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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 10.10.2024 - 326 T 40/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41317
LG Hamburg, 10.10.2024 - 326 T 40/24 (https://dejure.org/2024,41317)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2024 - 326 T 40/24 (https://dejure.org/2024,41317)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2024 - 326 T 40/24 (https://dejure.org/2024,41317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1570 Abs 1 S 1 BGB, § 35 Abs 2 InsO, § 295a Abs 2 S 1 InsO
    Bestimmung der Höhe der Bezüge aus einem angemessenen Dienstverhältnis gemäß § 295a Abs. 2 InsO

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Umgang mit einem Antrag des Schuldners gem. § 295a Abs. 2 InsO

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur …

    Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2024 - 326 T 40/24
    Ist der Schuldner aus persönlichen Gründen nicht in der Lage, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben, so hat er diese Gründe glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.3.2018 - IX ZB 32/17 - NZI 2018, 359).
  • BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte …

    Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2024 - 326 T 40/24
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof auch festgestellt, dass als kindbezogene Verlängerungsgründe gerade auch eine besondere seelische Belastung eines Kindes zu berücksichtigen ist, vorausgesetzt, diese kann im Einzelfall konkret festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2011, XII ZR 45/09 - juris, Rn. 25).
  • LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18

    Restschuldbefreiungsverfahren: Verpflichtung des Schuldners zur Aufnahme einer …

    Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2024 - 326 T 40/24
    Unter Berücksichtigung der heranzuziehenden familienrechtlichen Vorschriften ist davon auszugehen, dass nach Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils einsetzt ( LG Hamburg, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 330 T 10/18 -, Rn. 4 , juris).
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