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   LG Hamburg, 20.10.2006 - 324 O 922/05   

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https://dejure.org/2006,17592
LG Hamburg, 20.10.2006 - 324 O 922/05 (https://dejure.org/2006,17592)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2006 - 324 O 922/05 (https://dejure.org/2006,17592)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 324 O 922/05 (https://dejure.org/2006,17592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    BedOfShame verletzt Persönlichkeitsrechte

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • beck.de (Leitsatz)

    Veröffentlichung eines gepixelten Fotos als Persönlichkeitsrechtsverletzung

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 398
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09

    Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst

    Zur journalistischen Sorgfaltspflicht gehört es hinsichtlich der Fotos, bereits vor der ersten Verbreitung zu prüfen, ob Bildnisse Dritter veröffentlicht werden dürfen (vgl. BGH, NJW 1985, 1617 -1620, zit. nach juris Rdnr. 26; LG Hamburg, MMR 2007, 398-399, zit. nach Juris Rdnr. 18).

    Die Höhe ist auszurichten am Zweck der Geldentschädigung, dem Opfer der Persönlichkeitsrechtsverletzung angemessene Genugtuung zu verschaffen und den Verletzer von weiteren Verletzungen abzuhalten ( LG Hamburg, MMR 2007, 398-399, zit. nach juris Rdnr. 20).

  • LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10

    "Schamlose Sexenthüllung": Pressebericht verletzt Persönlichkeitsrecht von

    Diese ist auszurichten am Zweck der Geldentschädigung, dem Opfer der Persönlichkeitsrechtsverletzung angemessene Genugtuung zu verschaffen und den Verletzer von weiteren Verletzungen abzuhalten (LG Hamburg, MMR 2007, 398 - 399, zit nach juris Rdnr. 20).
  • LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 292/09
    Die Höhe der Geldentschädigung ist auszurichten an ihrem Zweck, dem Opfer der Persönlichkeitsrechtsverletzung angemessene Genugtuung zu verschaffen und den Verletzer von weiteren Verletzungen abzuhalten (LG Hamburg, MMR 2007, 398-399, zit. nach juris Rdnr. 20).
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