, anhand aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.Die Baubeschreibung (Anl. nach Bl. 332/333), wenn auch nicht verdinglicht, ist einzubeziehen (vgl. 32. Senat NZM 2005, 509; dazu jüngst BGH NJW 2007, 2983/2985).
- LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine …
Es bedarf dazu jeweils der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. dazu OLG München, NZM 2005, 509, 510). - OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
Zur Zulässigkeit der Durchführung baulicher Veränderungen an Wohneigentum - hier: …
Diese Erwägungen des Landgerichts halten der dem Senat obliegenden rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand, wobei die tatrichterliche Würdigung vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar ist (OLG München NZM 2005, 509). - LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12
Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?
Es bedarf dazu jeweils der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (s. OLG München, NZM 2005, 509, 510). - OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München - 32. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 405; Senat vom 18.7.2005, OLG-Report 2005, 645).Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.
- OLG Saarbrücken, 10.04.2006 - 5 W 253/05
Bestimmung des schallschutztechnischen Standards einer Wohnanlage
Die Ausführungen des Landgerichts stünden auch im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Frankfurt a.M., NZM 05, 68 f, des OLG München, NZM 05, 509 f und des BGH, NZM 05, 60 f.Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl: OLG München, NZM 05, 509 ff, unter 2c)).
Die Antragsteller meinen lediglich, dass die landgerichtliche Entscheidung im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03 - (NZM 2005, 60 ff), zu der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.06.2004 - 20 W 95/01 - (NZM 2005, 68 ff) und zu der Entscheidung des OLG München vom 09.05.2005 - 32 Wx 30/05 - NZM 2005, 509 f) stünde.
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12
Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!
Es bedarf dazu jeweils der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. dazu nur OLG München, NZM 2005, 509, 510). - OLG München, 18.07.2005 - 4 Wx 63/05 Danach richtet es sich auch, ob bei einer Verschlechterung des Trittschallschutzes die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Anforderungen erfüllt sein müssen oder ob auf die jeweiligen Normen zum Zeitpunkt der Veränderung abzustellen ist (wie OLG München, NZM 2005, 509).
Die maßgeblichen Umstände sind von den Tatsacheninstanzen nach § 12 FGG zu ermitteln (OLG München, NZM 2005, 509).
Der Senat schließt sich insoweit der vom 32. Zivilsenat des OLG München in seinem Beschluss vom 9.5.2005 (NZM 2005, 509) vertretenen Rechtsauffassung an.
f) Bei Beurteilung der Frage, ob durch die in Folge der Veränderung des Bodenbelages verursachten Beeinträchtigungen das nach § 14 Nr. 1 WEG hinzunehmende Maß überschritten wird, hätte das LG zudem nicht nur auf die DIN-Normen abstellen dürfen, sondern auch die Lästigkeit des von dem neuen Belag ausgehenden Lärms berücksichtigen müssen, für die die gemessene Lautstärke nur ein Teilaspekt ist (vgl. OLG München, NZM 2005, 509).
- OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen
- OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Wohnungseigentum: Beseitigung von Trittschallmängeln nach Veränderung des …
- OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten …
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
- LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 25/11
Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers
- LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung zur Umgestaltung des …
- LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11
Wann ist ein Balkon ein Balkon und keine Loggia?
- LG Hamburg, 01.06.2012 - 318 S 115/11
Welche baulichen Veränderungen sind nachteilig?
- LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10
Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?
- LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11
Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem …
- OLG München, 18.07.2005 - 34 Wx 63/05
Technische Anforderungen bei Verschlechterung des Trittschallschutzes in …
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