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   VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04   

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VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04 (https://dejure.org/2004,20776)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.09.2004 - 32-IV-04 (https://dejure.org/2004,20776)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. September 2004 - 32-IV-04 (https://dejure.org/2004,20776)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluß vom 24. Oktober 2002 - Vf.50-IV-02; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20. April 1995, Vf. 15-IV-93, ständige Rechtsprechung; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20. April 1995, Vf. 15-IV-93, ständige Rechtsprechung; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20. April 1995, Vf. 15-IV-93, ständige Rechtsprechung; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20. April 1995, Vf. 15-IV-93, ständige Rechtsprechung; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16. September 1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29. August 1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16. September 1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29. August 1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    a) Willkür (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 91-IV-05
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 56-IV-97; sowie zum Willkürverbot: SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Es obliegt dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04 m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Es fehlt an einer Darlegung, dass und wodurch das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Bedeutung des Eigentumsgrundrechts für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 55-IV-04
    Daraus folgt, dass das Willkürverbot nicht schon bei bloßer Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung und des Verfahrens verletzt, sondern nur dann wenn die Entscheidung mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004, Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 90-IV-04
    Es obliegt dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGHG, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
    a) Willkür ist nicht schon gegeben, wenn das Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 97-IV-05
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 56IV-97; sowie zum Willkürverbot: SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 106-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
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