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   LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13   

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LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13 (https://dejure.org/2013,80763)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2013 - 324 O 400/13 (https://dejure.org/2013,80763)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 324 O 400/13 (https://dejure.org/2013,80763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: Verbreitung nicht genehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    Auf der einen Seite kommt es auf den Zweck der strittigen Äußerung an: Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 61, 1 (11)).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25.1. 1984 Az. 1 BvR 272/81 - Wallraff, Juris Abs. 57).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    Auf der einen Seite kommt es auf den Zweck der strittigen Äußerung an: Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 61, 1 (11)).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    Kein zulässiger Beweisantrag, sondern ein unzulässiger und damit unbeachtlicher Beweisermittlungsantrag liegt allerdings dann vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "auf's Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH NJW-RR 2002, 1433 (1435 mwN) vgl. auch BGH NJW 1995, 2111 (2112) und Zöller-Greger aaO Vor § 284 Rn 5 mwN).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    Kein zulässiger Beweisantrag, sondern ein unzulässiger und damit unbeachtlicher Beweisermittlungsantrag liegt allerdings dann vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "auf's Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH NJW-RR 2002, 1433 (1435 mwN) vgl. auch BGH NJW 1995, 2111 (2112) und Zöller-Greger aaO Vor § 284 Rn 5 mwN).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    Beruft sich der Kläger auf einen Einbruch in die Vertraulichkeitssphäre, so kann ihm der ihm hierfür obliegende Nachweis nicht deshalb erleichtert oder gar erlassen werden, weil der Beklagte nicht bereit ist, solches Vorbringen substantiiert zu bestreiten (§ 138 ZPO)." (BGHZ 73, 120 (128)).
  • LG Hamburg, 23.05.2008 - 324 O 38/08

    Schutz einer politischen Partei vor Presseberichterstattung: Veröffentlichung des

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    Zwar beruft sich die Antragsgegnerin grundsätzlich unter Berufung auf ein Urteil der Kammer zutreffend darauf, dass eine rechtswidrige Erlangung von Aufnahmen von Antragstellerseite substantiiert vorzutragen ist (Urteil der Kammer mit Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 23.5. 2008, Az. 324 O 38/08 - Juris Abs. 25), wo die Kammer ausgeführt hat:.
  • LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09
    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13
    (im Ergebnis ebenso bezüglich Filmaufnahmen LG Berlin Urteil vom 14.5. 2009, Az. 27 O 250/09, Juris Abs. 49 ff.).
  • OLG Hamburg, 19.07.2016 - 7 U 11/14

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2013, Az. 324 O 400/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch unter I. des Tenors des Urteils an dessen Ende um folgende Worte ergänzt wird:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 13.12.2013 zum Aktenzeichen 324 O 400/13, die Klage der Klägerin vom 30. Juli 2013 abzuweisen.

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